Am heutigen Mittwoch meldet der Main-Tauber Kreis 78 Corona Neuinfektionen sowie leider zwei neue Todesfälle. Letzten Mittwoch gab es laut Meldung des Kreises 82 neue Fälle. Die Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg beträgt 6,10. Im Main-Tauber Kreis liegt die Sieben-Tage Inzidenz der Hospitalisierungen (geschätzt) bei 4,9 und die der Neuinfektionen bei 385,9 (Tagesmeldung LGA 24.11.). Der Kreis steht aktuell übrigens noch recht gut in Baden-Württemberg da. Das ist aber kein Grund zur Unvorsichtigkeit und kann sich schnell ändern. Unten bieten wir Ihnen heute auch die Informationen des Landratsamtes zur neuen „Alarmstufe II“.

Corona Kenndaten Baden-Württemberg
Aktuelle Stufe: Alarmstufe II (primär 2G, 2G+)
Hospitalisierungs-Inzidenz: 6,10 [-0,20 7T:+1,40]
Intensivbetten m. Covid: 517 [+7]
7-Tage Inzidenz gesamt: 476,4 [+6,4 7T:+62,4]
7-Tage R-Wert: 0,98 [-0,02 7T:-0,02]
Impfquote (vollständig): 66,2% [+0,1 7T:+0,4]
Stand: 24.11.; 7T=Vergleichswert Vorwoche

Die Entwicklung der Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis. Gezeigt ist die Sieben-Tage Inzidenz. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: Main-Tauber Kreis)

Unsere Lageeinschätzung

Die Situation im Main-Tauber Kreis kann eigentlich nur noch in Verbindung mit Baden-Württemberg und ganz Deutschland bewertet werden. Insgesamt ist die Lage sehr angespannt, das Gesundheitssystem zeigt bereits Zeichen von Überlastung und wird voraussichtlich sehr deutlich überlastet werden. Die Entwicklung des Kreises folgt seit dem sehr starken Anstieg Anfang November den übergeordneten Trends. Auch an der Tauber dürfte die Kontaktverfolgung des Gesundheitsamtes nur noch sehr eingeschränkt funktionieren. Landesweit wurde sie am 5. November ausgesetzt. Die Datenlage ist entsprechend schlecht. In Folge kann das Land seit dem 12. November auch weitere wichtige Indikatoren (Fall-Aufteilungen nach Impfstatus) nicht mehr melden. Von Außen betrachtet schaut das nach Kontrollverlust auf Landesebene aus. Die Nachfrage nach Corona-Impfungen ist aktuell hoch, kann aber aufgrund der Ende September geschlossenen Impfzentren nur unzureichend befriedigt werden. Es wird von langen Wartezeiten auf Impftermine berichtet.

Es ist aktuell grob ein gutes Drittel der Bevölkerung vollständig geimpft. Hierdurch sind erfreulicherweise die nun hohen Fallzahlen nicht mehr direkt mit denen vorheriger Wellen vergleichbar. Allerdings zeigt sich an der Entwicklung, dass diese Zahlen schon jetzt zu hoch sind, um Normalbetrieb im Gesundheitswesen zu ermöglichen. Die Tendenz zu weiter stark steigenden Zahlen ist ungebrochen, trotz der sehr hohen Dunkelziffer durch die fehlende Kontaktnachverfolgung. Es besteht ein kleiner Hoffnungsschimmer, dass der Main-Tauber Kreis die Infektionen wieder etwas besser eindämmen könnte. Das ist aber wenig wahrscheinlich und würde die Situation nur gering verbessern.

Seit 17. November gilt die Alarmstufe und damit 2G für weite Bereiche in Baden-Württemberg. Bei der Pandemiebekämpfung kommt es nun aber bundesweit im Wesentlichen auf verantwortliches Handeln eines jeden Menschen an. Auch Geimpften muss klar sein, dass die Impfwirkung mit zunehmendem Abstand zur Impfung abnimmt. Bereits nach wenigen Monaten kann man sich wieder anstecken und Corona auch weitergeben. Ein Schutz gegen schwere Erkrankungen bleibt jedoch bestehen. Zum Eigen- und Fremdschutz sollte dennoch jeder nach sechs Monaten seine Impfung auffrischen lassen. Wichtig ist das ganz besonders für Menschen ab 70, die ein besonders hohes Risiko schwerster Erkrankungen haben.

