Am heutigen Freitag gibt es im Main Tauber Kreis acht Neuinfektionen. Am vergangenen Freitag gab es einige wenige Fälle mehr, daher sinkt die Inzidenz heute wieder leicht. Der Kreis bleibt somit unter 50, und ist damit den sechsten Tag in Folge unter diesem Grenzwert. Dadurch werden ab morgen, Samstag, umfangreiche Lockerungen möglich. Die Sieben-Tage Inzidenz liegt nach Meldung des LGA heute bei 43,8. Der Kreis Emmendingen liegt mit 42,7 heute allerdings vor dem Main-Tauber Kreis, der somit die „Inzidenz-Silbermedaille“ im „Ländle“ bekommt. Auch im Bund sind mittlerweile ein paar mehr Kreise vor uns. Wir liegen aber in den Top 10% der deutschen Kreise mit niedriger Inzidenz. Umfangreiche Details zu den Lockerungen, die ab morgen gelten, finden Sie unten im Text.

Corona-Neuinfektionen Main-Tauber Kreis, Stand 2021-05-14
Die Entwicklung der Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis. Gezeigt ist die Sieben-Tage Inzidenz. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: Main-Tauber Kreis)

Die Situation im Main-Tauber Kreis ist erfreulich. Die Inzidenz sinkt seit dem 16. April, die 100er-Marke wurde am 28. unterschritten und seit dem 9. Mai liegt der Kreis unter 50. Ab und an ging es einmal kurz aufwärts, das hat den Trend aber nicht gebrochen. Durch die gute Situation wurden am 15. Mai sehr weitgehende Lockerungen möglich. Die guten Zahlen zu halten, und erst recht sie weiter zu senken, wird nun aber schwierig werden. Die Werte sind jetzt schon so niedrig, dass auch relativ wenige neue Fälle zum Anstieg führen. Um Beispielsweise eine Inzidenz von 35 zu erreichen, dürften im täglichen Schnitt nicht mehr als gut sechs Neuinfektionen auftreten. Das ist nicht einfach, zumal der Kreis nun auch Ziel von „Inzidenz-Tourismus“ aus Nachbarkreisen werden dürfte und obendrein die Lockerungen natürlich auch ein gesteigertes Risiko bedeuten. Hoffen wir das Beste. Bitte helfen Sie mit, den guten Trend fortzusetzen und halten Sie sich an alle Maßnahmen! Nun gilt es auch den R-Wert für des Kreises im Auge zu behalten. Wie gut der Kreis sich im Vergleich mit andere Kreise in Baden-Württemberg schlägt, können sie hier nachsehen. Zur Zeit befinden wir uns zwar nach wie vor auf einem recht hohen Niveau der Sieben-Tage Inzidenz. Nach der Unterschreitung der 100er-Marke am 28. April gehen wir nun von einem sinkenden Trend aus, der bereits am 16. April begann. Einzelne Tage mit steigenden Fallzahlen haben den Trend nicht dauerhaft brechen können. Aktuell erwarten wir in Summe weiter fallende Inzidenzen. Das ist allerdings noch recht unsicher und könnte sich jederzeit, auch rasch, ändern. Der R-Wert für den Kreis sinkt ebenfalls, insbesondere wenn man den langfristigen 28 Tage Schnitt betrachtet. Der Main-Tauber Kreis steht deutlich besser da, als andere Kreise in Baden-Württemberg. Die Zahlen in Bund und Land sind weiterhin sehr hoch, fallen aber seit seit 27. April. (In blau: Änderungen der Einschätzung gegenüber gestern)

Jetzt wichtig: Vorsichtig und achtsam miteinander umgehen, Corona-Schutzmaßnahmen beachten! Vermeiden Sie alle Kontakte, die nicht absolut notwendig sind! Helfen Sie mit, die Inzidenz im Kreis weiter zu drücken!

Visualisierung der Corona-Schutzmaßnahmen
Bleiben Sie gesund. Helfen Sie mit, das Corona-Virus einzudämmen. Mit einfachen Maßnahmen können wir alle dazu beitragen. Installieren Sie auch die Corona-Warn-App. (Grafik: Bundesregierung)

Welche Tendenz nimmt der Kreis?

