Im Main-Tauber Kreis gibt es heute „nur“ eine neuen Corona-Fall. Das teilte das Landratsamt in TBB mit. Die Gesamtzahl der bestätigten Covid-19 Infektionen im Main-Tauber Kreis beträgt damit 324.

Das Landratsamt in Tauberbischofsheim meldet heute „nur“ einen neuen Corona- Fall. (Foto: Rainer Gerhards)

Der niedrige Zuwachs an Corona-Neuinfektionen hält damit an. Möglich ist allerdings auch, dass es sich um eine Wochenendbedingt niedrige Zahl handelt. Betrachtet man die Werte aus ganz Baden-Württemberg, so ist die Tendenz aber so oder so erfreulich. Daher können morgen auch erste Lockerungen mit Öffnung viele Geschäfte einher gehen.

Was gibt es sonst noch im Main-Tauber Kreis?

Die neu mit dem Corona-Virus infizierte Person befindet sich in stationärer Isolation. Die Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird häusliche Isolation angeordnet.

Ärger um das Wertheim Village

Ärger gibt es im Main-Tauber Kreis allerdings um die mögliche Öffnung des Wertheim Village. Gerade das Outlet-Center von überregionaler Bedeutung hat Potential zum „Super-Spreader“ zu werden, also massiv Corona-Viren zu verteilen. Deshalb ist man auch im Landratsamt wenig begeistert. Alle Details dazu haben die Fränkischen Nachrichten in ihrem lesenswerten Artikel.

Digitalhelfer bieten „Hilfe zur Selbsthilfe“

Die Großrinderfelder Digitalhelfer möchten „Hilfe zur Selbsthilfe“ ermöglichen und Bevölkerung und Vereine in der Nutzung von digitalen Medien in der Corona-Krise unterstützen. Der Helferkreis hatte bereits am Osterwochende Live-Übertragungen von Gottesdiensten vorgenommen. Gestern traf man sich zu Rückschau und Blick nach vorne. Details finden Sie hier.

Corona – Arbeitsschutz- und Arbeitszeitrecht 

Wie das gesellschaftliche und private Leben steht auch das betriebliche Umfeld derzeit vor großen Herausforderungen. Arbeitgeber, deren Unternehmen nicht von den Einschränkungen der Corona-Verordnung des Landes betroffen sind, haben dennoch die Auswirkungen der vom Robert-Koch-Institut (RKI) herausgegebenen Empfehlungen zur Hygiene zu berücksichtigen. Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat hierzu ein umfassendes Dossier im Internet zusammengestellt. Zum Dossier “Corona – Arbeitsschutz- und Arbeitszeitrecht“

Der Arbeitsschutz für die Beschäftigten eines Betriebes liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Dieser ist verpflichtet, den Arbeitsschutz „bei sich ändernden Gegebenheiten“ gemäß § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anzupassen. In der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus ist daher die bestehende Gefährdungsbeurteilung (nach § 5 ArbSchG) möglichst unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des betreuenden Betriebsarztes zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. 

Mit einzubeziehen sind zum Beispiel auch neue Gegebenheiten wie Notfallbetrieb und veränderte Arbeitssituationen und -zeiten in bestimmten Betrieben. Die Gefährdungsbeurteilung ist unter besonderer Beachtung des Standes von Hygiene und arbeitswissenschaftlicher Erkenntnissen zu aktualisieren. 

Die erforderlichen Maßnahmen für den Schutz und die Gesundheit der Arbeitnehmer sind festzulegen und umzusetzen. Dazu zählen im Rahmen der Covid-19-Prävention insbesondere die Abstands- und Hygieneregeln des RKI. Sowohl in Arbeits- und Sozialräumen als auch auf Baustellen (auch der Bauherr steht in der Verantwortung!) sind Maßnahmen zu treffen, die diese Regeln umsetzen. Die Rangfolge der zu treffenden Schutzmaßnahmen ist dabei nach dem TOP-Prinzip (= technische Schutzmaßnahmen vor organisatorischen und diese wiederum vor persönlichen Schutzmaßnahmen) einzuhalten. 

Hierbei können innerbetriebliche Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten, hilfreich sein, zum Beispiel die Durchführung von Besprechungen per Video- oder Telefonkonferenz, die Einschränkung des Besucherverkehrs oder konsequentes Umsetzen von Hygienevorgaben. Zur Aufrechterhaltung des Arbeitsbetriebes kann beispielsweise eine Intensivierung von bestehenden Möglichkeiten von Telearbeit/mobilem Arbeiten ebenso in Frage kommen wie die Einführung von Schichten, ggf. mit verkürzten Arbeitszeiten der einzelnen Mitarbeiter. 

Auch wenn dies weitere Restriktionen im Arbeitsleben bedeutet, dient es dem Schutz aller, sowohl der Mitarbeiter und somit dem dauerhaften Betrieb als auch den Familien aller. Bei der Festlegung von Maßnahmen sind die vom RKI benannten Risikogruppen besonders zu berücksichtigen, ebenso wie die Regelungen zur Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (§ 8 ArbSchG). 

Besondere Beachtung bedarf aufgrund der aktuellen Situation die individuelle gesundheitliche Situation der einzelnen Beschäftigten. Ergibt sich durch die zuständigen Gesundheitsbehörden (örtliches Gesundheitsamt, Landesgesundheitsamt, Sozialministerium) eine Neubewertung der Gefährdung (zum Beispiel zum Thema Auslandsreisen, Kundenkontakt oder ähnliches) und den sich daraus ableitenden Maßnahmen, muss für die Kommunikation und Umsetzung dieser Maßnahmen im Betrieb Sorge getragen werden.

Verteilung der Corona-Fälle auf die Gemeinden

Die 324 Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 105, Boxberg: 11, Creglingen: 16, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 11, Igersheim: 22, Külsheim: 5, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 24, Niederstetten: 29, Tauberbischofsheim: 22, Weikersheim: 31, Werbach: 6, Wertheim: 18 (+1) und Wittighausen: 4.

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.

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