Vorneweg: ich bin zwar Gemeinderat, aber kein Mitglied des Ortschaftsrat Großrinderfeld. Daher steht es mir frei an den Sitzungen teilzunehmen – oder eben auch nicht. Davon mache ich aktuell Gebrauch, da ich die Art und Weise, wie Ortschaftsratssitzungen in der aktuellen Corona-Krise einberufen und durchgeführt werden nicht einverstanden bin.
Wäre der Ortschaftsrat ein Verein, so wären die Sitzungen gar nicht möglich. Erst recht nicht in der aktuell wirklich kritischen Lage, die uns bekanntermaßen mittlerweile zu Ausgangssperren gebracht haben und vermutlich in der nächsten Woche einem harten Lockdown. In dieser Situation nun tagt der Ortschaftsrat. Das darf ausnahmsweise, er nutzt eine Ausnahmeregelung in der Corona-Verordnung des Landes, nämlich die für „Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ nach §10 (4) der CoronaVO BW. Die ist dafür gedacht, wirklich dringliche Dinge weiter zu ermöglichen und das öffentliche Leben am laufen zu halten. Deswegen empfiehlt das Innenministerium auch,
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