Aktuell hoffen wir weiter auf eine stabilen Abwärts-Trend. Der wird nun aber immer schwieriger zu halten sein. Wir haben daher heute unserer generelle Lageeinschätzung geändert und werden den Abschnitt „Welche Tendenz nimmt der Kreis“ ab dem nächsten Bericht erst einmal streichen. Er kommt wieder hinzu, wenn sich noch eine genauere Betrachtung des Kurzfrist-Trends lohnt.

Morgen erstellt das Landratsamt keine ausführlich Meldung. Daher werden auch wir morgen nur grob die Neuinfektionen und Inzidenz melden.

Kreis freut sich über Öffnung – Enger Austausch mit DEHOGA-Kreisverband

Das Land Baden-Württemberg hat in der Nacht zum Freitag eine neue Fassung seiner Corona-Verordnung notverkündet. Darin sind neue Öffnungsschritte vorgesehen, von denen der Main-Tauber-Kreis bereits ab Samstag, 15. Mai, profitiert. Unter anderem dürfen Hotels und Gastronomiebetriebe unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. „Hierüber freue ich mich sehr, da diese Branche nach einem halben Jahr Schließung dringend eine verlässliche Perspektive benötigt“, erklärt Erster Landesbeamter Christoph Schauder.

Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI bei 45,3 – Nunmehr einheitliche Regelung zur Inzidenz

Bei der Sieben-Tage-Inzidenz galten bisher für die Regelungen der Bundesnotbremse – also bei Inzidenzen über 100 – die Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI), bei Inzidenzen unter 100 jedoch die Werte, die das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA) bekanntgibt. Die beiden Werte stimmen beispielsweise aufgrund von Verzögerungen bei der Übermittlung nicht immer überein. Zudem besteht jeweils ein zeitlicher Versatz von einem Tag. Der RKI-Wert des aktuellen Tags entspricht also grundsätzlich dem LGA-Wert des vorangegangenen Tags. Hier hat das Land Baden-Württemberg nun eine einheitliche Regelung getroffen, so dass ab jetzt immer der RKI-Wert maßgeblich ist, auch bei Inzidenzen unter 100.

Das RKI gibt als Sieben-Tage-Inzidenz für den Main-Tauber-Kreis am Freitag, 14. Mai, den Wert von 45,3 an und sieht den Landkreis am dritten Tag in Folge unter dem Wert von 50. Die Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI beschreibt die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den vorangegangenen sieben Tagen (7. bis 13. Mai) je 100.000 Einwohner.

Noch während der Geltungsdauer der vorherigen Corona-Verordnung der Landesregierung hat das Gesundheitsamt des Main-Tauber-Kreises jedoch festgestellt, dass der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis laut LGA fünf Tage in Folge unter dem Wert von 50 lag. Damit gelten nun für den Main-Tauber-Kreis auch im Rahmen der neuen Corona-Verordnung die zusätzlichen Lockerungsschritte für Stadt- und Landkreise mit einer Inzidenz unter 50. Somit dürfen sich wieder zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zum 14. Geburtstag zählen dabei nicht mit. Der gesamte Einzelhandel darf ohne „Click and Meet“ und ohne Kontaktdatenverarbeitung öffnen. Auf den ersten 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist ein Kunde pro zehn Quadratmeter erlaubt. Bei Verkaufsflächen über 800 Quadratmetern ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter erlaubt. Bei 1200 Quadratmeter wären es 100 Kunden: 80 Kunden für die ersten 800 Quadratmeter und 20 Kunden für die weiteren 400 Quadratmeter. Bibliotheken und Büchereien, Archive, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten dürfen ohne weitere Auflagen öffnen.

