Am heutigen Dienstag meldet der Main-Tauber Kreis 16 Corona Neuinfektionen. Letzten Dienstag gab es laut Meldung des Kreises neun neue Fälle. Leider ist auch ein weiterer Todesfall zu beklagen. Die Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg beträgt 2,25. Im Main-Tauber Kreis liegt die Sieben-Tage Inzidenz der Hospitalisierungen (geschätzt) bei 2,2 und die der Neuinfektionen bei 88,2 (Tagesmeldung LGA 14.09.). Die Quarantäneregeln für Kita und Schule werden vereinfacht.

Corona Kenndaten Baden-Württemberg
Hospitalisierungs-Inzidenz: 2,25 [+0,05 7T:+0,32]
Intensivbetten m. Covid: 206 [-5]
7-Tage Inzidenz gesamt: 91,4 [+0,4 7T:-1,3]
7-Tage R-Wert: 0,85 [-0,08 7T:-0,10]
Impfquote (vollständig): 61,0% [+0,0 7T:+0,7]
Stand: 14.09.; 7T=Vergleichswert Vorwoche

Die Entwicklung der Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis. Gezeigt ist die Sieben-Tage Inzidenz. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: Main-Tauber Kreis)

Die Situation im Main-Tauber Kreis ist aktuell leider nicht mehr wirklich gut. Seit Mitte Juli steigen die Infektionszahlen wieder, und das teilweise sehr stark. Damit folgt der Kreis der Tendenz in Bund und Land. Entsprechend ist zu befürchten, dass die Neuinfektionen auch weiter steigen werden. Neue „Inzidenz-Rekorde“ sind keinesfalls auszuschließen. Allerdings: Aufgrund der Impfkampagne sind die Zahlen nicht mehr direkt mit den Corona-Wellen der Vergangenheit zu vergleichen. Geimpfte erkranken eher selten schwer (nach Daten des RKI sind bundesweit 90% der ins Krankenhaus eingelieferten nicht vollständig geimpft). Daher wird vom Land mittlerweile beachtet, wie viele Menschen ins Krankenhaus kommen („Hospitalisierungsinzidenz“). Die Zahl ist für den Kreis leider nicht exakt bekannt. Wir berechnen allerdings einen groben Schätzwert. Die Hospitalisierungsinzidenz steigt allerdings auch mit zunehmender Inzidenz der Neuinfektionen. Daher gilt es weiterhin, Ansteckungen möglichst zu vermeiden. Bleiben Sie deshalb bitte unbedingt achtsam und vorsichtig. Und lassen Sie sich, wenn möglich, Impfen. Impfen schützt nicht nur Sie, sondern auch alle Mitmenschen und insbesondere Kinder, für die es unter 12 Jahren keine Impfung gibt. Wie gut der Kreis sich im Vergleich mit anderen Kreise in Baden-Württemberg schlägt, können sie hier nachsehen. (In blau: Änderungen der Einschätzung gegenüber gestern)

Jetzt wichtig: Vorsichtig und achtsam miteinander umgehen, Corona-Schutzmaßnahmen beachten! Lassen Sie sich impfen und nehmen Sie auch die Zweitimpfung wahr! Helfen Sie mit, die Inzidenz im Kreis wieder zu senken und niedrig zu halten!

Visualisierung der Corona-Schutzmaßnahmen
Bleiben Sie gesund. Helfen Sie mit, das Corona-Virus einzudämmen. Mit einfachen Maßnahmen können wir alle dazu beitragen. Installieren Sie auch die Corona-Warn-App. (Grafik: Bundesregierung)

Weiterer Todesfall bestätigt

Das Gesundheitsamt hat einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei der Verstorbenen handelt es sich um eine Frau im Alter von über 35. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 91 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 71 im Jahr 2021.

Corona-Verordnungen Schule und Kita angepasst

Die Corona-Verordnungen Schule und Kita wurden vor kurzem angepasst. Sie umfassen nun unter anderem eine tägliche Testpflicht für nicht immunisiertes Personal der Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie die Gruppen- und Testpflicht, falls ein positiver Fall auftritt. Die bereits bekannten Regelungen aus den Corona-Verordnungen Schule und Kita wurden noch einmal konkretisiert. Außerdem seien weitere kleinere Anpassungen erfolgt, teilte das Kultusministerium Baden-Württemberg mit.

