Am heutigen Dienstag meldet der Main-Tauber Kreis „nur“ eine Neuinfektion. Am vergangenen Dienstag waren es 16 – entsprechend stark sinkt die Inzidenz heute nochmals – und geht unter 20. Seit heute früh befinden wir uns fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 35 und dadurch werden ab dem morgigen Mittwoch umfangreiche Lockerungen möglich. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt am morgigen Mittwoch bei 16,6 (offizieller Wert des RKI).

Die Situation im Main-Tauber Kreis ist erfreulich. Die Inzidenz pendelt seit dem 8. Mai um 50. Aktuell sieht es so aus, als wenn wir diesen Wert dauerhaft unterschreiten könnten. Auch eine längere Unterschreitung von 35 scheint greifbar nah. Die Werte sind jetzt schon so niedrig, dass auch relativ wenige neue Fälle zum Anstieg führen. Wie leicht das passieren kann, sieht man konkret an den Zahlen vom 16. Mai, die den Kreis direkt wieder über eine Inzidenz von 50 gebracht haben. Um Beispielsweise eine Inzidenz von 35 zu halten, dürften im täglichen Schnitt nicht mehr als gut sechs Neuinfektionen auftreten. Bitte helfen Sie mit, den guten Trend fortzusetzen und halten Sie sich an alle Maßnahmen! Nun gilt es auch den R-Wert für des Kreises im Auge zu behalten. Wie gut der Kreis sich im Vergleich mit anderen Kreise in Baden-Württemberg schlägt, können sie hier nachsehen. Die Zahlen in Bund und Land sind weiterhin hoch, fallen aber seit dem 27. April. (In blau: Änderungen der Einschätzung gegenüber gestern)
Jetzt wichtig: Vorsichtig und achtsam miteinander umgehen, Corona-Schutzmaßnahmen beachten! Vermeiden Sie alle Kontakte, die nicht absolut notwendig sind! Helfen Sie mit, die Inzidenz im Kreis weiter zu drücken!

Lockerungsstufen zwei und drei und weitere Erleichterungen treten in Kraft
Da der Inzidenzwert den fünften Tag in Folge unter 35 liegt, treten ab Mittwoch, 9. Juni, weitere Lockerungen und Erleichterungen in Kraft. Dies hat das Gesundheitsamt des Main-Tauber-Kreises in einer Öffentlichen Bekanntmachung festgestellt, die unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen zunächst notverkündet wurde. Zum einen kann laut der seit 7. Juni geltenden Corona-Verordnung des Landes mit einem seit fünf Tagen stabilen Inzidenzwert unter 50 direkt von der Öffnungsstufe 1 in die Öffnungsstufe 3 gewechselt werden. Hinzu kommen die weiteren Lockerungen für Stadt- und Landkreise mit einer Inzidenz unter 50 und unter 35.
Treffen im privaten oder öffentlichen Raum sind wieder mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten erlaubt. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dürfen fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazukommen. So sind Kindergeburtstage in kleinem Rahmen wieder möglich. Ebenso zählen bei den Kontaktbeschränkungen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenzahl.
Im Einzelhandel ist in Geschäften mit weniger als zehn Quadratmeter Verkaufsfläche maximal eine Kundin oder ein Kunde erlaubt. Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern und der Lebensmittelhandel dürfen eine Kundin oder einen Kunden pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche einlassen. Für die darüber hinausgehende Fläche gilt, dass eine Kundin oder ein Kunde pro 20 Quadratmeter erlaubt ist. Es gilt Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. Der Zutritt muss gesteuert und Warteschlangen müssen vermieden werden. Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt. Es sind weder die Vorlage eines negativen Tests noch „Click and Meet“ erforderlich.
Ohne Auflagen öffnen dürfen Archive, Büchereien, Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen.
Aufgrund der Lockerungsstufen zwei und drei dürfen weitere Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (tagesaktueller Corona-Test, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation) öffnen. Genesene und Geimpfte sind grundsätzlich von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Gleichwohl können Einrichtungen von dieser Regelung abweichen und einen negativen Test einfordern. Zudem gelten die Ausnahmeregelungen nur, wenn die betreffenden Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen.
Darüber hinaus entfällt die Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen (wie zum Beispiel Freibäder).
Die Gastronomie darf von 6 bis 1 Uhr öffnen, innen mit einem Gast je 2,5 Quadratmeter und Tischen im Abstand von 1,5 Metern und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln. Für Shisha- und Raucherbars gilt zusätzlich, dass Rauchen nur im Freien erlaubt ist. Zudem sind Feiern im Gastgewerbe bis zu 50 Personen erlaubt (ausgenommen Tanzveranstaltungen), wobei hier wieder innen und außen ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis gefordert werden muss.
Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist in Sportanlagen, -stätten und -studios für eine Person pro zehn Quadratmeter innen und außen erlaubt. Wettkampf-Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports sowie Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports dürfen ohne Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden stattfinden. Hinzu kommen dürfen maximal 250 Zuschauerinnen und Zuschauer innen und 500 außen.
Kulturveranstaltungen (in Theatern, Opern, Kulturhäusern, Kinos und ähnlichem) dürfen innen bis 250 Personen und außen bis zu 750 Personen stattfinden. Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen sowie Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen dürfen öffnen und eine Person pro zehn Quadratmeter einlassen. Touristische Veranstaltungen wie zum Beispiel Museumsführungen sind bis zu 20 Personen gestattet. Vergnügungsstätten, Spielhallen, Wettvermittlung und ähnliches dürfen grundsätzlich von 6 bis 1 Uhr öffnen, mit einem Gast pro 2,5 Quadratmeter, 1,5 Meter Abstand, unter Einhaltung der AHA-Regeln und mit Rauchen nur im Freien. Jedoch ist zu beachten, dass auch die spezielleren Betriebsbedingungen aus dem Glücksspielrecht weiter gelten. Dies heißt, dass beispielsweise Spielhallen die Sperrzeit, welche ab 0 Uhr beginnt und um 6 Uhr endet, einhalten müssen.
Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien sind mit bis zu 250 Personen innen erlaubt. Vortrags- und Informationsveranstaltungen dürfen mit bis zu 250 Personen innen und bis zu 750 Personen außen stattfinden. Volkshochschulen, Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen sowie vergleichbare Einrichtungen dürfen innen und außen Unterricht für bis zu 20 Schülerinnen und Schüler abhalten.
Messen, Ausstellungen und Kongresse dürfen mit einer Person pro sieben Quadratmeter stattfinden. Veranstaltungen wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Mitglieder- und Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. sind mit bis zu 250 Personen innen und 750 Personen außen erlaubt.
Schulkindergarten in Wertheim-Waldenhausen unter Quarantäne
Aufgrund eines positiven Schnelltest-Ergebnisses wurde der Schulkindergarten in Wertheim-Waldenhausen vorläufig unter Quarantäne gestellt. Es handelt sich um eine Einrichtung der Landkreisverwaltung für geistig- und sprachbehinderte Kinder.
Erstmals Fall der Gamma-Variante von Virus-Mutationen nachgewiesen
Erstmals im Main-Tauber-Kreis wurde bei einem Infektionsfall durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe die erstmals in Brasilien entdeckte Gamma-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1077 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Die Zahlen in Bund und Land

