Am heutigen Montag meldet der Main-Tauber Kreis 302 Corona Neuinfektionen sowie leider auch zwei weitere Todesfälle. Letzten Montag gab es laut Meldung des Kreises 334 neue Fälle. Die Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg beträgt 7,70. Im Main-Tauber Kreis liegt die Sieben-Tage Inzidenz der Hospitalisierungen (geschätzt) bei 9,8 und die der Neuinfektionen bei 2.481,1 (Tagesmeldung LGA 21.03.). Heute gibt es anhand der Daten des Kreises auch wieder eine aktualisierte Karte der Städte und Gemeinden im Kreis.

Corona Kenndaten Baden-Württemberg
Hospitalisierungs-Inzidenz: 7,70 [-0,40 7T:+0,50]
Intensivbetten m. Covid: 249 [-4]
7-Tage Inzidenz gesamt: 1.951,6 [+9,3 7T:+55,9]
7-Tage R-Wert: 0,88 [-0,08 7T:-0,15]
Impfquote (vollständig): 74,0% [+0,0 7T:+0,0]
Stand: 21.03.; 7T=Vergleichswert Vorwoche

Die Entwicklung der Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis. Gezeigt ist die Sieben-Tage Inzidenz. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: Main-Tauber Kreis)

Unsere Lageeinschätzung

Die Situation im Main-Tauber Kreis kann nur noch in Verbindung mit Baden-Württemberg und ganz Deutschland bewertet werden. Die Infektionszahlen erreichen neue Rekordstände und steigen vermutlich weiterhin. Grund dafür dürfte vor allem die Variante BA.2 sein, die sich deutlich stärker verbreitet. Aktuell ist sind Erkrankungen allerdings deutlich milder als in vorhergehenden Wellen. Daher sollen in Kürze auch mehr oder weniger alle Corona-Regelungen entfallen. Dies wird vermutlich zu einem stärkeren Anstieg der Fallzahlen führen. Zur Krankheitsschwere ist eine Vorhersage jedoch schwierig. Wer sich, zumindest übergangsweise, noch selbst schützen möchte, dem seinen drei einfache Maßnahmen empfohlen:

  1. Lassen Sie sich Impfen inkl. der Drittimpfung (Booster)
  2. Tragen Sie eine gute FFP2-Maske und prüfen Sie deren dichten Sitz und Zustand.
  3. Vermeiden Sie nicht zwingend notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen (auch Bus, Büro)

Eine weitere Prognose zu den Auswirkungen der weiter steigenden Zahlen ist für uns aktuell schwierig, auch wegen unzureichenden Datengrundlagen. Wir werden die Lage beobachten und unsere Einschätzung entsprechend ergänzen.

Hinweis: Diese Lageeinschätzung wurde am 14.03.2022 komplett überarbeitet. Text in blauer Schrift kennzeichnet Änderungen.

Visualisierung der Corona-Schutzmaßnahmen
Bleiben Sie gesund. Helfen Sie mit, das Corona-Virus einzudämmen. Mit einfachen Maßnahmen können wir alle dazu beitragen. Installieren Sie auch die Corona-Warn-App. (Grafik: Bundesregierung)

Corona-Impfungen im Main-Tauber Kreis

Impftermine buchen: https://www.main-tauber-kreis.de/impfen

Außerdem in vielen Arztpraxen und bei weiteren Impfaktionen. Wo aktuell welche sind, findet man unter www.dranbleiben-bw.de sowie in Würzburg.

Sechs weitere Todesfälle im Landkreis bestätigt

Das Gesundheitsamt hat in der vergangenen Woche sechs weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den Verstorbenen handelt es sich um vier Frauen im Alter von über 90, über 85, über 75 und über 60 Jahren sowie um zwei Frauen im Alter von über 80 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 166 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 40 im Jahr 2022.

3571 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 3109 Personen auf 27.819. Somit sind derzeit 3571 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die von Montag bis Sonntag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 75, Assamstadt: 43, Bad Mergentheim: 460, Boxberg: 154, Creglingen: 84, Freudenberg: 101, Großrinderfeld: 117, Grünsfeld: 96, Igersheim: 165, Königheim: 77, Külsheim: 188, Lauda-Königshofen: 336, Niederstetten: 118, Tauberbischofsheim: 399, Weikersheim: 211, Werbach: 135, Wertheim: 528 und Wittighausen: 38.

In der vergangenen Woche 259 Impfungen im RIS

In der vergangenen Woche wurden im Regionalen Impfstützpunkt (RIS) des Main-Tauber-Kreises in der Tauber-Franken-Halle in Königshofen an den vier Impftagen von Donnerstag, 17., bis Sonntag, 20. März, insgesamt 16 Erst-, 13 Zweit-, 95 Dritt- und 135 Viertimpfungen vorgenommen. Somit wurden in der vergangenen Woche im RIS 259 Impfdosen bzw. von Donnerstag bis Sonntag im Schnitt 65 Impfdosen täglich verabreicht. In der dritten Woche, in der der Impfstoff des Herstellers Novavax angeboten wurde, wurde dieses Vakzin 13 Mal nachgefragt.

Bislang erhielten dort seit dem Start des RIS insgesamt 496 Personen ihre erste, 1296 Personen ihre zweite, 9388 Personen ihre dritte und 516 ihre vierte Impfung. Insgesamt wurden bislang also 11.696 Impfdosen im RIS gegeben. Das RIS ist noch bis einschließlich Donnerstag, 31. März, jeweils donnerstags bis sonntags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Impfungen sind auch ohne Voranmeldung möglich.

Termine für die Impfung können vorab unter www.main-tauber-kreis.de/impfen gebucht werden.

