Am heutigen Freitag meldet der Main-Tauber Kreis acht Neuinfektionen. Das sind einige wenige mehr als in der letzten Woche. Daher steigt die Inzidenz leicht, bleibt aber noch unter dem Wert von 35. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt am morgigen Samstag bei 30,2 (offizieller Wert des RKI). Wie bereits gestern gemeldet, gilt ab Montag eine neue Corona-Verordnung. Der Kreis befindet sich dann auf jeden Fall noch in Öffnungsstufe 1. Auch in dieser Stufe gibt es aber Lockerungen. Details unten im Text. Weitere Lockerungen sind möglich, wenn der Kreis für fünf Tage in Folge, also noch drei mal, unter dem Wert von 50 oder sogar 35 bleibt.

Corona-Neuinfektionen Main-Tauber Kreis, Stand 2021-06-04
Die Entwicklung der Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis. Gezeigt ist die Sieben-Tage Inzidenz. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: Main-Tauber Kreis)

Die Situation im Main-Tauber Kreis ist noch erfreulich. Die Inzidenz pendelt seit dem 8. Mai um 50. Leider war es bisher nicht möglich, dauerhaft unter diesen Wert zu sinken. Es ist aber zu hoffen, dass dies in nächster Zeit noch gelingt. Trotz „Feiertags-Effekt“ sehen wir aktuell eine gute Chance dazu. Die guten Zahlen zu halten, und erst recht sie weiter zu senken, wird nun aber schwierig werden. Die Werte sind jetzt schon so niedrig, dass auch relativ wenige neue Fälle zum Anstieg führen. Wie leicht das passieren kann, sieht man konkret an den Zahlen vom 16. Mai, die den Kreis direkt wieder über eine Inzidenz von 50 gebracht haben. Um Beispielsweise eine Inzidenz von 35 zu erreichen, dürften im täglichen Schnitt nicht mehr als gut sechs Neuinfektionen auftreten. Bitte helfen Sie mit, den guten Trend fortzusetzen und halten Sie sich an alle Maßnahmen! Nun gilt es auch den R-Wert für des Kreises im Auge zu behalten. Wie gut der Kreis sich im Vergleich mit andere Kreise in Baden-Württemberg schlägt, können sie hier nachsehen. Die Zahlen in Bund und Land sind weiterhin hoch, fallen aber seit dem 27. April. (In blau: Änderungen der Einschätzung gegenüber gestern)

Jetzt wichtig: Vorsichtig und achtsam miteinander umgehen, Corona-Schutzmaßnahmen beachten! Vermeiden Sie alle Kontakte, die nicht absolut notwendig sind! Helfen Sie mit, die Inzidenz im Kreis weiter zu drücken!

Visualisierung der Corona-Schutzmaßnahmen
Bleiben Sie gesund. Helfen Sie mit, das Corona-Virus einzudämmen. Mit einfachen Maßnahmen können wir alle dazu beitragen. Installieren Sie auch die Corona-Warn-App. (Grafik: Bundesregierung)

Morgen erfolgt keine Pressemeldung durch das Landratsamt. Wir werden daher voraussichtlich ebenfalls keine gesonderte Meldung heraus geben. Aktualisierte Daten finden Sie aber wie immer auf unserer Coronavirus-Information.

Weitere Lockerungen und Erleichterungen ab 7. Juni

Angesichts der sinkenden Inzidenzen in vielen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen beschlossen. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung gelten im Wesentlichen ab kommenden Montag, 7. Juni 2021. Die relevantesten Änderungen der Corona-Verordnung im Überblick:

Es erfolgt eine Modifizierung der Öffnungsstufen 1 bis 3. So sind nun beispielsweise auch Vortrags- und Informationsveranstaltungen abhängig von der jeweiligen Öffnungsstufe mit 100 Personen im Freien (Stufe 1, aktuell im Main-Tauber-Kreis), 250 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 2) sowie 500 Personen im Freien bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 3) vorgesehen.