Main-Tauber-Kreis profitiert von Öffnungsstufe 1

Die neue Corona-Verordnung sieht zudem für Stadt- und Landkreise, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt, ein dreistufiges Verfahren vor. Nach diesem Stufenplan dürfen Einrichtungen wieder öffnen und sind bestimmte Veranstaltungen wieder zulässig. Für Stadt- und Landkreise, in denen die Bundesnotbremse aufgehoben wurde, gilt zunächst die Stufe eins. Dies trifft auf den Main-Tauber-Kreis zu, ergänzt durch die weiteren Lockerungsschritte bei einer Inzidenz unter 50.

Bei den Öffnungen müssen jeweils Hygieneanforderungen eingehalten und es muss ein Hygienekonzept erstellt werden. Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besucher, Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Kundinnen und Kunden muss auf eine Person je 20 angefangene Quadratmeter Veranstaltungs- oder Verkaufsfläche begrenzt werden. Es gilt die Maskenpflicht.

Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung. Im Innen- und Außenbereich müssen die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt. Alle Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Für den Restaurantbesuch oder den Hotelaufenthalt muss ein Nachweis über einen negativen Schnelltest, eine vollständige Impfung oder eine überstandene Corona-Infektion vorgelegt werden. Hotelgäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.

Das Landratsamt stand in den vergangenen Tagen hinsichtlich der Vorbereitung der Öffnungen in einem engen und vertrauensvollen Austausch mit dem Kreisvorstand des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA. Der Verband weist darauf hin, dass in den allermeisten Hotels und Gaststätten derzeit keine Testung vor Ort möglich ist, sondern ein Testnachweis mitgebracht werden muss.

Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern-, Konzert- sowie Filmvorführungen können im Freien mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern stattfinden. Gleiches gilt für Spitzen- oder Profisportveranstaltungen. Dabei muss das Abstandsgebot beachtet werden. Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet.

Kurse in Volkhochschulen und anderen Bildungseinrichtungen können in geschlossenen Räumen mit maximal zehn Personen, im Freien mit maximal 20 Personen stattfinden. Tanz- und Sportkurse sind in geschlossenen Räumen jedoch nicht erlaubt. Nachhilfeunterricht ist in Gruppen mit bis zu zehn Schülerinnen und Schülern möglich. Dabei ist ebenfalls das Abstandsgebot zu beachten.

An Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz können Präsenz-Lehrveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen stattfinden. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplätzen möglich. Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besucherinnen und Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann. Das Gleiche gilt für Betriebskantinen.

Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen dürfen Gruppen von bis zu zehn Schülerinnen und Schülern unterrichten. Auch hier ist das Abstandsgebot zu beachten. Gesangs- Tanz-, und Blasinstrumentenunterricht sind weiterhin nicht erlaubt.

Touristischer Reisebusverkehr ist erlaubt, wenn sich Start und Ziel in Stadt- oder Landkreisen befinden, in denen nicht die Regeln der Bundesnotbremse gelten. Die Busse dürfen höchstens zur Hälfte besetzt sein. Maßstab ist die regulär zulässige Fahrgastzahl des Busses. Dies gilt entsprechend auch für die Ausflugsschifffahrt.

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleihe und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden. Die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang dürfen öffnen.

Der Betrieb von Tiersalons, Tierfriseuren und vergleichbaren Einrichtungen der Tierpflege ist wieder möglich.

Die zweite Öffnungsstufe tritt in Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den 14 Tagen nach Inkrafttreten der ersten Stufe weiter sinkt. Wenn die Inzidenz in den darauf folgenden 14 Tagen erneut sinkt, schließt sich die Stufe drei an. Zeichnet sich in einem Stadt- oder Landkreis über 14 aufeinanderfolgende Tage durchschnittlich eine steigende Sieben-Tage-Inzidenz ab, gelten wieder die Regelungen des vorherigen Öffnungsschritts.

17 weitere Fälle von Virus-Mutationen nachgewiesen

Bei 17 weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich in allen Fällen um die britische Variante (B.1.1.7). Nunmehr wurde bei insgesamt 941 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Die Zahlen in Bund und Land

Infektionen mit Corona-Mutationen in Baden-Württemberg
Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenzen im Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg und Deutschland. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Die Fallzahlen in Bund und Land sinken aktuell. Die Inzidenz im Main-Tauber Kreis liegt momentan deutlich unter dem Bundes- und Landesschnitt.

