Auch in Richtung Hilfsmaßnahmen für Soloselbständige und kleinere Unternehmen tut sich was in Baden-Württemberg. Das Wirtschaftsministerium hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt:

Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
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