Am heutigen Montag meldet der Main-Tauber Kreis sechs Corona Neuinfektionen. Letzten Montag gab es laut Meldung des Kreises elf neue Fälle. Die Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg beträgt 4,60. Im Main-Tauber Kreis liegt die Sieben-Tage Inzidenz der Hospitalisierungen (geschätzt) bei 4,4 und die der Neuinfektionen bei 312,8 (Tagesmeldung LGA 20.12.). Wie bereits in der letzten Woche von uns gemeldet, gelten ab heute neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg. Hierzu finden Sie unten die Hinweise des Kreises. Heute gibt es auch wieder eine aktualisierte Karte mit Inzidenzen der Städte und Gemeinden. Die nächste Aktualisierung erfolgt voraussichtlich am Donnerstag.

Corona Kenndaten Baden-Württemberg
Aktuelle Stufe: Alarmstufe II (primär 2G, 2G+)
Hospitalisierungs-Inzidenz: 4,60 [-0,30 7T:-0,40]
Intensivbetten m. Covid: 594 [-19]
7-Tage Inzidenz gesamt: 328,9 [-16,7 7T:-74,5]
7-Tage R-Wert: 0,83 [-0,05 7T:-0,03]
Impfquote (vollständig): 68,6% [+0,3 7T:+0,9]
Stand: 20.12.; 7T=Vergleichswert Vorwoche

Die Entwicklung der Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis. Gezeigt ist die Sieben-Tage Inzidenz. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: Main-Tauber Kreis)

Unsere Lageeinschätzung

Die Situation im Main-Tauber Kreis kann eigentlich nur noch in Verbindung mit Baden-Württemberg und ganz Deutschland bewertet werden. Insgesamt ist die Lage sehr angespannt. Besonders kritisch ist die Ende November aufgetretene Omikron Variante. Sie tritt in Deutschland aktuell noch wenig auf. Die meisten Fachleute gehen aber davon aus, dass sie sich sehr rasch verbreitet und spätestens Anfang 2022 zu extrem schnell ansteigenden Fallzahlen führen wird. Aufgrund der aktuell fallenden Neuinfektionen wird diese Gefahr häufig unterschätzt. Omikron ist sehr viel ansteckender und kann außerdem die Impfungen umgehen. Der Schutz vor schweren Erkrankungen erscheint aktuell zwar immer noch gut, vor Ansteckung schützt die Impfung jedoch kaum noch. Um vor der zu erwartenden Omikron Welle möglichst gut geschützt zu sein, ist eine Booster-Impfung dringend notwendig. Außer dem ist es wichtiger als jemals zuvor, Maske zu tragen und Kontakte auf das Nötigste zu reduzieren. Wer noch gar nicht geimpft ist, sollte das schleunigst nachholen.

Das Gesundheitssystem ist bereits überlastet und wird sehr wahrscheinlich zunehmend überlastet werden. Die Entwicklung des Kreises folgt momentan im wesentlichen den übergeordneten Trends. Die Zahlen haben sich allerdings auf einem hohen Niveau stabilisiert, und nehmen zur Zeit an der einsetzenden Abwärtsbewegung nicht teil. Auch an der Tauber dürfte die Kontaktverfolgung des Gesundheitsamtes nur noch sehr eingeschränkt funktionieren. Die Nachfrage nach Corona-Impfungen ist aktuell hoch und kann weiterhin nur unzureichend befriedigt werden. Es wird von langen Wartezeiten auf Impftermine berichtet. Die Kapazitäten wurden aber bereits deutlich ausgeweitet und werden weiter hochgefahren. Seien Sie flexibel und nutzen die diversen Termin-Services.

Hinweis: Diese Lageeinschätzung wurde am 13.12.2021 weitgehend überarbeitet und auf das Wesentliche reduziert. Text in blauer Schrift kennzeichnet Änderungen.

Visualisierung der Corona-Schutzmaßnahmen
Bleiben Sie gesund. Helfen Sie mit, das Corona-Virus einzudämmen. Mit einfachen Maßnahmen können wir alle dazu beitragen. Installieren Sie auch die Corona-Warn-App. (Grafik: Bundesregierung)

Corona-Impfungen im Main-Tauber Kreis

Impftermine buchen: https://www.main-tauber-kreis.de/impfen

Außerdem in vielen Arztpraxen und bei weiteren Impfaktionen. Wo aktuell welche sind, findet man unter www.dranbleiben-bw.de sowie in Würzburg.

