Im Main-Tauber Kreis gibt es 13 neue bestätigte Coronavirus-Fälle. Das meldet das Landratsamt in TBB heute. Die Gesamtzahl der Corona-Erkrankungen im Main-Tauber Kreis beläuft sich damit auf 280. Zahnärztliche Behandlungen sind künftig nur noch im Notfall gestattet.

Update 13. April 2020: Das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg stellt klar, dass alle notwendigen Zahnbehandlungen weiter möglich sind, also nicht nur Notfälle.
Zahnärztliche Behandlungen (Oralchirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Kieferorthopädie) sind ab sofort nur noch bei akuten Erkrankungen oder Schmerzzuständen, also im Notfall, zulässig. Alle anderen Behandlungen müssen auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten der Corona-Verordnung verschoben werden. Sie gilt derzeit bis 15. Juni. Für Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind oder die sich in Quarantäne befinden, sollen Notfall-Behandlungen nur in Krankenhäusern mit Zahnmedizin-Bezug erbracht werden. Darüber hinaus sollen für die zahnärztliche Behandlung von Notfällen Corona-Schwerpunkt-Zahnarztpraxen definiert werden.
Update 10.04.2020, 20:50: Diese Regelung ist allerdings auch in der Zahnärzteschaft umstritten. Insbesondere problematisch seien laufende Behandlungen, die sich ja oft über eine längere Zeit erstrecken. Laut Stuttgarter Nachrichten sollen daher ergänzende „Auslegungshinweise“ seitens des Gesundheitsministeriums erstellt werden.
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