Main-Tauber Kreis: zwei neue Corona Fälle, Grundschulen öffnen am 4. Mai noch nicht

Im Main-Tauber Kreis gibt es heute zwei neue Coronavirus Fälle. Das meldet das Landratsamt in TBB. Insgesamt sind damit 358 Corona-Fälle im Main-Tauber Kreis.

Grundschule in Großrinderfeld
Die Grundschulen in Baden-Württemberg öffnen am 4. Mai noch nicht. Hier die Grundschule in Großrinderfeld. (Foto: Rainer Gerhards)
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Main-Tauber Kreis: keine neue Corona-Infektion, RufTaxi Zentrale wieder erreichbar


Gute Nachrichten: im Main-Tauber Kreis gibt es heute keine neue Coronavirus Fälle.
Das meldet das Landratsamt in TBB. Insgesamt bleibt es damit bei 354 Corona-Fälle im Main-Tauber Kreis.

RufTaxi fährt auch wieder in Corona-Zeiten (Foto: Fa Lilllig/Main-Tauber Kreis)

Rechnet man die vom Main-Tauber Kreis gemeldeten Fallzahlen einmal zusammen, so kommt man auch zur Zahl der noch aktuell in Covid-19 Erkrankten: das sind 106 Personen. In mancher Gemeinde, zum Beispiel Großrinderfeld, gibt es mittlerweile gar keine aktiv Erkrankten mehr.

Das sind gute Nachrichten, sie sollten aber nicht zur Unvorsicht verleiten. Nach wie vor ist es wichtig, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern und die Hygienemassnahmen einzuhalten, insbesondere den Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen von „Alltagsmasken“ beim Einkauf und im ÖPNV.

Was gab es sonst noch so im Main-Tauber Kreis und Land?

Das Land Baden-Württemberg hat nun auch Soforthilfe für Obdachlose und Tierheime aufgelegt. Außerdem liegt nun ein Gesetzentwurf vor, der künftig Gemeinderats- und Kreistagssitzungen mittels Videokonferenz ermöglichen soll.

RufTaxi-Zentrale wieder erreichbar

Aufgrund der aktuellen Entwicklung und der Rückkehr zum ÖPNV-Regelbetrieb am 4. Mai steht die telefonische Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) seit Montag, 27. April, wieder zur Verfügung. Damit können wieder telefonische RufTaxi-Buchungen vorgenommen werden. Weiterhin sind Onlineauskünfte und -buchungen über die Internetseite www.vrn.de sowie in der kostenlosen myVRN-App möglich. Informationen zum Fahrplan und zu den Tarifangeboten des VRN gibt es zudem bei der Verkehrsgesellschaft Main-Tauber unter www.vgmt.de sowie während der Geschäftszeiten telefonisch unter 09343/62140. Im RufTaxi-Verkehr bleibt zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste der Beifahrersitz für die Personenbeförderung gesperrt und die maximale Anzahl der Fahrgäste auf zwei Personen begrenzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind zu befördernden Familien. Solche Familienbuchungen müssen telefonisch unter der Nummer 0621/1077077 erfolgen.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat am Montag klargestellt, dass das Tragen von nicht-medizinischen Alltagsmasken oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckungen auch im Taxi- und Mietwagenverkehr sowie unter anderem bei freigestellten Schülerverkehren erforderlich ist. Ausnahmen gelten, wenn es aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen für den Betroffenen unzumutbar ist oder anderweitige Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel der Einsatz von rechtlich zulässigen Trennvorrichtungen, ergriffen werden.

Im Zusammenhang mit Taxi- und Mietwagenfahrten hat das Verkehrsministerium am Montag Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Demnach sollen keine Sammelfahrten durchgeführt werden, es sei denn, sie sind unvermeidbar, etwa die Beförderung von Schülern zu ihren Bildungseinrichtungen.

Auf größtmöglichen Abstand zwischen der Fahrerin/dem Fahrer und den Fahrgästen von möglichst 1,5 Meter ist zu achten, soweit keine Abschirmung des Fahrgastraumes etwa durch eine Trennscheibe gegeben ist. Der Einbau von rechtlich zugelassenen Spuckschutz-Vorrichtungen wird empfohlen. Personen sind grundsätzlich auf der Rückbank, hinter dem Beifahrersitz, zu befördern, um den größtmöglichen Abstand zur Fahrerin/zum Fahrer zu gewährleisten, es sei denn die Beförderung eines Fahrgastes ist nur auf dem Beifahrersitz zumutbar.

