Wie bereits vermutet, gilt ab Montag, 7. Juni, eine neue geänderte Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Die wurde soeben veröffentlicht („notverkündet“) und bringt eine Reihe von Lockerungen. Auch Kreise unter einer Inzidenz von 35 werden wieder berücksichtigt. In diesen Kreisen sind künftig in vielen Situationen keine Schnelltests mehr erforderlich. Ab einer Inzidenz von 50 gelangen Kreise automatisch in Öffnungsstufe 3. Dies gilt sofort mit Unterschreitung.
Hier die Informationen der Landesregierung im Wortlaut.
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