Ein Blick auf die Altersstruktur der Neuinfektionen

Welche Altersgruppen infizieren sich? Dazu bietet das RKI Informationen in sechs, leider recht groben, Gruppen. Betrachtet man das über die Zeit, dann sieht es wie folgt aus:

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Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis nach „RKI-Altersgruppen“. Wichtig: die Daten sind nach „Meldedatum“ eingetragen. Dies weicht leicht ab von den täglichen Meldungen des Main-Tauber Kreises. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Im Bild sieht man die Gesamtzahl der Infektionen pro Tag. Die Altersgruppen sind dabei farblich gekennzeichnet und summieren sich zum Tageswert. Je größer der Anteil, desto mehr von der entsprechenden Farbe ist vertreten.

Detail-Zahlen zu Corona im Main-Tauber Kreis

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 14. Mai, acht Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Boxberg, Igersheim, Lauda-Königshofen und Wertheim und befinden sich in häuslicher Isolation. Es handelt sich in mindestens vier Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen sowie um eine Person, die aus einem Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt ist. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 4877.

Karte mit aktiven Corona-Fällen im Main Tauber Kreis am 2021-05-14
Kreiskarte: aktive Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 14.05., Quelle: Landratsamt in TBB)

Darüber hinaus sind 16 weitere und damit insgesamt 4646 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 144 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 1, Assamstadt: 8, Bad Mergentheim: 25, Boxberg: 5 (+1), Creglingen: 9, Freudenberg: 1, Großrinderfeld: 5, Grünsfeld: 3, Igersheim: 1 (+1), Königheim: 1, Külsheim: 5, Lauda-Königshofen: 22 (+4), Niederstetten: 6, Tauberbischofsheim: 7, Weikersheim: 2, Werbach: 0, Wertheim: 41 (+2) und Wittighausen: 2.

Corona-Fakten für Main-Tauber in Kürze

Impftermin vereinbaren: www.impfterminservice.de oder Tel. 116 117
Immer Impfberechtigt sind Personen ab 60. Darüber hinaus auch noch weitere Gruppen.
Durchgeführte Impfungen im Kreis: Erstimpfung 25.814,
Zweitimpfung 6.132, in Arztpraxen: 7.493

(Stand 3.5., wöchentliche Aktualisierung)

7-Tage Inzidenz
Main Tauber: 3,8 (08.05., rki)
BaWü: 6,5 (08.05., rki)
Deutschland 10,1 (08.05., rki)
Unsere Berechnung Main Tauber: 122,4
Neuinfektionen
Main Tauber: 29 / 31 [21.12.]
BaWü 166 / 0 [07.05.]
Deutschland 2016 / 0 [07.05.]
Erkrankungsbeginn bekannt/unbekannt Kreis, letzte 7 Tage 5/0 (rki)
Gesamt Aktive Infektionen
Main Tauber: 26 (08.05., rki)
BaWü 2.765 (08.05., rki)
Deutschland 28.712 (08.05., rki)
TBB, Pat. auf Intensivstation/beatmet: 0/0 | 0/0 [11.07.]
Pandemiestufe BaWü: 3 – „Kritische Phase“

Corona-Schnelltests
werden von verschiedenen Gemeinden durchgeführt. Darüber hinaus bieten auch viele Geschäfte, Ärzte und Apotheken Schnelltests an.

Die wichtigsten Corona-Beschränkungen

  • Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen (Kinder bis 13 zählen dabei nicht mit)
  • Medizinische Masken (OP, FFP2) müssen unter anderem beim Arzt, Einkaufen und im ÖPNV getragen werden (ab 6 Jahren Lebensalter)
  • Unter anderem für Friseur-Besuche ist momentan kein negativer Schnelltest notwendig

Alle Details finden sie in den Corona-Informationen des Landes Baden-Württemberg. Angaben hier ohne Gewähr.

Weitere Kenndaten zu Corona im Main-Tauber Kreis finden Sie auch auf dieser Seite.

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Quellen:

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.