Beförderte Personengruppen, die Angehörige des gleichen Haushalts umfassen, können zueinander einen geringeren Abstand als 1,5 Meter haben, sollen aber einen größtmöglichen Abstand zum Fahrer/zur Fahrerin einhalten. Werden ausnahmsweise mehrere Fahrgäste (nicht Familien) befördert, so sollte mindestens ein Großraumtaxi eingesetzt werden und sowohl zwischen den Fahrgästen und der Fahrerin/dem Fahrer durch angepasste Sitzplatzverteilung ein größtmöglicher Abstand eingehalten werden.

Bei der Beförderung von unterstützungsbedürftigen Personen, die durch das Corona-Virus potentiell besonders gefährdet sind, wie etwa Dialyse-, Chemo- oder Bestrahlungstherapiepatienten, ist grundsätzlich eine zusätzliche Begleitperson zulässig. Auch hier sollte jedoch möglichst auf die Einhaltung des Abstands geachtet werden.

Allgemeine Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen und die regelmäßige Desinfektion des Fahrgastinnenraums sowie der Türaußengriffe sind zu beachten. Während der Beförderung soll die Umluftfunktion der Klimaanlage ausgeschaltet bleiben, der Fahrgastinnenraum ist bestmöglich zu belüften.

241 Patienten wieder genesen

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 241 wieder genesen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen: Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 71, Boxberg: 4, Creglingen: 13, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 8, Grünsfeld: 7, Igersheim: 16, Külsheim: 3, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 16, Niederstetten: 25, Tauberbischofsheim: 17, Weikersheim: 28, Werbach: 5, Wertheim: 16, Wittighausen: 1.

Verteilung der Corona-Fälle auf die Gemeinde des Main-Tauber Kreis

verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 116, Boxberg: 17, Creglingen: 17, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 12, Igersheim: 23, Külsheim: 6, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 27, Niederstetten: 32, Tauberbischofsheim: 24, Weikersheim: 31, Werbach: 6, Wertheim: 19 und Wittighausen: 4. 

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamt in Tauberbischofsheim

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Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Weitere „Corona-Updates“ aus dem Main-Tauber Kreis

Main-Tauber Kreis: drei neue Corona Infektionen, keine Pflegeheime mehr unter Quarantäne

Im Main-Tauber Kreis gibt es heute drei neue Coronavirus Fälle. Das meldet das Landratsamt in TBB. Insgesamt gibt es damit 347 Corona-Fälle im Main-Tauber Kreis.

Symbolbild Coronavirus
Coronavirus (Symbolbild: Pixabay)

Damit bleiben uns der niedrige Zuwachs der Covid-19 Fälle weiter erhalten. Zur Erinnerung: wir sehen hier immer noch das Ergebnis der Schutzmassnahmen von Anfang April. Erst um den ersten Mai herum kann man die Auswirkungen der Corona-Lockerungen erkennen.

Was gab es sonst noch so im Main-Tauber Kreis?

Die neu infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation. Die Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet.

Corona-Daten auf rainer-gerhards.de künftig automatisch aktualisiert

Wir arbeiten aktuell daran, die Daten vom RKI automatisch zu übernehmen. Damit sind wir etwas weniger aktuell, dafür stimmen die Werte aber mit den Offiziellen überein. Unserer Meinung nach ist „absolute“ Aktualität momentan nicht mehr so wichtig wie in den Anfangstagen der Pandemie. Ergibt sich etwas Auffälliges, werden wir natürlich kurzfristig darauf aufmerksam machen. Die Umstellung wird in den nächsten Tagen geschehen.

Aktuell kein Pflegeheim mehr unter Quarantäne

Die vom Gesundheitsamt angeordnete Isolierungsmaßnahme für das Johann-Benedikt-Bembé-Stift in Bad Mergentheim konnte wieder aufgehoben werden. Damit steht im Main-Tauber-Kreis aktuell kein Pflegeheim mehr unter Quarantäne

Geänderte Corona-Verordnung ab Montag in Kraft 

Mit Beschluss vom Donnerstag, 23. April, hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 27. April. 

Im Detail regelt die sechste Anpassung der Corona-Verordnung, dass Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr verpflichtet sind, im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Ladengeschäften und Einkaufszentren eine so genannte „Alltagsmaske“ zu tragen. Damit sind nicht-medizinische Masken oder eine vergleichbare Bedeckung von Mund und Nase, etwa durch einen Schal oder ein Tuch, gemeint. Sie dient zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus. 