Die Anpassungen verfolgten das Ziel, einen sicheren Schul- und Kitabetrieb zu gewährleisten. Das gelte sowohl für diejenigen, die in der Kita und in der Schule arbeiten als auch für die Kinder und Jugendlichen, erklärte das Ministerium.

Alle Beschäftigten, die an Kitas und Schulen arbeiten, müssen sich seit Ferienende täglich testen, wenn sie nicht immunisiert sind. Der Test muss vor Aufnahme des Dienstbeginns erfolgen und hat im Falle eines Selbsttests vor Zeugen zu erfolgen. Das bedeutet, dass entweder einmalig der Impf- oder der Genesenen-Nachweis vorgelegt werden muss oder täglich ein Testnachweis. Die Testungen müssen von einer volljährigen Person überwacht und das Testergebnis muss bestätigt werden, beispielsweise durch Kolleginnen oder Kollegen. Wird die Testpflicht nicht erfüllt, gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für die Einrichtungen und Schulen. Die Kindertagespflege darf in diesem Fall nicht ausgeübt werden.

Positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen sich absondern. Die anderen Schülerinnen und Schüler der Klasse können weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen sich aber an den folgenden fünf Tagen jeweils testen. Die Teilnahme an klassen-, jahrgangs- oder schulübergreifenden Unterrichtsstunden sowie an Förder-, Betreuungs- und Ganztagsangeboten und an Schulveranstaltungen ist in diesem Zeitraum nur in möglichst konstant zusammengesetzten Gruppen zulässig.

In der aktuellen Verordnung wurde noch präzisiert, dass auch beim Essen in der Mensa in diesem Fall die Klasse beziehungsweise Lerngruppe, unter sich bleiben soll und der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Schülerinnen und Schülern eingehalten werden muss. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Maske beim Essen abgenommen wird.

Außerdem hat das Kultusministerium präzisiert, dass die Schülerinnen und Schüler der Klasse beziehungsweise Lerngruppe, in welcher der Corona-Fall aufgetreten ist, für fünf Tage nicht am Unterricht und nicht an außerunterrichtlichen Veranstaltungen in Gesang und mit Blasmusikinstrumenten teilnehmen dürfen.

Bisher wurde ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schülerinnen und Schüler festgelegt, wenn sie keine Maske tragen oder ungetestet sind. Da der Verwaltungsgerichtshof diese Regelung in einem Verfahren moniert hat, hat das Kultusministerium den entsprechenden Absatz aufgehoben. Die Aufhebung dieses Absatzes bedeute allerdings nicht, dass die Zutritts- und Teilnahmeverbote nicht mehr gelten. Das Gericht habe nur die Rechtslage erläutert, die auch ohne diese Bestimmung gilt. Auch nach Aufhebung des Absatzes verletzen Schülerinnen und Schüler die Schulpflicht, welche einem Zutritts- oder Teilnahmeverbot unterliegen, weil sie keine Maske tragen oder die Testpflicht nicht erfüllen. Nach den geltenden Regelungen der Corona-Verordnung Schulen haben diese Schülerinnen und Schüler auch keinen Anspruch auf Fernunterricht, erläuterte das Kultusministerium.

Nach Verkündung der neuen Corona-Verordnung Absonderung soll die Fünf-Tage-Regelung auch auf die Grundschulen, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten und Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) ausgeweitet werden. Die Corona-Verordnung Absonderung sieht hier bisher eine einmalige Testung vor Wiederbetreten der Grundschulen vor. Diese einmalige Testung gilt künftig nur noch für die Schulkindergärten, die Horte und den Kitabereich.