Der organisierte Vereinssport ist kontaktarm ab der Öffnungsstufe 2 nunmehr auch außerhalb von Sportanlagen allgemein gestattet; für die Öffnungsstufe 1 besteht hingegen für diesen Fall noch eine Begrenzung auf 20 Personen. Neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sind nun auch solche im Bereich des kontaktarmen Amateursports gestattet.

Auch der Betrieb von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen wird nunmehr in den Öffnungsstufen 2 und 3 unter den dort geltenden Einschränkungen gestattet, dies gilt bereits ab 4. Juni 2021.

Eine wesentliche Änderung ist für den Fall vorgesehen, dass an fünf aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 unterschreitet: In diesem Fall treten am Tag nach der Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt bereits die Regelungen der Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung in Kraft, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss.

Der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere von Schank- und Speisewirtschaften, ist dann bis 1 Uhr nachts gestattet.

Am heutigen Freitag, 4. Juni und voraussichtlich auch am morgigen Samstag, liegt im Main-Tauber-Kreis die Inzidenz die ersten zwei Tag wieder unter 50. Bleibt der Wert bis Dienstag stabil unter 50, kann ab Mittwoch, 9. Juni, nach entsprechender vorheriger Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt direkt in die Öffnungsstufe 3 gewechselt werden.

Im Rahmen der Inzidenzstufe von unter 50 gilt für Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushal-ten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.

Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend.

Der Betrieb der Schulen wird zukünftig umfassend in einer eigenen Ressort-Verordnung Schule geregelt; daher wird die bisherige Schulregelung der Corona-Verordnung weitgehend aufgehoben.

Neue Regelungen der Öffnungsstufe 1 ab 7. Juni im Überblick

Am kommenden Montag befindet sich der Main-Tauber-Kreis noch in der Öffnungsstufe 1. Für diese Öffnungsstufe gelten folgende neue Regelungen:

Auch nicht notwendige Gremiensitzungen von juristischen Personen des privaten und öffent-lichen Rechts, wie etwa GmbHs oder KGs, rechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaf-ten und Gemeinschaften, wie Vereine, Betriebsversammlungen und Veranstaltungen der Ta-rifpartner sind mit bis zu 100 Teilnehmenden im Freien und mit bis zu zehn Teilnehmenden in geschlossenen Räumen möglich.

Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sind mit bis zu 100 Teilnehmenden im Freien und mit bis zu zehn Teilnehmenden in geschlossenen Räumen möglich, auch wenn sie nicht zwingend notwendig sind. Vortrags- und Informationsveranstaltungen können im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden.

Touristische Veranstaltungen im Freien wie Natur- oder Stadtführungen können wieder mit bis zu 20 Teilnehmenden stattfinden.

Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht ist mit bis zu 5 Schüler*innen möglich. Tanz- und Ballettunterricht ist in Gruppen von bis zu zehn Schülerinnen und Schülern nur im Freien zu-lässig.

Organisierter Vereinssport sowie der allgemeine Hochschulsport dürfen auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien mit Gruppen von bis zu 20 Personen stattfinden. So dürfen etwa Vereinsmannschaften beispielsweise im Wald joggen. Dies gilt jedoch nicht für beispielsweise nicht im Verein organisierte Wandergruppen – hier gelten weiter die allgemei-nen Kontaktbeschränkungen. Auf weitläufigen Außenanlagen, wie Golf-, Reit-, Tennisplätzen oder Leichtathletikanlagen, können auch mehrere solcher Gruppen getrennt voneinander Sport treiben.

Sport-Wettkampfveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zu-schauern erlaubt. Im Spitzen- und Profisport ohne Begrenzung der Anzahl an Sportlerinnen und Sportler, beim kontaktarmen Amateursport mit bis zu 20 Sportlerinnen und Sportler.

Auf weitläufigen Freizeitanlagen im Freien, wie beispielsweise Minigolfplätzen, Bootsverleihen oder Hochseilgärten, dürfen auch mehrere Gruppen von bis zu 20 Personen getrennt voneinander aktiv sein. Voraussetzung ist, dass sich die Gruppen untereinander nicht begegnen und nicht durchmischen.