Informationen des Kreises zur neuen Corona-Verordnung

Die Landesregierung hat die Corona-Regeln ab Montag, 20. Dezember, angepasst. Seit diesem Tag gilt auch eine Obergrenze für Treffen von Geimpften und Genesenen. Zudem gibt es unter anderem ein Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester. Messen und Ausstellungen sind nicht mehr erlaubt.

Des Weiteren wurden die Ausnahmen bei der 2G-Plus-Regel konkretisiert. Ausgenommen von der Testpflicht bei 2G-Plus sind Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt sowie Personen, die mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpft wurden und deren Impfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, sind ebenfalls ausgenommen. Dazu zählen auch genesene Personen, die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben. Genesene Personen, deren Genesenen-Nachweis nicht älter als sechs Monate ist, benötigen auch keinen Testnachweis. Außerdem nicht von der Testpflicht betroffen sind Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Auffrischimpfung vorliegt. Das betrifft Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel mit ärztlicher Bescheinigung.

In der Alarmstufe II gilt für private Zusammenkünfte, bei denen eine nicht geimpfte und nicht genesene Person teilnimmt, die Begrenzung auf einen Haushalt plus eine weitere Person. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Auch für geimpfte und genesene Personen gelten in der Alarmstufe II Kontaktbeschränkungen. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 50 Personen zusammenkommen. Im Freien dürfen nicht mehr als 200 Personen zusammenkommen. Dabei zählen jeweils auch Personen dazu, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und für die es keine Impfempfehlung der STIKO gibt. Ausgenommen bei der Zählung der Personen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.

Für Kongresse gelten die gleichen Regelungen wie bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen. Zulässig sind höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität. Es besteht eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern.

Der Zutritt zu Landesbibliotheken und Archiven ist genesenen und geimpften Personen in der Alarmstufe II ohne Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. Nicht geimpfte und nicht genesene Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen.

Für die Inanspruchnahme von Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und Podologie sowie medizinischer Fußpflege und ähnlicher gesundheitsbezogener Dienstleistungen gilt in allen Stufen 3G. Hier ist ein negativer Schnelltest ausreichend.

Zwischen Freitag, 31. Dezember 2021, um 15 Uhr, und Samstag, 1. Januar 2022, um 9 Uhr sind auf von den Städten und Gemeinden festzulegenden Plätzen Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt.

In den Alarmstufen gilt ab Samstag, 1. Januar 2022, für die Gebäude kommunaler Verwaltungen wie etwa Bürgerämter, Zulassungsstellen, Führerscheinstellen, Einwohnermeldeämter und Rathäuser 3G, wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist. Die Behörden können vor Ort Ausnahmen von dieser Regelung zulassen. Im Landratsamt Main-Tauber-Kreis sowie auf den Recyclinghöfen und Kompostplätzen des Abfallwirtschaftsbetriebes gilt bereits seit einiger Zeit die 3G-Regel. Nicht immunisierte Personen müssen einen Schnelltest einer zertifizierten Teststelle vorlegen.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis Montag, 17. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

Das Wirtschaftsministerium erläuterte zur Änderung der Corona-Verordnung, dass die vierte Welle der Pandemie das Land wiederum mit voller Wucht treffe. Das Wirtschaftsministerium setze sich dafür ein, dass das Wirtschaftsleben in allen Bereichen stattfinden kann, solange die pandemische Lage dies zulasse. Es sei besorgniserregend, dass trotz verstärktem Impfgeschehen, Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen weiterhin eine sehr kritische Situation auf den Intensivstationen herrsche. Daher seien zusätzliche Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie unumgänglich. Kontakte müssten weiter reduziert werden. Es sei sehr bedauerlich, dass Messen und Ausstellungen im Land in der Alarmstufe II untersagt werden müssten. Daher sei es erfreulich, dass der Bund im Oktober mit dem Sonderfonds für Messen und Ausstellungen eine Art Versicherung für die Planungskosten der Messeveranstalter geschaffen habe, den die Veranstalter bei einer Corona-bedingten Untersagung in Anspruch nehmen könnten.