Maskenpflicht in Innenräumen und Zugangsbeschränkungen bleiben bestehen

Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land Baden-Württemberg die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum Samstag, 2. April, ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.

Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt. Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen sind ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung, da diese im künftigen IfSG nicht mehr vorgesehen sind. Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis Samstag, 2. April, bestehen. Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin Testnachweispflichten. Bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin unverändert die 3G-Regel.

2G-Plus, also mit zusätzlichem Test, gilt in Diskotheken und Clubs. Auch die Regeln betreffend die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben – wie gehabt – bestehen, zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs. Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung von 1,5 Metern bleibt erhalten.

Die Landesregierung teilte mit, dass das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes nicht zur derzeitigen Corona-Lage passe. Das Virus habe sein Gesicht verändert, aber die Pandemie sei mitnichten vorbei. Mitten in diese erneute Welle komme jetzt ein neues Infektionsschutzgesetz, das fast keine grundlegenden Schutzmaßnahmen mehr vorsehe, und das den Ländern einen völlig unzureichenden Instrumentenkasten an die Hand gebe. Deshalb habe das Land von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht, um zumindest die aktuelle Welle möglichst schnell zu brechen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können staatlichen Verdienstausfall beantragen

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich Corona bedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium vereinfacht jetzt die Auszahlung dieses Verdienstausfalls deutlich.

Künftig reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Quarantäne waren. Nicht mehr nötig ist laut Gesundheitsministerium eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde oder des zuständigen Gesundheitsamtes. Selbstverständlich bleibe die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das nicht möchte, könne weiterhin eine Quarantäne-Bescheinigung beantragt werden, sagte das Ministerium.

Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass damit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und auch die Mitarbeitenden der Ordnungsämter und Gesundheitsämter sowie der Regierungspräsidien deutlich entlastet würden und Bürokratie abgebaut werde. Die Antragstellung werde damit möglichst unkompliziert gestaltet und habe das Ziel, den Verdienstausfall so schnell wie möglich auszuzahlen.

Wer positiv getestet wird, muss zehn Tage in Quarantäne. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung möglich. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin des oder der Getesteten kann dann beim Staat Entschädigungszahlungen beantragen und zwar über das Online-Portal „Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz“. Die Regierungspräsidien bearbeiten die Anträge.

Die Zahlen in Bund und Land

Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenzen im Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg und Deutschland. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Die Inzidenz im Main-Tauber Kreis liegt momentan über dem Bundes- und Landesschnitt. Zu beachten ist allerdings, dass die Inzidenz der Neuinfektionen durch die Impfungen stark an Bedeutung eingebüßt hat und auch nicht mehr als Richtwert für Corona-Regeln genutzt wird.

Ein Blick auf die Altersstruktur der Neuinfektionen

Welche Altersgruppen infizieren sich? Dazu bietet das RKI Informationen in sechs, leider recht groben, Gruppen. Betrachtet man das über die Zeit, dann sieht es wie folgt aus:

Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis nach „RKI-Altersgruppen“. Wichtig: die Daten sind nach „Meldedatum“ eingetragen. Dies weicht leicht ab von den täglichen Meldungen des Main-Tauber Kreises. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Im Bild sieht man die Gesamtzahl der Infektionen pro Tag. Die Altersgruppen sind dabei farblich gekennzeichnet und summieren sich zum Tageswert. Je größer der Anteil, desto mehr von der entsprechenden Farbe ist vertreten.

Als zusätzlichen Service geben wir auch die Inzidenzen nach RKI-Altersgruppen an. Beachten Sie aber bitte, dass aufgrund der geringen Bevölkerungszahl im Kreis auch einzelne Fälle größere Ausschläge verursachen können.

Corona-Inzidenzen nach Altersgruppen im Main-Tauber Kreis. Beachten Sie bitte, dass auch einzelne Fälle größere Ausschläge verursachen können. Daher ist die Grafik mit Vorsicht zu interpretieren! (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Detail-Zahlen zu Corona im Main-Tauber Kreis

Corona-Fälle im Main Tauber Kreis
Corona-Inzidenzen der einzelnen Städte und Gemeinden im Main-Tauber Kreis. Da die Einwohnerzahlen allesamt recht gering ist, können schon wenige Fälle starke Auswirkungen haben. Leider zeigt unser Grafik-Werkzeug nur die Postleitzahlen an. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: Landratsamt in TBB, Stand: 21.03.)

Da der Kreis heute keine Meldung herausgegeben hat, sehen Sie hier informationshalber die zuletzt gemeldete Karte.

Corona-Fakten für Main-Tauber in Kürze

7-Tage Inzidenz
Main Tauber: 3,8 (08.05., rki)
BaWü: 6,5 (08.05., rki)
Deutschland 10,1 (08.05., rki)
Unsere Berechnung Main Tauber: 122,4
Neuinfektionen
Main Tauber: 29 / 31 [21.12.]
BaWü 166 / 0 [07.05.]
Deutschland 2016 / 0 [07.05.]
Erkrankungsbeginn bekannt/unbekannt Kreis, letzte 7 Tage 5/0 (rki)
Gesamt Aktive Infektionen
Main Tauber: 26 (08.05., rki)
BaWü 2.765 (08.05., rki)
Deutschland 28.712 (08.05., rki)
TBB, Pat. auf Intensivstation/beatmet: 0/0 | 0/0 [11.07.]

Alle Details finden sie in den Corona-Informationen des Landes Baden-Württemberg. Angaben hier ohne Gewähr.

Weitere Kenndaten zu Corona im Main-Tauber Kreis finden Sie auch auf dieser Seite.

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Quellen:

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.