Update 13.03.2020: alle Schulen und Kitas in Baden-Württemberg (und damit dem Main-Tauber Kreis) werden ab 17.03. geschlossen.

Das Landratsamt in TBB teil in seiner aktuellen Pressemitteilung Details zu den Schulschließungen mit.

Update 11. März 2020: Das Landratsamt in TBB verlängert die Schulschließungen im Main-Tauber Kreis. Das Gymnasium Weikersheim, das Matthias-Grünewald-Gymnasium in Tauberbischofsheim und die Realschule St. Bernhard in Bad Mergentheim bleiben rein vorsorglich noch eine zweite Woche bis einschließlich Freitag, 20. März, geschlossen. Die unten beschriebenen Regelungen für die betroffenen Personen gelten weiter.

Matthias Grünewald Gymnasium in Tauberbischofsheim
Das MGG in Tauberbischofsheim wird auch vorübergehend vorsorglich geschlossen. (Foto: Rainer Gerhards)

Aufgrund von Corona werden, wie bereits gemeldet, das Gymnasium Weikersheim, das Matthias-Grünewald-Gymnasium in Tauberbischofsheim und die Realschule St. Bernhard in Bad Mergentheim ab Montag, 9., bis einschließlich Freitag, 13. März, vorsorglich geschlossen. Anlass sind die am Samstag neu festgestellten Covid-19 (Coronavirus) Fälle im Main-Tauber Kreis. Davon sind auch einige Kinder und Jugendliche betroffen.

Dazu Erster Landesbeamter Christoph Schauder vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis: „Mit dieser ausgewogenen Maßnahme wird ein hohes Maß an Gesundheitsschutz erreicht und gleichzeitig der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Es wird für die betroffenen Schulen bestmöglich ein Infektionsrisiko vermieden. Ich danke den Schulleitungen und den Kommunen für den konstruktiven Austausch, der zu dieser gemeinsamen Entscheidung geführt hat“.

Die Grundschule St. Bernhard in Bad Mergentheim hat übrigens nicht geschlossen, jedoch findet in der Zeit vom 9. bis 13. März kein regulärer Unterricht statt. Die Kinder werden jedoch betreut. Es ist den Eltern freigestellt, ihre Kinder in dieser Zeit nicht zur Schule zu schicken.

Die Details

An dieser Stellen werden wortwörtlich die vom Main-Tauber Kreis getroffenen Regelungen wiedergegeben. Auch auf nicht vom Landratsamt vorgenommene Hervorhebungen wird bewusst verzichtet. Damit wird eine Fehlinterpretation vermieden.

Regelungen für direkt betroffene Klassen

Für insgesamt drei Klassen und eine Jahrgangsstufe, die von einer bestätigten Corona-Infektion direkt betroffen sind, ordnet das Gesundheitsamt eine häusliche Isolation der Schülerinnen und Schüler für die nächsten 14 Tage an. Gleiches gilt für die Lehrkräfte, die in diesen Klassen unterrichtet haben. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden die betroffenen Klassen nicht öffentlich genannt.

Regelung für alle weiteren Klassen

Für alle weiteren Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und sonstiges Personal der drei Schulen gilt die dringende Empfehlung, Kontakte zu anderen Menschen soweit wie möglich zu reduzieren und nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben, also auch von Freizeitaktivitäten jeglicher Art außer Haus abzusehen. Diese Empfehlung gilt vorerst bis einschließlich Freitag, 13. März.

Regelung für übrige Haushaltsangehörige

Für die übrigen Haushaltsangehörigen (Eltern und Geschwister etc.) gilt aktuell Folgendes:

  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet (neu: auch Südtirol) waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und sollten nach Möglichkeit vorläufig zu Hause bleiben. Inzwischen (11.03.2020) gilt u.a. ganz Italien sowie die Region Grand Est in Frankreich als Risikogebiet. Grand Est umfasst Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne.
  • Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem bestätigt am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig.
  • Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen außerhalb der Sprechzeiten Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117 auf. Ganz wichtig ist, dass ohne vorherige telefonische Kontaktaufnahme keine Arztpraxis oder Klinik aufgesucht werden darf.
  • Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen. Für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Main-Tauber-Kreises ist das Gesundheitsamt des Landratsamtes zuständig, das unter der Telefonnummer 09341/82-5579 erreichbar ist.

Quellen