Die Zahlen in Bund und Land

Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenzen im Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg und Deutschland. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Die Inzidenz im Main-Tauber Kreis liegt momentan im Bereich des Bundes- und Landesschnitt. Zu beachten ist allerdings, dass die Inzidenz der Neuinfektionen durch die Impfungen stark an Bedeutung eingebüßt hat und auch nicht mehr als Richtwert für Corona-Regeln genutzt wird.

Ein Blick auf die Altersstruktur der Neuinfektionen

Welche Altersgruppen infizieren sich? Dazu bietet das RKI Informationen in sechs, leider recht groben, Gruppen. Betrachtet man das über die Zeit, dann sieht es wie folgt aus:

Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis nach „RKI-Altersgruppen“. Wichtig: die Daten sind nach „Meldedatum“ eingetragen. Dies weicht leicht ab von den täglichen Meldungen des Main-Tauber Kreises. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Im Bild sieht man die Gesamtzahl der Infektionen pro Tag. Die Altersgruppen sind dabei farblich gekennzeichnet und summieren sich zum Tageswert. Je größer der Anteil, desto mehr von der entsprechenden Farbe ist vertreten.

Als zusätzlichen Service geben wir auch die Inzidenzen nach RKI-Altersgruppen an. Beachten Sie aber bitte, dass aufgrund der geringen Bevölkerungszahl im Kreis auch einzelne Fälle größere Ausschläge verursachen können.

Corona-Inzidenzen nach Altersgruppen im Main-Tauber Kreis. Beachten Sie bitte, dass auch einzelne Fälle größere Ausschläge verursachen können. Daher ist die Grafik mit Vorsicht zu interpretieren! (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Detail-Zahlen zu Corona im Main-Tauber Kreis

Im Main-Tauber-Kreis wurden in der Zeit von Samstag, 18., bis Montag, 20. Dezember, insgesamt 95 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon 41 am Samstag, 48 am Sonntag und 6 am Montag. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 9791.

Corona-Fälle im Main Tauber Kreis
Corona-Inzidenzen der einzelnen Städte und Gemeinden im Main-Tauber Kreis. Da die Einwohnerzahlen allesamt recht gering ist, können schon wenige Fälle starke Auswirkungen haben. Leider zeigt unser Grafik-Werkzeug nur die Postleitzahlen an. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: Landratsamt in TBB, Stand: 20.12.)

Die Zahl der Genesenen steigt um 188 Personen auf 8897. Somit sind derzeit 770 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die am Samstag bis Montag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1, Assamstadt: 2, Bad Mergentheim: 27, Boxberg: 2, Creglingen: 3, Freudenberg: 2, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 1, Igersheim: 2, Königheim: 0, Külsheim: 1, Lauda-Königshofen: 18, Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim:8, Weikersheim: 11, Werbach: 1, Wertheim: 15 und Wittighausen: 0.

Corona-Fakten für Main-Tauber in Kürze

7-Tage Inzidenz
Main Tauber: 3,8 (08.05., rki)
BaWü: 6,5 (08.05., rki)
Deutschland 10,1 (08.05., rki)
Unsere Berechnung Main Tauber: 122,4
Neuinfektionen
Main Tauber: 29 / 31 [21.12.]
BaWü 166 / 0 [07.05.]
Deutschland 2016 / 0 [07.05.]
Erkrankungsbeginn bekannt/unbekannt Kreis, letzte 7 Tage 5/0 (rki)
Gesamt Aktive Infektionen
Main Tauber: 26 (08.05., rki)
BaWü 2.765 (08.05., rki)
Deutschland 28.712 (08.05., rki)
TBB, Pat. auf Intensivstation/beatmet: 0/0 | 0/0 [11.07.]

Alle Details finden sie in den Corona-Informationen des Landes Baden-Württemberg. Angaben hier ohne Gewähr.

Weitere Kenndaten zu Corona im Main-Tauber Kreis finden Sie auch auf dieser Seite.

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Quellen:

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.