Durch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg müssen viele Geschäfte schließen. Viele dürfen allerdings öffnen. Um Zweifelsfälle zu klären, veröffentlicht das Land genauere Hinweise. Diese wurden nun aktualisiert.

Die sogenannten „Auslegungshinweisen zur Corona-Verordnung“ benennt konkret, welche Geschäfte und Betriebe öffnen dürfen – und welche nicht. Die Liste ist natürlich nie vollständig, zu vielfältig sind die unterschiedlichen Berufe. Das Land aktualisiert sie daher im Bedarfsfall. Das ist am Abend des 26. März geschehen.
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