Darüber hinaus ist es, auch für Geimpfte, weiterhin wichtig Maske zu tragen, in Innenräumen zu lüften und die sonstigen Hygieneregeln einzuhalten. Auch Geimpften sei empfohlen, sich vor größeren Treffen auf Corona zu testen. Die Entscheidung zur Teilnahme an Veranstaltungen mit vielen Menschen sollte bewusst getroffen werden. Das gilt ausdrücklich auch für Weihnachtsfeiern, Faschingsveranstaltungen wie auch den Besuch von anderen Innenräumen, z.B. in der Gastronomie. Ein Verzicht darauf kann eine nutzbringende Investition sein. Mehr denn je ist der Einsatz der Corona-Warn-App zu empfehlen. Denn diese ermöglicht trotz zusammengebrochener Kontaktnachverfolgung weiterhin zuverlässige Warnungen bei Risikokontakten. Zu guter Letzt sei besondere Umsicht auch in allen anderen Lebensbereichen empfohlen. Durch die starke Belastung des Gesundheitssystems wird die gewohnte Leistungsqualität vermutlich in den nächsten Monaten nicht gegeben sein. Auch beispielsweise ein Autounfall könnte dadurch weit schwere Folgen als normal nötig nach sich ziehen.

Hinweis: Diese Lageeinschätzung wurde am 13.11.2021 komplett überarbeitet.

Visualisierung der Corona-Schutzmaßnahmen
Bleiben Sie gesund. Helfen Sie mit, das Corona-Virus einzudämmen. Mit einfachen Maßnahmen können wir alle dazu beitragen. Installieren Sie auch die Corona-Warn-App. (Grafik: Bundesregierung)

Corona-Impfungen im Main-Tauber Kreis

Impftermine buchen: https://www.main-tauber-kreis.de/impfen

Außerdem in vielen Arztpraxen und bei weiteren Impfaktionen. Wo aktuell welche sind, findet man unter www.dranbleiben-bw.de sowie in Würzburg.

Zwei weitere Todesfälle bestätigt

Das Gesundheitsamt hat zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den Verstorbenen handelt es sich um zwei Frauen im Alter von über 85 und über 92 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 99 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 79 im Jahr 2021.

Land verschärft Regelungen der Corona-Verordnung

Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Lage mit weiter steigenden Infektionszahlen und sich weiter füllenden Intensivstationen haben sich Bund und Länder verständigt, die Corona-Maßnahmen nochmals zu verschärfen. Auch in Baden-Württemberg gelten seit Mittwoch, 24. November, zusätzliche Einschränkungen. Sie wurden in der neuen Fassung der Corona-Verordnung festgelegt und gehen über die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens vom 18. November hinaus.

Der bisherige Stufenplan in Baden-Württemberg wurde um eine weitere Stufe erweitert, die Alarmstufe II. Sie gilt ab einer Belegung von 450 Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und -Patienten oder ab Erreichen einer Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6. Aufgrund der aktuellen Belegung der Intensivbetten ist diese neue Stufe sofort in Kraft getreten. Der Schwellenwert der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Rahmen des Stufensystems wird gemäß dem Beschluss von Bund und Ländern herabgesetzt, nämlich in der Warnstufe auf 1,5 und in der Alarmstufe auf 3. Die Schwellenwerte für die Belegung der Intensivbetten von 250 beziehungsweise 390 bleiben unverändert.

Gemäß der neuen Fassung der Corona-Verordnung gilt die 2G-Regelung in der Alarmstufe generell auf Weihnachtsmärkten und für körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme von Friseurbetrieben und Barbershops, bei denen 3G mit PCR-Test festgelegt wurde. Ebenso gilt 2G für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen. Für diese wurde zudem eine maximale Personenobergrenze von 25.000 Personen definiert.

