Wie so üblich steckt der Teufel im Detail. So auch bei der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Da steht zwar schon recht genau drin, welche Geschäfte öffnen dürfen. Fragen gibt es aber trotzdem.

Baumärkte dürfen aktuell in Baden-Württemberg definitiv geöffnet sein. Das steht extra in der Auslegungshilfe das Landes. Ist auch gut so, denn es braucht unter anderem Ersatzteile und Pflanzen für den Nutzgarten. (Foto: Rainer Gerhards)

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat daher Auslegungshilfen zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften auf Grund der Corona-Verordnung veröffentlicht.

Die Landesregierung hat am 20. März 2020 die Corona-Verordnung mit „schärferen“ Maßnahmen versehen. Die Änderungen sind seit gestern in Kraft. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, müssen weitere Einrichtungen und Geschäfte schließen. Das Wirtschaftsministerium hat Auslegungshilfen zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften auf Grund der Corona-Verordnung veröffentlicht. Damit wird klargestellt, welche Branchen und Betriebstypen von den infektionsschützenden Maßnahmen betroffen sind und welche weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Handwerk und Dienstleistungen grundsätzlich nicht betroffen

Handwerk und Dienstleistungen sind grundsätzlich nicht betroffen – es gibt aber Ausnahmen, die sich aus der Corona-Verordnung ergeben. Von Schließungen betroffen ist vornehmlich der Einzelhandel. So müssen unter anderem Autohäuser und Fahrradläden bis 19. April 2020 schließen, nicht jedoch Kfz- und Fahrrad-Werkstätten, die auf die Reparatur und Wartung spezialisiert sind. Das Ministerium wies darauf hin, dass Einzelhändler, die ihren Laden schließen müssen, zum Beispiel über Hotlines, Online- beziehungsweise Versandhandel oder andere Vertriebswege ihre Waren selbstverständlich weiterhin verkaufen dürften.

Einzelhandel für Lebensmittel bleibt geöffnet

Ausdrücklich nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel. Auch Wochenmärkte, Getränkemärkte, Sanitätshäuser, Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Lieferdienste und Poststellen sowie Reinigungen bleiben geöffnet.

Die Liste wird von der Landesregierung kontinuierlich aktualisiert und ergänzt. Sie steht auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums zum Download bereit.

Fragen zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften

Unternehmen, Kammern und Verbände können sich mit weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften ab sofort an das Postfach coronaverordnung@wm.bwl.de wenden.

Hier finden Sie auch einen Download der Auslegungshilfe zu Ladenschließungen Baden-Württemberg mit Stand 26. März 2020, 20:00 Uhr. Im Zweifel empfiehlt es sich aber, die aktuellste Liste direkt beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg herunter zu laden. Dort gibt es auch weitere nützliche Information. Der Download hier auf der Seite ist vor allen Dingen für den Fall vorgesehen, dass die Seiten des Wirtschaftsministeriums überlastet sind!

Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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