Diese Pflicht gilt nicht, wenn das Tragen einer Maske aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht zumutbar ist (wie beispielsweise bei einer Asthma-Erkrankung) oder wenn das Tragen einer Maske bedingt durch eine Behinderung nicht möglich ist. Ferner gilt die Maskenpflicht nicht, wenn gleichwertige bauliche Schutzmaßnahmen bestehen, zum Beispiel frontal und seitlich angebrachte Plexiglasscheiben für Kassiererinnen und Kassier. 

Außerdem wird, wie berichtet, die Notbetreuung für Kinder ausgeweitet. So gibt es die erweiterte Notbetreuung ab Montag, 27. April, in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg. 

Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern dürfen öffnen, größere Geschäfte durch Abtrennung von Verkaufsflächen in begrenztem Umfang. Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche öffnen, ebenso Bibliotheken und Archive. Die Regelung, dass über die üblicherweise bestehenden Sonntagsöffnungen hinaus weitere Geschäfte geöffnet haben dürfen, wird wieder aufgehoben. 

Diese Regeln gelten weiterhin

Wie bisher gilt, in der Öffentlichkeit wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt, also maximal zu zweit. Familien oder Menschen, die zusammenleben, können weiter gemeinsam auf die Straße. 

Geschlossen bleiben Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen. Die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs bei Gaststätten wurde um Eisdielen und Cafés erweitert. 

Veranstaltungen sind weiterhin grundsätzlich untersagt. Die Einschränkungen hinsichtlich der Religionsausübung bleiben zunächst bestehen. Großveranstaltungen sind mindestens bis zum 31. August nicht möglich. Die Details hierzu müssen noch festgelegt werden. 

230 Patienten wieder genesen 

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 230 wieder genesen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen: Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 62, Boxberg: 4, Creglingen: 13, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 8, Grünsfeld: 7, Igersheim: 16, Külsheim: 3, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 17, Niederstetten: 24, Tauberbischofsheim: 17, Weikersheim: 26, Werbach: 5, Wertheim: 16, Wittighausen: 1. 

Verteilung der Corona-Fälle auf die Gemeinde des Main-Tauber Kreis

Die 347 Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 113 (+2), Boxberg: 15 (+1), Creglingen: 17, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 12, Igersheim: 23, Külsheim: 5, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 27, Niederstetten: 31, Tauberbischofsheim: 24, Weikersheim: 31, Werbach: 6, Wertheim: 19 und Wittighausen: 4. 

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamt in Tauberbischofsheim

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Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.

Main-Tauber Kreis: ein neuer Cornavirus-Fall, recht ruhige Lage

Im Main-Tauber Kreis gibt es heute eine neue Corna-Infektion. Im Kreis sind es damit 334 Covid-19 Fälle. Darin sind 224 Geheilte enthalten. Aktive Corona-Infektionen gibt es also maximal 110 im Main-Tauber Kreis. Das meldete heute das Landratsamt in TBB.

Das Landratsamt in Tauberbischofsheim meldet eine ruhige Corona-Lage. (Foto: Rainer Gerhards)

Wichtige neue Entwicklungen sind aus dem Main-Tauber Kreis nicht zu vermelden – wie eigentlich bereits seit einigen Tagen. Das ist aber eher beruhigend und ganz sicher keine schlechte Nachricht.

Ein Wort in eigener Sache: die Lage ist natürlich weiterhin sehr sensibel, sie hat sich aber gefestigt und ist besser überschaubar. Daher überlege ich auch, meine Information über die Corona-Lage anzupassen. Denn täglich immer ähnliches zu vermelden, so angenehm das auch ist, macht nicht ganz so viel Sinn. Dazu in den nächsten Tagen mehr.

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Main-Tauber Kreis: zwei neue Corona-Virus Infektionen, Kinder-Notbetreuung erweitert

Im Main-Tauber Kreis gibt es zwei neue Corona-Fälle. Das meldet das Landratsamt in TBB. Die Gesamtzahl der Covid-19 Infektionen beträgt damit 326.

Blick auf das Wertheim Village. (Foto: Udo und Joan Fugel via Wikipedia)

Das Landratsamt hat außerdem heute angewiesen, dass das Wertheim Village nicht öffnen darf. Das Village als überregionales Outlet-Center habe regen Besucherverkehr. Daher befürchtet der Main-Tauber Kreis hier ansonsten die Bildung eines neuen Corona-Hotspots. Weitere Details finden Sie in einem eigenen Bericht.

Wichtig für alle Eltern: das Land Baden-Württemberg wird die Kinder-Notbetreuung ab 27. April 2020 erweitern. Zielgruppe sind vor allem Kinder von Eltern, die nicht im Homeoffice arbeiten können. Details zur erweiterten Notbetreuung finden Sie hier.

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