Bei Veranstaltungen der Breitenkultur mit Gesang, Blasmusik oder vergleichbaren Tätigkeiten mit Aerosolbelastung in geschlossenen Räumen gilt erstmals das neue Modell „2G+“, beim der der Zutritt ebenfalls auf genesene und geimpfte Personen beschränkt ist. Sie müssen aber zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen. Dies betrifft auch an der Veranstaltung mitwirkende Personen, sofern diese nicht im Rahmen ihrer Berufsausübung tätig werden, sowie den Probenbetrieb.

Bei Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen werden wieder Abstandsregelungen eingeführt. Auch bei Gremiensitzungen von juristischen Personen, Gesellschaften und vergleichbaren Vereinigungen wird nun 3 G vorausgesetzt.

Noch strengere Regeln gelten in der Alarmstufe II. Hier wird ebenfalls 2G+ vorgeschrieben, so dass nur Geimpfte und Genesene teilnehmen dürfen, die aber zusätzlich einen Testnachweis benötigen. Dies gilt bei Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfesten, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und auf Weihnachtsmärkten. Zudem dürfen hier jeweils nur 50 Prozent der üblichen Besucherzahl eingelassen werden. 2G+ gilt auch für körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme von Friseurbetrieben und Barbershops, in denen es bei 3G mit PCR-Test bleibt. Auch für Diskotheken und Clubs sowie ferner Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen gilt das 2G+-Modell in der Alarmstufe II. Solange keine Speisen oder Getränke konsumiert werden, besteht auf Weihnachtsmärkten auch im Freien generell die Maskenpflicht, da hier der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Für Veranstaltungen gilt nun eine grundsätzliche Personenobergrenze von 25.000 Besucherinnen und Besuchern. In der Basis- und Warnstufe sind bei 3G bis 5000 Besucherinnen und Besucher ohne Einschränkungen der Kapazität erlaubt, für den 5000 Besucherinnen und Besucher überschreitenden Teil aber nur 50 Prozent dieser Kapazität. Bei 2G gelten in der Basis- und der Warnstufe keine Personenobergrenze und keine Kapazitätsbeschränkungen. In den Alarmstufen sind maximal 50 Prozent Auslastung erlaubt. In einer Halle mit einer Kapazität von 10.000 Menschen dürfen also nur maximal 5000 Personen teilnehmen.

In beiden Alarmstufen gilt für Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Gasthäuser, Pensionen oder Campingplätze 2G. Davon ausgenommen sind dienstliche Übernachtungen oder besondere Härtefälle, wie beispielsweise bei einem dringend notwendigen Arztbesuch. In diesen Ausnahmefällen muss ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden. Gastronomische Einrichtungen in den Beherbergungsstätten dürfen diese Personen nur im Freien und nach Vorlage eines negativen PCR-Tests benutzen.

Die neue Corona-Verordnung stellt zudem nochmal deutlicher klar, wie Betreiber, Anbieter und Veranstalter verpflichtet sind, Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.

Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen weiter keinen Testnachweis vorlegen und sind von den Zugangs- und Teilnahmeverboten ausgenommen. Jedoch gilt diese Ausnahme nun nur noch für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre. Zudem gilt die Ausnahme generell nicht für Clubs, Diskotheken und Saunen.

Schwangere und stillende Personen sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der Testpflicht und den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

Aufgrund der kritischen Lage führt die Landesregierung wieder Ausgangsbeschränkungen und weitere Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen ein, in denen während der geltenden Alarmstufe II die Sieben-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt. In diesen Landkreisen gilt im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, 2G. Abholangebote und Lieferdienste – einschließlich solcher des Online-Handels – sind weiterhin uneingeschränkt möglich. Der Main-Tauber-Kreis ist hiervon aktuell nicht betroffen, da die Inzidenz deutlich unter 500 liegt.

In Stadt- und Landkreisen mit einer Ausgangsbeschränkung dürfen nicht genesene und nicht geimpfte Personen zwischen 21 und 5 Uhr die Wohnung oder sonstige Unterkunft, etwa eine Beherbergungsstätte oder ein Wohnheim, nur mit triftigem Grund verlassen. Die lokalen Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben, wenn im jeweiligen Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 500 liegt.

