Im Main-Tauber Kreis gibt es heute drei neue Coronavirus-Fälle. Das meldete das Landratsamt in TBB. Damit bleibt das Wachstum der Covid-19 Erkrankungen erfreulich niedrig. Die Gesamtzahl der Corona-Erkrankungen im Main-Tauber Kreis beträgt nun 323.

CoronaVo Baden-Württemberg (Symbolbild)
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Hier symbolisch der Anfang einer früheren Version (Screenshot: Rainer Gerhards)

Ansonsten gab es wenig Neues im Kreis. Wichtig aber: das Land Baden-Württemberg hat eine neue Version der Corona-Verordnung veröffentlicht. Damit werden zum einen die Kita- und Schulschließungen nochmals verlängert, zum anderen aber die Wiedereröffnung viele Geschäfte ermöglicht.

Corona-Verordnung aktualisiert

Entsprechend der Vereinbarung von Bund und Ländern hat die Landesregierung von Baden-Württemberg zum fünften Mal ihre Corona-Verordnung geändert und erste Lockerungen im Bereich von Wirtschaft und Schulen beschlossen. In Baden-Württemberg dürfen damit ab dem 20. April kleinere und mittlere Ladengeschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche wieder öffnen, wenn sie die Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen gewährleisten. Zudem können Autohäuser, Fahrradgeschäfte sowie Buchhandlungen unabhängig von ihrer Größe wieder geöffnet werden. In einer begleitenden Richtlinie des Wirtschafts- und des Sozialministeriums wird festgelegt, dass größere Geschäfte nicht durch Abtrennung von Verkaufsflächen einen Bereich unter 800 Quadratmeter schaffen und nur diesen öffnen dürfen. „Abtrennungen und Stilllegungen von Verkaufsbereichen sind für die Beurteilung der Zulässigkeit nicht maßgeblich“, heißt es in der Richtlinie wörtlich. Daher müssen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 800 Quadratmeter nach dem Willen der Landesregierung vollständig geschlossen bleiben.

Die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs bei Gaststätten wird erweitert um Eisdielen und Cafés. Auch Bibliotheken können unter Auflagen wieder geöffnet werden. Friseurbetriebe dürfen voraussichtlich ab dem 4. Mai wieder ihre Dienstleistungen anbieten. Dazu werden in einer späteren Änderung der Verordnung Regelungen erlassen.

In Baden-Württemberg werden ab dem 4. Mai erst einmal nur diejenigen Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen wieder in die Schule gehen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, außerdem die Abschlussklassen der beruflichen Schulen. Zu weiteren Schritten der Öffnung wird das Kultusministerium ein Konzept erarbeiten, ebenso zu den notwendigen Hygienevorgaben.

Die Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben weiter geschlossen. Dort wäre das Infektionsrisiko besonders hoch, da sich Kinder in diesem Alter noch nicht ausreichend an die notwendigen Abstands- und Hygieneregeln halten können, begründet das Land. Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und an den weiterführenden Schulen wird weiter aufrechterhalten und auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet. Fest steht bereits, dass Schüler bis zur siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen würden. Darüber hinaus sollen auch Eltern, die aufgrund ihres Berufes einen bestätigten Bedarf haben, diese in Anspruch nehmen können. Es soll aber im Grundsatz bei einer Notbetreuung bleiben. Aus epidemiologischen Gründen können laut Land derzeit nicht alle Familien entlastet werden.

Der Studienbetrieb an den Hochschulen, unter anderem an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), bleibt bis zum 3. Mai ausgesetzt, wird aber ab dem 20. April digital wieder aufgenommen. Präsenzveranstaltungen sind nur unter besonderen Schutzmaßnahmen zulässig und auch nur, wenn sie zwingend notwendig sind. Mensen und Cafeterien bleiben geschlossen.

Die Anpassung der Verordnung sieht außerdem vor, dass das Abstandsgebot und Kontaktbeschränkungen aufrecht erhalten bleiben. Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Ergänzend wird dringend empfohlen, ab sofort in der Öffentlichkeit, vor allem in Bussen und Bahnen sowie beim Einkauf in Geschäften, nicht-medizinische, so genannte Alltagsmasken zu tragen. Ein Schal, ein Tuch oder eine selbst gemachte Stoffmaske über Mund und Nase reicht aus. So kann jeder mithelfen, die Verbreitung des Virus weiter zu verlangsamen.

In Baden-Württemberg bleiben Veranstaltungen zunächst bis zum 3. Mai 2020 grundsätzlich untersagt – außer sie dienen der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (etwa Gerichtstermine), der Daseinsfür- oder -vorsorge oder dem Betrieb von geöffneten Einrichtungen. Darüber hinaus sollen nach dem Beschluss von Bund und Ländern Großveranstaltungen voraussichtlich bis mindestens 31. August nicht möglich sein. Hierzu müssen die Details noch festgelegt werden. Auch die Einschränkungen hinsichtlich der Religionsausübung bleiben zunächst bestehen. Das Land möchte mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften Lösungen entwickeln, wie in Zukunft wieder Gottesdienste unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden können.

Drei Verordnungen verlängert

Die Geltungsdauern der Corona-Verordnungen des Landes für Heimbewohner, für die Werkstätten für Behinderte und angegliederte Förderstätten sowie für den Spitzensport wurden jeweils bis zum 3. Mai verlängert.

Verteilung der Corona-Fälle auf die Gemeinden

Die 323 Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 105 (+1), Boxberg: 11 (+2), Creglingen: 16, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 11, Igersheim: 22, Külsheim: 5, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 24, Niederstetten: 29, Tauberbischofsheim: 22, Weikersheim: 31, Werbach: 6, Wertheim: 17 und Wittighausen: 4.

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Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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