Am heutigen Dienstag meldet der Main Tauber Kreis zehn Neuinfektionen. Am vergangenen Dienstag waren es acht Fälle. Durch Meldeverzögerungen in der letzten Woche geht die Inzidenz dennoch leicht abwärts. Spannend wird nun, wie sich die Werte in den nächsten drei Tagen entwickeln. Die Sieben-Tage Inzidenz liegt nach Meldung des LGA heute bei 112,5. In Baden-Württemberg können sich ab 3. Mai Menschen mit Vorerkrankungen der Prioritätengruppe 3 impfen lassen.

Corona-Neuinfektionen Main-Tauber Kreis, Stand 2021-04-27
Die Entwicklung der Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis. Gezeigt ist die Sieben-Tage Inzidenz. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: Main-Tauber Kreis)

Die Situation im Main-Tauber Kreis ist kritisch. Zur Zeit befinden wir uns auf einem hohen Niveau der Sieben-Tage Inzidenz. Die Zahlen bewegen sich im Moment auf sehr hohem Niveau seitwärts in einem breiten Korridor zwischen 100 und gut 200. Weiteres, auch sehr starkes, Wachstum ist allerdings nicht ausgeschlossen. Daher gelten seit 1. April Ausgangsbeschränkungen. Grund zur Besorgnis bieten insbesondere die mittlerweile vielen Fälle mit Corona-Mutationen, zunehmend auch mit der besonders Besorgnis erregenden Variante B.1.351 (erstmals in Südafrika entdeckt). Der R-Wert für den Kreis steigt ebenfalls. Der Main-Tauber Kreis steht besser da, als andere Kreise in Baden-Württemberg. Die Zahlen in Bund und Land sind weiterhin sehr hoch und wachsen. (In blau: Änderungen der Einschätzung gegenüber gestern)

Jetzt wichtig: Vorsichtig und achtsam miteinander umgehen, Corona-Schutzmaßnahmen beachten! Vermeiden Sie alle Kontakte, die nicht absolut notwendig sind! Helfen Sie mit, die Inzidenz im Kreis zu drücken!

Visualisierung der Corona-Schutzmaßnahmen
Bleiben Sie gesund. Helfen Sie mit, das Corona-Virus einzudämmen. Mit einfachen Maßnahmen können wir alle dazu beitragen. Installieren Sie auch die Corona-Warn-App. (Grafik: Bundesregierung)

Landrat versichert Angehörigen sein tiefes Mitgefühl

Das Gesundheitsamt hat am Dienstag, 27. April, einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei der Verstorbenen handelt es sich um eine Frau im Alter von unter 90 Jahren, die in einem Pflegeheim lebte. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 85 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 65 im Jahr 2021. „Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der Verstorbenen“, erklärt Landrat Reinhard Frank.

22 weitere Fälle von Virus-Mutationen nachgewiesen

Bei 22 weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich in allen Fällen um die britische Variante (B.1.1.7). Nunmehr wurde bei insgesamt 742 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

In Kürze weitere Menschen Impfberechtigt

Ab dem 3. Mai können sich Menschen mit Vorerkrankung aus der dritten Impfpriorität für einen Impftermin anmelden. Dazu zählen unter anderem Menschen mit behandlungsfreien Krebserkrankungen, HIV, Rheumaerkrankungen und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen sowie Asthma oder Adipositas.

Vom kommenden Montag, den 3. Mai 2021 öffnet Baden-Württemberg die Vergabe von Impfterminen für alle Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Priorität (nach § 4 der Corona-Impfverordnung des Bundes). Dazu gehören zahlreiche Menschen mit Vorerkrankungen, etwa behandlungsfreien Krebserkrankungen, HIV, Rheumaerkrankungen und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen, Asthma oder Adipositas. Impfberechtigt sind ab Montag auch jeweils bis zu zwei Kontaktpersonen von Menschen, die aufgrund einer dieser Erkrankungen oder aufgrund des Alters von über 60 Jahren pflegebedürftig sind. Noch etwas gedulden müssen sich die Beschäftigten von Berufsgruppen aus der dritten Priorität. Mit der Öffnung dieser Stufe wird, abhängig von den Impfstofflieferungen, etwa Mitte Mai gerechnet.