Veranstaltungen in der Schule (beispielsweise Elternabende) richten sich nach den Regelungen der Corona-Verordnung des Landes. Kurz zusammengefasst gilt zurzeit, dass sie in geschlossenen Räumen nur unter Beachtung der 3 G-Regel (geimpft, genesen, getestet) sowie mit Maskenpflicht stattfinden können. Im Freien gelten 3 G und Maskenpflicht nur, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Sieben weitere Mutationen nachgewiesen

Bei sieben Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1559 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Die Zahlen in Bund und Land

Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenzen im Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg und Deutschland. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Die Fallzahlen in Bund und Land steigen aktuell wieder. Die Inzidenz im Main-Tauber Kreis liegt momentan unter dem Bundes- und Landesschnitt. Zu beachten ist allerdings, dass die Inzidenz der Neuinfektionen durch die Impfungen stark an Bedeutung eingebüßt hat und auch nicht mehr als Richtwert für Corona-Regeln genutzt wird.

Ein Blick auf die Altersstruktur der Neuinfektionen

Welche Altersgruppen infizieren sich? Dazu bietet das RKI Informationen in sechs, leider recht groben, Gruppen. Betrachtet man das über die Zeit, dann sieht es wie folgt aus:

Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis nach „RKI-Altersgruppen“. Wichtig: die Daten sind nach „Meldedatum“ eingetragen. Dies weicht leicht ab von den täglichen Meldungen des Main-Tauber Kreises. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Im Bild sieht man die Gesamtzahl der Infektionen pro Tag. Die Altersgruppen sind dabei farblich gekennzeichnet und summieren sich zum Tageswert. Je größer der Anteil, desto mehr von der entsprechenden Farbe ist vertreten.

Als zusätzlichen Service geben wir auch die Inzidenzen nach RKI-Altersgruppen an. Beachten Sie aber bitte, dass aufgrund der geringen Bevölkerungszahl im Kreis auch einzelne Fälle größere Ausschläge verursachen können.

Corona-Inzidenzen nach Altersgruppen im Main-Tauber Kreis. Beachten Sie bitte, dass auch einzelne Fälle größere Ausschläge verursachen können. Daher ist die Grafik mit Vorsicht zu interpretieren! (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Detail-Zahlen zu Corona im Main-Tauber Kreis

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Dienstag, 14. September, insgesamt 16 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von neun Städten und Gemeinden des Landkreises. 15 Personen befinden sich in häuslicher Isolation und eine Person wird stationär behandelt. Es handelt sich in mindestens sechs Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen sowie um mindestens zwei Personen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind. Für die Kontakte der neu Infizierten wurde Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 5721.

Karte mit aktiven Corona-Fällen im Main Tauber Kreis am 14.09.
Kreiskarte: aktive Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 14.09., Quelle: Landratsamt in TBB)

Die Zahl der Genesenen steigt um zwölf Personen auf 5447. Somit sind derzeit 183 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 3, Assamstadt: 2, Bad Mergentheim: 57 (+1), Boxberg: 4 (+1), Creglingen: 4, Freudenberg: 13 (+1), Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 6 (+1), Königheim: 2 (+1), Külsheim: 5 (+1), Lauda-Königshofen: 11, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 15 (+2), Weikersheim: 2, Werbach: 1 (+1), Wertheim: 57 (+7) und Wittighausen: 1.

Corona-Fakten für Main-Tauber in Kürze

7-Tage Inzidenz
Main Tauber: 3,8 (08.05., rki)
BaWü: 6,5 (08.05., rki)
Deutschland 10,1 (08.05., rki)
Unsere Berechnung Main Tauber: 122,4
Neuinfektionen
Main Tauber: 29 / 31 [21.12.]
BaWü 166 / 0 [07.05.]
Deutschland 2016 / 0 [07.05.]
Erkrankungsbeginn bekannt/unbekannt Kreis, letzte 7 Tage 5/0 (rki)
Gesamt Aktive Infektionen
Main Tauber: 26 (08.05., rki)
BaWü 2.765 (08.05., rki)
Deutschland 28.712 (08.05., rki)
TBB, Pat. auf Intensivstation/beatmet: 0/0 | 0/0 [11.07.]

Alle Details finden sie in den Corona-Informationen des Landes Baden-Württemberg. Angaben hier ohne Gewähr.

Weitere Kenndaten zu Corona im Main-Tauber Kreis finden Sie auch auf dieser Seite.

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Quellen:

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.