Im Main-Tauber Kreis gibt es 13 neue bestätigte Coronavirus-Fälle. Das meldet das Landratsamt in TBB heute. Die Gesamtzahl der Corona-Erkrankungen im Main-Tauber Kreis beläuft sich damit auf 280. Zahnärztliche Behandlungen sind künftig nur noch im Notfall gestattet.

Symbolbild Coronavirus
Coronavirus (Symbolbild)

Update 13. April 2020: Das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg stellt klar, dass alle notwendigen Zahnbehandlungen weiter möglich sind, also nicht nur Notfälle.

Zahnärztliche Behandlungen (Oralchirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Kieferorthopädie) sind ab sofort nur noch bei akuten Erkrankungen oder Schmerzzuständen, also im Notfall, zulässig. Alle anderen Behandlungen müssen auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten der Corona-Verordnung verschoben werden. Sie gilt derzeit bis 15. Juni. Für Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind oder die sich in Quarantäne befinden, sollen Notfall-Behandlungen nur in Krankenhäusern mit Zahnmedizin-Bezug erbracht werden. Darüber hinaus sollen für die zahnärztliche Behandlung von Notfällen Corona-Schwerpunkt-Zahnarztpraxen definiert werden. 

Update 10.04.2020, 20:50: Diese Regelung ist allerdings auch in der Zahnärzteschaft umstritten. Insbesondere problematisch seien laufende Behandlungen, die sich ja oft über eine längere Zeit erstrecken. Laut Stuttgarter Nachrichten sollen daher ergänzende „Auslegungshinweise“ seitens des Gesundheitsministeriums erstellt werden.

Was gibt es sonst noch im Main-Tauber Kreis?

Die neu betroffenen Personen befinden sich in häuslicher Isolation. Die jeweiligen Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird häusliche Isolation angeordnet.

Weiteres Pflegeheim unter Quarantäne

Mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Bad Mergentheim wurde ein weiteres Pflegeheim vorsorglich unter Quarantäne gestellt, nachdem ein Bewohner positiv auf das Coronavirus getestet worden ist. Die Testung der 30 Bewohner und rund 45 Mitarbeitenden wurde vom Gesundheitsamt veranlasst. Sobald die Testergebnisse vorliegen, wird über das weitere Vorgehen entschieden. Somit stehen im Main-Tauber-Kreis insgesamt sechs Pflegeeinrichtungen unter Quarantäne – neben dem Hospital zum Heiligen Geist in Bad Mergentheim die Pflegeheime St. Barbara in Grünsfeld, St. Josef in Königheim sowie Carolinum, Johann-Benedikt-Bembé-Stift und Haus Sonnenblick in Bad Mergentheim.

Land aktualisiert Corona-Verordnung 

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat ihre Corona-Verordnung erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten seit Karfreitag, 10. April. Die Änderung wurde unter anderem deshalb notwendig, weil das Robert-Koch-Institut ebenfalls seit 10. April keine Risikogebiete für eine Coronavirus-Infektion mehr ausweist. Grund ist, dass die Infektionszahlen mittlerweile weltweit hoch sind. Daher wurden alle Regelungen angepasst, die einen Bezug zu Risikogebieten hatten. Gestrichen wurde beispielsweise die Regelung, wonach eine Notbetreuung für Kinder ausgeschlossen wurde, die aus Risikogebieten eingereist sind. 

In Schulen, Kindergärten und Hochschulen gilt das 14-tägige Betretungsverbot nicht mehr für Personen, die aus einem solchen Risikogebiet eingereist sind, sondern nur noch für all die, die in Kontakt mit einer infizierten Person stehen oder standen oder selbst Symptome eines Atemweginfekts und/oder erhöhte Temperatur aufweisen. Das betrifft diejenigen, die in den Einrichtungen trotz geschlossenen Betriebs noch anwesend sind, etwa Schulleiterinnen und Schulleiter. 

Außerdem wurde das bisher bestehende Verbot von Einreisen nach Baden-Württemberg aus Risikogebieten gestrichen. Anstelle der bisherigen Regelungen zu Risikogebieten bereitet das Land nun eine 14-tägige Quarantänepflicht für alle Personen vor, die aus dem Ausland einreisen. Hierzu haben Bund und Länder bereits eine Musterregelung vereinbart. 

Das Betretungsverbot zu Besuchszwecken wird für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gelockert. Voraussetzung für die Zulassung von Besuch ist, dass in der jeweiligen Einrichtung mit Blick auf die körperliche Konstitution der Bewohner von keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgegangen werden kann. Hierüber entscheidet die Einrichtung selbst. 

Die Liste der geschlossenen Einrichtungen wird um Sportboothäfen ergänzt. Allerdings ist die Benutzung der Sportboothäfen zur Sicherung der Boote, zum Ein- und Auswassern, für Berufsfischer und für berufliche Tätigkeiten auf dem Gelände weiterhin erlaubt. Zu den weiteren Regelungen der aktualisierten Verordnung gehört, dass wie schon Wochenmärkte und Hofläden nun auch mobile Verkaufsstellen für landwirtschaftliche Produkte geöffnet sein dürfen.

Dritter Todesfall bestätigt

Das Gesundheitsamt hat den dritten Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Main-Tauber-Kreis bestätigt. Es handelt sich um eine weibliche Person unter 70 Jahre. Weitere Angaben erfolgen aufgrund des Persönlichkeitsschutzes nicht. „Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt den Angehörigen der Verstorbenen“, erklärt Landrat Reinhard Frank.

Verteilung der Corona-Fälle auf die Gemeinden

Die 280 Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 88 (+8), Boxberg: 7, Creglingen: 15, Freudenberg: 3, Großrinderfeld: 8, Grünsfeld: 8, Igersheim: 15 (+1), Külsheim: 5, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 20, Niederstetten: 28 (+3), Tauberbischofsheim: 20, Weikersheim: 29 (+1), Werbach: 6, Wertheim: 15 und Wittighausen: 3.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamts in Tauberbischofsheim

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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