Die Realisierung von SuedLink schreitet voran. Im Abschnitt E1 hat die Öffentlichkeit seit gestern letztmalig die Chance, Einwendungen und Kommentare zu erheben. Dies ist bis zum 4. April möglich. Der Abschnitt E1 verläuft von der Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen bis an die Bayerische Landesgrenzen in Altertheim. Im Baden-Württembergischen Teil E2 bei Großrinderfeld ist die letzte Anhörung bereits abgeschlossen, dort wird nun auf den Planfeststellungsbeschluss gewartet.

Im baden-württembergischen Teil bei Großrinderfeld rollen bereits die Bagger. Dort werden erste Voruntersuchungen vorgenommen. (Foto: Rainer Gerhards, 2024)

Der Vorhabenträger TransnetBW hat die bearbeiteten Planunterlagen für den Abschnitt E1 des SuedLink-Projekts, welcher die Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen bis zur Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg umfasst, im Rahmen des § 21 des Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungsnetz (NABEG) vorgelegt. Diese Unterlagen stehen Interessierten ab sofort ausschließlich online zur Verfügung, um einen einfachen und umweltfreundlichen Zugang zu gewährleisten.

Vom 5. Februar bis zum 4. April 2024 öffnet sich das Fenster für die Auslegungsphase, in der anerkannte Umweltvereinigungen und betroffene Personen ihre Einwendungen gegen die Planung vorbringen können. Diese Einreichungen lassen sich über ein Online-Formular, per E-Mail oder auf dem Postweg realisieren. Um eine schnelle und effiziente Bearbeitung zu garantieren, empfiehlt die Bundesnetzagentur insbesondere die Nutzung des Online-Formulars.

Weitere Einzelheiten zur Auslegungsphase und den Möglichkeiten zur Beteiligung finden sich in der offiziellen Bekanntmachung. Dort besteht auch direkt die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben.

Landwirte: Ausgleichsflächen sichten!

Wichtig für Landwirte: in den Unterlagen sind auch bereits die geplanten Ausgleichsflächen eingezeichnet. Diese Flächen sind zwingend und werden in der Regel auch durchgesetzt. Teilweise nutzen sie jedoch einzelne Flurstücke inmitten eines größeren Ackers. Jetzt bietet sich noch die Möglichkeit, rechtzeitig auf eine gewisse Verlegung hinzuweisen.

Der SuedLink Trassenverlauf mit Bereich E1 aus dem SuedLink GIS. (Bildschirmfoto: Rainer Gerhards)

Welche Gemeinden sind betroffen?

Laut Auslegungsunterlagen sind die folgenden Gemeinde betroffen:

  • Oerlenbach
  • Ramsthal
  • Sulzthal
  • Euerbach
  • Wasserlosen
  • Arnstein
  • Thüngen
  • Retzstadt
  • Zellingen
  • Birkenfeld
  • Thüngersheim
  • Leinach
  • Greußenheim
  • Uettingen
  • Helmstadt
  • Altertheim

Wie ist der Zeitplan?

In den Auslegungsunterlagen findet sich auch eine Zeitplanung:

  • Quartal 4 / 2023 Einreichung der Unterlagen gemäß § 21 NABEG (erfolgte am 15.12.2023)
  • 05.02.2024 bis 04.04.2024 Anhörungsverfahren
  • Quartal 3 / 2024 Erörterungstermin(e) gemäß § 22 NABEG (hier werden die Einwendungen besprochen)
  • Quartal 2 / 2025 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 24 NABEG
  • Quartal 2 / 2025 Bauausführung (Vorhaben Nr. 3)
  • Quartal 4 / 2028 Erster Energiefluss

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es hier auf der Seite im SuedLink Bereich. Dort sammeln wir auch die Erfahrungen aus Großrinderfeld. Hier in Großrinderfeld sind wir in der Realisierung zeitlich ein knappes Jahr vor Unterfranken.

In unserem SuedLink Bereich sind auch die jeweils aktuellen Links zu den Vorhaben sowie dem Geoinformationsportal von SuedLink aufgeführt.

Offizielle Informationen zu SuedLink finden sich auf der Projektseite, bei der Bundesnetzagentur sowie Transnet BW.