Wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann gerade auf seiner Pressekonferenz sagt, wird as ab 27. April eine „Maskenpflicht“ in Baden-Württemberg geben. Genauer: die Verpflichtung Mund und Nase zu bedecken und zwar beim Einkaufen und im ÖPNV.

Eine einfache
Eine einfache „Corona-Schutzmaske“ (Mund-Nase-Bedeckung, „Alltagsmaske“). Sie zu tragen wird nun auch in Baden-Württemberg Pflicht, da sich zu wenige Menschen an die dringende Empfehlung gehalten haben. (Foto: Rainer Gerhards)

Durch die Alltagsmasken solle die weitere Verbreitung des Corona-Virus gehemmt werden. Da durch die „Öffnung der Städte“ und die damit einhergehende Öffnung der Geschäfte wieder mehr Menschen aufeinandertreffen, sei dies erforderlich. Wer sich keine Maske beschaffen könne, der sollte ein Tuch oder einen Schal verwenden, so Kretschmann.

An die bisherige dringende Empfehlung, Masken zu verwenden, würden sich zu wenig Menschen halten. Daher müsse das nun verpflichtend werden.

Kretschmann weist ausdrücklich darauf hin, dass der Mindestabstand und die Kontaktbeschränkungen weiterhin gelten. Die Pflicht zur „Community-Maske“ müsse „on Top“ hinzu kommen.

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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