Shisha- und Raucherbars dürfen ebenfalls analog zu den Gaststätten von 6 bis 21 Uhr öffnen. Rauchen in Gaststätten, Shisha- und Raucherbars – auch von Shishas – ist jedoch nur im Freien gestattet.

Klarstellung der Abstandsregelungen in Gaststätten, Shisha- und Raucherbars: Plätze sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den an unterschiedlichen Tischen sitzenden Personen gewährleistet ist.

Die aktuellen Regelungen finden sich auf der Homepage des Main-Tauber-Kreises unter https://www.main-tauber-kreis.de/coronavirus.

Die Zahlen in Bund und Land

Infektionen mit Corona-Mutationen in Baden-Württemberg
Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenzen im Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg und Deutschland. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Die Fallzahlen in Bund und Land sinken aktuell. Die Inzidenz im Main-Tauber Kreis liegt momentan in der Nähe des Bundes- und Landesschnitt.

Ein Blick auf die Altersstruktur der Neuinfektionen

Welche Altersgruppen infizieren sich? Dazu bietet das RKI Informationen in sechs, leider recht groben, Gruppen. Betrachtet man das über die Zeit, dann sieht es wie folgt aus:

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Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis nach „RKI-Altersgruppen“. Wichtig: die Daten sind nach „Meldedatum“ eingetragen. Dies weicht leicht ab von den täglichen Meldungen des Main-Tauber Kreises. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Im Bild sieht man die Gesamtzahl der Infektionen pro Tag. Die Altersgruppen sind dabei farblich gekennzeichnet und summieren sich zum Tageswert. Je größer der Anteil, desto mehr von der entsprechenden Farbe ist vertreten.

Detail-Zahlen zu Corona im Main-Tauber Kreis

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 4. Juni, acht neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte Bad Mergentheim, Külsheim, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim, Weikersheim und Wertheim. Sieben Personen befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person wird stationär behandelt. Es handelt sich in allen Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. Für ihre Kontaktpersonen wurde wiederum, sofern erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 5070.

Karte mit aktiven Corona-Fällen im Main Tauber Kreis am 2021-06-04
Kreiskarte: aktive Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 04.06., Quelle: Landratsamt in TBB)

Die Zahl der bereits Genesenen steigt um 20 auf nunmehr 4870. Somit sind derzeit 111 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 17 (+1), Boxberg: 7, Creglingen: 0, Freudenberg: 1, Großrinderfeld: 5, Grüns-feld: 1, Igersheim: 1, Königheim: 1, Külsheim: 1 (+1), Lauda-Königshofen: 25 (+1), Niederstetten: 3, Tauberbischofsheim: 8 (+2), Weikersheim: 2 (+1), Werbach: 0, Wertheim: 38 (+2) und Wittighausen: 1.

Corona-Fakten für Main-Tauber in Kürze

7-Tage Inzidenz
Main Tauber: 3,8 (08.05., rki)
BaWü: 6,5 (08.05., rki)
Deutschland 10,1 (08.05., rki)
Unsere Berechnung Main Tauber: 122,4
Neuinfektionen
Main Tauber: 29 / 31 [21.12.]
BaWü 166 / 0 [07.05.]
Deutschland 2016 / 0 [07.05.]
Erkrankungsbeginn bekannt/unbekannt Kreis, letzte 7 Tage 5/0 (rki)
Gesamt Aktive Infektionen
Main Tauber: 26 (08.05., rki)
BaWü 2.765 (08.05., rki)
Deutschland 28.712 (08.05., rki)
TBB, Pat. auf Intensivstation/beatmet: 0/0 | 0/0 [11.07.]

Alle Details finden sie in den Corona-Informationen des Landes Baden-Württemberg. Angaben hier ohne Gewähr.

Weitere Kenndaten zu Corona im Main-Tauber Kreis finden Sie auch auf dieser Seite.

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Hinweis: der Artikel wurde am 3. Juni 2021 um 19 Uhr um Angaben zur neuen Corona-Verordnung aktualisiert.

Quellen:

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.