Die Zahlen in Bund und Land

Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenzen im Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg und Deutschland. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Die Inzidenz im Main-Tauber Kreis liegt momentan im Bereich des Bundes- und Landesschnitt. Zu beachten ist allerdings, dass die Inzidenz der Neuinfektionen durch die Impfungen stark an Bedeutung eingebüßt hat und auch nicht mehr als Richtwert für Corona-Regeln genutzt wird.

Ein Blick auf die Altersstruktur der Neuinfektionen

Welche Altersgruppen infizieren sich? Dazu bietet das RKI Informationen in sechs, leider recht groben, Gruppen. Betrachtet man das über die Zeit, dann sieht es wie folgt aus:

Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis nach „RKI-Altersgruppen“. Wichtig: die Daten sind nach „Meldedatum“ eingetragen. Dies weicht leicht ab von den täglichen Meldungen des Main-Tauber Kreises. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Im Bild sieht man die Gesamtzahl der Infektionen pro Tag. Die Altersgruppen sind dabei farblich gekennzeichnet und summieren sich zum Tageswert. Je größer der Anteil, desto mehr von der entsprechenden Farbe ist vertreten.

Als zusätzlichen Service geben wir auch die Inzidenzen nach RKI-Altersgruppen an. Beachten Sie aber bitte, dass aufgrund der geringen Bevölkerungszahl im Kreis auch einzelne Fälle größere Ausschläge verursachen können.

Corona-Inzidenzen nach Altersgruppen im Main-Tauber Kreis. Beachten Sie bitte, dass auch einzelne Fälle größere Ausschläge verursachen können. Daher ist die Grafik mit Vorsicht zu interpretieren! (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Detail-Zahlen zu Corona im Main-Tauber Kreis

Im Main-Tauber-Kreis wurden in der Zeit von Dienstag, 23., bis Mittwoch, 24. November, insgesamt 159 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon 81 am Dienstag und 78 am Mittwoch. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 7866.

Corona-Fälle im Main Tauber Kreis
Kreiskarte: neue Coronavirus-Infektionen am Dienstag und Mittwoch im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden. Aufgrund fehlender Daten können wir daraus keine Sieben-Tage-Inzidenz errechnen. (Stand: 24.11., Quelle: Landratsamt in TBB)

Die Zahl der Genesenen steigt um 129 Personen auf 6940. Somit sind derzeit 827 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die am Dienstag und Mittwoch neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1, Assamstadt: 2, Bad Mergentheim: 41, Boxberg: 4, Creglingen: 11, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 6, Grünsfeld: 1, Igersheim: 4, Königheim: 7, Külsheim: 8, Lauda-Königshofen: 4, Niederstetten: 6, Tauberbischofsheim: 22, Weikersheim: 6, Werbach: 6, Wertheim: 25 und Wittighausen: 1.

Corona-Fakten für Main-Tauber in Kürze

7-Tage Inzidenz
Main Tauber: 3,8 (08.05., rki)
BaWü: 6,5 (08.05., rki)
Deutschland 10,1 (08.05., rki)
Unsere Berechnung Main Tauber: 122,4
Neuinfektionen
Main Tauber: 29 / 31 [21.12.]
BaWü 166 / 0 [07.05.]
Deutschland 2016 / 0 [07.05.]
Erkrankungsbeginn bekannt/unbekannt Kreis, letzte 7 Tage 5/0 (rki)
Gesamt Aktive Infektionen
Main Tauber: 26 (08.05., rki)
BaWü 2.765 (08.05., rki)
Deutschland 28.712 (08.05., rki)
TBB, Pat. auf Intensivstation/beatmet: 0/0 | 0/0 [11.07.]

Alle Details finden sie in den Corona-Informationen des Landes Baden-Württemberg. Angaben hier ohne Gewähr.

Weitere Kenndaten zu Corona im Main-Tauber Kreis finden Sie auch auf dieser Seite.

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Quellen:

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.