Die Fallzahlen in Bund und Land sinken aktuell. Die Inzidenz im Main-Tauber Kreis liegt momentan in der Nähe des Bundes- und Landesschnitt.
Ein Blick auf die Altersstruktur der Neuinfektionen
Welche Altersgruppen infizieren sich? Dazu bietet das RKI Informationen in sechs, leider recht groben, Gruppen. Betrachtet man das über die Zeit, dann sieht es wie folgt aus:

Im Bild sieht man die Gesamtzahl der Infektionen pro Tag. Die Altersgruppen sind dabei farblich gekennzeichnet und summieren sich zum Tageswert. Je größer der Anteil, desto mehr von der entsprechenden Farbe ist vertreten.
Detail-Zahlen zu Corona im Main-Tauber Kreis
Im Main-Tauber-Kreis wurde am Dienstag, 8. Juni, ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffene Person lebt im Gebiet der Großen Kreisstadt Wertheim, befindet sich in häuslicher Isolation und ist Kontaktperson zu einem bereits bekannten Fall. Für die Kontakte der neu infizierten Person wurde, sofern erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 5080.

Die Zahl der bereits Genesenen steigt um fünf auf nunmehr 4910. Somit sind derzeit 81 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 17, Boxberg: 3, Creglingen: 0, Freudenberg: 1, Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 1, Igersheim: 0, Königheim: 0, Külsheim: 1, Lauda-Königshofen: 21, Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 7, Weikersheim: 1, Werbach: 1, Wertheim: 25 (+1) und Wittighausen: 1.
Corona-Fakten für Main-Tauber in Kürze
7-Tage Inzidenz
Main Tauber: 3,8 (08.05., rki)
BaWü: 6,5 (08.05., rki)
Deutschland 10,1 (08.05., rki)
Unsere Berechnung Main Tauber: 122,4
Neuinfektionen
Main Tauber: 29 / 31 [21.12.]
BaWü 166 / 0 [07.05.]
Deutschland 2016 / 0 [07.05.]
Erkrankungsbeginn bekannt/unbekannt Kreis, letzte 7 Tage 5/0 (rki)
Gesamt Aktive Infektionen
Main Tauber: 26 (08.05., rki)
BaWü 2.765 (08.05., rki)
Deutschland 28.712 (08.05., rki)
TBB, Pat. auf Intensivstation/beatmet: 0/0 | 0/0 [11.07.]
Alle Details finden sie in den Corona-Informationen des Landes Baden-Württemberg. Angaben hier ohne Gewähr.
Weitere Kenndaten zu Corona im Main-Tauber Kreis finden Sie auch auf dieser Seite.
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Hinweis: der Artikel wurde am 3. Juni 2021 um 19 Uhr um Angaben zur neuen Corona-Verordnung aktualisiert.
Quellen:
Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.
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