Baden-Württemberg wird bis zum Wochenende die Vereinbarungen der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz in Landesrecht umsetzen. Klar ist: der Winter-Lockdown geht weiter. Die Maßnahmen werden sogar verschärft. Baden-Württemberg bleibt allerdings in mindestens zwei Punkten hinter den bundeseinheitlichen Regeln zurück.

Anders als bundesweit vereinbart, möchte Baden-Württemberg
- die Grundschulen möglichst bereits am 18. Januar öffnen – hier scheint sich Hardlinerin Eisenmann durchzusetzen (allerdings soll die Öffnung von der Pandemieentwicklung abhängen)
- die Beschränkung des Bewegungsradius auf 15km um den Wohnort zunächst nicht umsetzen