Weitere Details hierzu gibt es direkt beim Land (Link).

Ausnahmeregelungen für Kinder nur noch bis zum 14. Geburtstag

Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung an die generellen Regelungen und die neue Notbremsen-Regelung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes angepasst. Dabei wurde die Altersgrenze bei Ausnahmeregelungen für Kinder abgesenkt. Nun gelten die Ausnahmen nur noch bis zum 14. und nicht mehr bis zum 15. Geburtstag.

Fitnessstudios dürfen für dienstliche Zwecke, für den Reha-Sport, den Schulsport, den Studienbetrieb sowie den Spitzen- oder Profisport öffnen. Im Übrigen bleiben Fitnessstudios auch bei einer Inzidenz von unter 100 geschlossen. Erlaubt ist weiterhin der kontaktarme Freizeit- und Amateursport mit nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis zum 14. Geburtstag zählen nicht mit. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 100 – wie aktuell im Main-Tauber-Kreis – ist Sport nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt, Kinder der beiden Haushalte wiederum nicht mitgezählt.

Buchhandlungen dürfen unter den Auflagen für den Einzelhandel wieder öffnen und sind von der Notbremse ausgenommen. Zoologische und botanische Gärten dürfen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis unter 100 geöffnet bleiben, jedoch nur unter den Voraussetzungen für „Click & Meet“ und wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.

In Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 – beispielsweise dem Main-Tauber-Kreis – gilt nun die Bundesnotbremse aus dem Infektionsschutzgesetz. Treffen sind somit weiterhin mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Personen möglich. Die Altersgrenze für die von der Personenzahl ausgenommenen Kinder ist hier auf den 14. Geburtstag abgesenkt. Veranstaltungen im Rahmen von Todesfällen – darunter Aussegnungen und Urnenbeisetzungen – dürfen nur mit maximal 30 Personen stattfinden. Hier ist keine Ausnahme für Kinder bis zum 14. Geburtstag vorgesehen. Die Ausgangsbeschränkung gilt nun von 22 Uhr (vorher 21 Uhr) bis 5 Uhr. Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr und 24 Uhr im Freien allein ausgeübte körperliche Bewegung erlaubt. Dies gilt nur außerhalb von Sportstätten. Da der Bund die bis 18. April in Baden-Württemberg geltende Ausnahme „An- und Abfahrt zur Wohnung bzw. Unterkunft des/der (Lebens-)Partner*in“ nicht mehr vorsieht, musste auch Baden-Württemberg diese Ausnahme aufheben.

Allgemeinbildende Schulen müssen nun ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den Wechselunterricht und ab einer Inzidenz über 165 im in den Distanzunterricht gehen. Für die Klassenstufen 1 bis 7 wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 165 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nur noch Notbetreuung anbieten.

Bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- und Landkreis von bis zu 150 bleiben „Click & Meet“-Angebote im ansonsten geschlossenen Einzelhandel möglich. Voraussetzung ist ein durch eine offizielle Stelle angefertigter, negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und die Erhebung der Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden. Es gelten weiter die bisherigen Kundenbeschränkungen pro Verkaufsfläche, auch für Bau- und Raiffeisenmärkte.

Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste die Pflicht, eine FFP2-/KN95-/N95-Maske zu tragen. Dies gilt sowohl während der Beförderung als auch in Bahnhöfen, an Bushaltestellen, Taxisteigen oder in sonstigen Wartebereichen. Das Servicepersonal muss beim Kontakt mit den Kundinnen und Kunden mindestens eine medizinische Maske tragen.

Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dürfen weiter öffnen, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden. Voraussetzung ist ein durch eine offizielle Stelle vorgenommener negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen. Autokinos bleiben geöffnet.

Kinder bis zum 14. Geburtstag dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Anleitungspersonen brauchen einen durch eine offizielle Stelle angefertigten negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Um Friseur- und Fußpflegedienstleistungen wahrnehmen zu können, ist ein durch eine offizielle Stelle angefertigter negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, erforderlich. Zusätzlich muss die Kundin oder der Kunde, soweit es die Dienstleistung zulässt, eine FFP2-/KN95-/N95-Makse tragen.

