Baden-Württemberg macht Ernst. Erste Anhaltspunkte dazu gab es bereits am Vormittag. In der Pressekonferenz um 14:15 Uhr dann wurde es offiziell. Ministerpräsident Winfried Kretschmann verkündete neue Einschränkungen im Hinblick auf die Corona-Krise:

  1. Wir werden alle Restaurants und Gaststätten ab morgen schließen. Essen zum Mitnehmen bleibt aber weiterhin möglich.
  2. Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen von Gruppen sind nicht mehr erlaubt. Es dürfen sich Nicht mehr als drei Personen zusammen auf öffentlichen Plätzen versammeln. Ausnahme: Familien, also Eltern mit ihren Kindern, Paare. Das wird auch entsprechend sanktioniert.
  3. Die Durchreise von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten wird weiter eingedämmt und zu großen Teilen untersagt.

Die Maßnahmen sollen ab Samstag, 21.03.2020 gelten. Die dazu erforderliche Verordnung soll in Kürze auf der Seite der Landeregierung veröffentlicht werden. Verstöße gegen die Maßnahmen werden mit bis zu 25.000 Euro Bussgeld sowie mehrjährigen Haftstrafen geahndet. Die Polizei wird die Einhaltung kontrollieren.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Ankündigung der verschärften Maßnahmen für den 21. März (Bild: Landesregierung via YouTube)

Wir sind uns bewusst, das wir noch tiefer in die Grundrechte eingreifen. Aber wir müssen es tun, um alle zu Schützen – auch die, die sich nicht an die bisherigen Vorgaben gehalten haben.„, so Winfried Kretschmann.

Update 21.03.2020: die neue Corona-Verordnung wurde am späten Abend des 20. März verkündet und besitzt nun Rechtskraft.

„Ich bitte Sie auch, nicht in privaten Räumen solche Veranstaltungen zu machen. Sie gefährden andere und sich selbst.“ Ich fordere Sie auf, bleiben Sie daheim, Reduzieren Sie jetzt ihre Kontakte. Wir werden am Wochenende mit der Kanzlerin vereinbaren, ob wir weitere Maßnahmen ergreifen müssen.“

Innenminister Thomas Strobel: „Die Lage ist sehr ernst. Es gilt nicht mehr der Satz, ‚Was kann der Einzelne dazu beitragen die Ausbreitung der Infektion zu verlangsamen‘, sondern es geht darum ‚was muss der Einzelne dazu beitragen‘„. Wenn ich im Fernsehen sehe, wie junge Menschen auf dem Stuttgarter Schloßplatz erklären, es sei doch egal ob sie sich infizieren, sie hätten ein gutes Immunsystem. Dann ist das Verantwortungslos und grob Rücksichtslos. Es geht in diesem konkreten Fall ja nicht darum, ob diese junge Frau sich infiziert, sondern es geht darum, dass sie die Infektion weiter trägt. Sie steckt unter Umständen geschwächte und ältere Menschen an, die daran Sterben können.“ „Es geht jetzt darum, was der Einzelne an Beiträge leisten muss“. Deswegen verschärfen wir nochmal die Maßnahmen.“

Die Landespolizei wird auf die Einhaltung dieser Verordnung strikt achten. Verstösse sind keine Bagatelle. Verstösse können mit einem Bussgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Außerdem drohen mehrjährige Haftstrafen.

Pendler aus Frankreich. Berufspendler, die zwingend nach Deutschland kommen müssen erhalten einen Passierschein. Der berechtigt aber nicht zum Einkauf in Baden-Württemberg. Das wird auch kontrolliert und sanktioniert. Wenn wir den Eindruck gewännen, dass die Unternehmen Passierscheine zu großzügig ausstellen, dann wird es auch hier Verschärfungen geben.

„Ich bin überzeugt, dass mit der Einsicht der Menschen wir mit diesen Regelungen die Ausbreitung des Virus verlangsamen können. Klar ist aber auch, wen es nicht funktioniert, wenn es weiter zu viele uneinsichtige Menschen gibt, wird es auch zu weiteren Verschärfungen kommen müssen.“

„Wenn wir uns jetzt alle anstrengen, und wenn wir jetzt unsere Beiträge jeder für sich leisten, dann bin ich sicher, dass wir diese Kreise überstehen können und dass es auch den Zeitpunkt geben, an dem die drastischen Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen müssen, wieder gelockert werden können.“

Sehen Sie selbst

Hier eine Aufzeichnung der Kernaussagen direkt von der Landesregierung Baden-Württemberg:

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4 Antworten auf „Baden-Württemberg: fast-Ausgangssperre, Gaststätten schließen ab 21.03. wegen Coronavirus“

  1. Hallo ich habe ein frage und zwar ich wohne in Eberbach und es soll ja ab heute die ausgangssperre gelten und ich wollte nur wissen ob ich meinen Lebenspartner drodstem besuchen gehen kann würde mich auf antwort freuen

    1. Hallo, dazu habe ich leider keine Informationen. Ich will da sicherheitshalber nichts Falsches sagen. Immer richtig ist aber: in dem Fall die Corona-Hotline der Kommune bzw. das Landratsamts anrufen.

      Viele Grüße und alles Gute, Rainer Gerhards

    2. Hey es gab kein Verbot sich mit dem Partner zu treffen oder nicht, das hat keiner Verboten und ich denke auch das dir das niemand verbieten kann.

  2. hi , doch das verbot gibt es §23 Abs. 6a lfsg steht alles drin was du tun darfst und was du nicht tun darfst,
    dazu gehört auch das verbot besuch beim lebenspartner.

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