Seit gerade eben steht fest, wie der bundesweite „Lockdown Light“ in Baden-Württemberg konkret in Landesgesetzgebung umgesetzt wird. Damit sind nun auch alle Details klar. Mit Beschluss vom 1. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 2. November 2020 in Kraft. In den Grafiken das Wichtigste im Kurzüberblick.

Übersicht über die Einschränkungen der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, gültig ab 2. November (Grafik: Land Baden-Württemberg)
Übersicht über Ausnahmen von den Einschränkungen der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, gültig ab 2. November (Grafik: Land Baden-Württemberg)

Das Land stellt eine Corona-FAQ mit allen wichtigen Fragen zur neuen Verordnung bereit. Den Text der Verordnung finden interessierte hier. Eine detaillierte Übersicht darüber, welche Geschäfte, Einrichtungen etc. schließen müssen finden sie hier.

Quelle: Land Baden-Württemberg

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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