Bereits seit Ende März sind Sitzungen des Gemeinderats via Videokonferenz in Großrinderfeld ein Thema. Am vergangenen Donnerstag war es dann soweit: eine erste Video-Sitzung fand statt. Und zwar nach den strengen Regularien des im Mai neu geschaffenen §37a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Dabei ging die Öffentlichkeitsbeteiligung über die Vorgaben des Landes hinaus.