Die Zahlen in Bund und Land

Infektionen mit Corona-Mutationen in Baden-Württemberg
Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenzen im Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg und Deutschland. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Die Fallzahlen in Bund und Land steigen seit Mitte Februar wieder. Das steht mit den neuen Coronavirus-Mutationen in Verbindung. Die Inzidenz im Main-Tauber Kreis liegt aktuell deutlich unter dem Bundes- und Landesschnitt.

Ein Blick auf die Altersstruktur der Neuinfektionen

Welche Altersgruppen infizieren sich? Dazu bietet das RKI Informationen in sechs, leider recht groben, Gruppen. Betrachtet man das über die Zeit, dann sieht es wie folgt aus:

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Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis nach „RKI-Altersgruppen“. Wichtig: die Daten sind nach „Meldedatum“ eingetragen. Dies weicht leicht ab von den täglichen Meldungen des Main-Tauber Kreises. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Im Bild sieht man die Gesamtzahl der Infektionen pro Tag. Die Altersgruppen sind dabei farblich gekennzeichnet und summieren sich zum Tageswert. Je größer der Anteil, desto mehr von der entsprechenden Farbe ist vertreten.

Detail-Zahlen zu Corona im Main-Tauber Kreis

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Dienstag, 27. April, insgesamt zehn Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die von den neuen Infektionsfällen betroffenen Personen leben im Gebiet von acht Städten und Gemeinden und befinden sich in häuslicher Isolation. Es handelt sich in mindestens drei Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 4663.

Karte mit aktiven Corona-Fällen im Main Tauber Kreis am 2021-04-27
Kreiskarte: aktive Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 27.04., Quelle: Landratsamt in TBB)

Inzwischen sind 74 weitere und damit insgesamt 4226 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 352 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2, Assamstadt: 2 (+1), Bad Mergentheim: 87 (+2), Boxberg: 22 (+1), Creglingen: 3 (+1), Freudenberg: 13 (+1), Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 10 (+1), Igersheim: 8, Königheim: 3, Külsheim: 30, Lauda-Königshofen: 30 (+2), Niederstetten: 12, Tauberbischofsheim: 40, Weikersheim: 6, Werbach: 2, Wertheim: 70 (+1) und Wittighausen: 3.

Wie sieht es auf den deutschen Intensivstationen aus – der DIVI Tagesupdate

Das DIVI Intensivregister überwacht die Auslastung der Intensivstationen. Als neuen Service bietet DIVI nun einen „Tagesupdate“ an, in dem von verschiedenen Verantwortlichen über die aktuelle Situation informiert, aber auch Forderungen und Kommentare der DIVI genannt werden.

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Wir hoffen, dass der DIVI Tagesupdate für unsere Leser nützlich ist und werden uns bemühen, ihn täglich mit einzubinden. Auch wir müssen hier aber noch Erfahrungen sammeln.

Corona-Fakten für Main-Tauber in Kürze

7-Tage Inzidenz
Main Tauber: 3,8 (08.05., rki)
BaWü: 6,5 (08.05., rki)
Deutschland 10,1 (08.05., rki)
Unsere Berechnung Main Tauber: 122,4
Neuinfektionen
Main Tauber: 29 / 31 [21.12.]
BaWü 166 / 0 [07.05.]
Deutschland 2016 / 0 [07.05.]
Erkrankungsbeginn bekannt/unbekannt Kreis, letzte 7 Tage 5/0 (rki)
Gesamt Aktive Infektionen
Main Tauber: 26 (08.05., rki)
BaWü 2.765 (08.05., rki)
Deutschland 28.712 (08.05., rki)
TBB, Pat. auf Intensivstation/beatmet: 0/0 | 0/0 [11.07.]

Alle Details finden sie in den Corona-Informationen des Landes Baden-Württemberg. Angaben hier ohne Gewähr.

Weitere Kenndaten zu Corona im Main-Tauber Kreis finden Sie auch auf dieser Seite.

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Quellen:

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.