Auch in Richtung Hilfsmaßnahmen für Soloselbständige und kleinere Unternehmen tut sich was in Baden-Württemberg. Das Wirtschaftsministerium hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt:
Das Land Baden-Württemberg reagiert schnell um die von der Corona-Krise ausgelösten existenziellen Sorgen gerade von Solo-Selbständigen und kleineren Unternehmen bis 50 Mitarbeiter zu lösen. (Bild: Land)
Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
So fängt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an – hier noch in der Version vom 17. März. Mittlerweile wurde sie zwei Mal aktualisiert. (Grafik: Rainer Gerhards)
Die Änderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 22. März wurden gestern Abend, gerade noch rechtzeitig vor Mitternacht, verkündet. Sie ist ab heute, 23. März 2020 in Kraft.
Erfreulich: waren es gestern noch 14 neue Covid-19 Fälle im Main-Tauber Kreis, so kam heute „nur“ ein weiterer hinzu. Das meldet das Landratsamt in TBB. Das bedeutetet allerdings wahrscheinlich keine Trendumkehr, zeigt aber erneut, dass die Zahlen im Main-Tauber Kreis noch relativ langsam wachsen.
Coronavirus (Symbolbild)
Die Gesamtzahl der Coronavirus-Fälle im Kreis liegt damit nun bei 58. Die neu betroffene Person lebt in Weikersheim und befindet sich außerhalb des Landkreises in stationärer Behandlung – was jedoch nicht im Zusammenhang mit der Infektion steht.
Ein generelle Ausgangsverbot kommt nicht in Deutschland. Wohl aber drastische Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten. Das erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel soeben auf einer Pressekonferenz. Damit soll die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden.
Die vielleicht wichtigste Regelung: Mehr als zwei Personen dürfen sich im öffentlichen Raum in Deutschland nicht mehr treffen – außer sie gehören zum eigenen Haushalt.
Angela Merkel bei der heutigen Pressekonferenz (Quelle: YouTube)
Die Leitlinien im Originalzitat aus der Pressekonferenz:
Auch in Baden-Württemberg kommt es nicht zu einer generellen Ausgangssperre. Statt dessen setzt das Land zur Eindämmung des Coronavirus auf eine weitere Reduzierung von Kontakten. Dies erklärte Ministerpräsident Kretschmann heute Nachmittag in seiner Pressekonferenz.
Kretschmann zeigte sich im großen und ganzen Zufrieden mit der Entwicklung am Wochenende: „Die bisherigen Maßnahmen wirken, die allermeisten Menschen halten sich mittlerweile an die strengen Vorgaben„. Aber: „Die Fallzahlen steigen nach wie vor weiter rasch, es zählt jeder Tag.“ Daher müsse man noch einmal Nachsteuern.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Ankündigung von Corona-Maßnahmen, hier bei der Pressekonferenz am 21. März (Bild: Landesregierung via YouTube)
Der Bund habe viele der bereits am Freitag in Baden-Württemberg ergriffenen Maßnahmen in das deutschlandweite Corona-Maßnahmenpaket aufgenommen. Daher gäbe es für Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg auch nur zwei Verschärfungen den Bestimmungen:
Vermutlich wird es in Baden-Württemberg, und vermutlich auch Bundesweit, wird zunächst kein generelles Ausgangsverbot geben. Statt dessen wird die bestehende Ausgangsbeschränkung zu einem Kontaktverbot. Mehr also zwei Personen außerhalb der eigenen Familie dürfen sich nicht mehr treffen.
Wie so üblich steckt der Teufel im Detail. So auch bei der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Da steht zwar schon recht genau drin, welche Geschäfte öffnen dürfen. Fragen gibt es aber trotzdem.
Baumärkte dürfen aktuell in Baden-Württemberg definitiv geöffnet sein. Das steht extra in der Auslegungshilfe das Landes. Ist auch gut so, denn es braucht unter anderem Ersatzteile und Pflanzen für den Nutzgarten. (Foto: Rainer Gerhards)
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat daher Auslegungshilfen zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften auf Grund der Corona-Verordnung veröffentlicht.
Nun werden die Covid-19 Neu-Infektionen im Main-Tauber Kreis wieder zweistellig. Das Landratsamt in TBB meldet heute 14 neue Fälle und somit 67 Erkrankte insgesamt. Das klingt erst einmal erschreckend, ist es aber nicht.
Wachstum Choronavirus-Fälle in Deutschland, Baden-Württemberg, Main-Tauber Kreis und Würzburg (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI, BaWü, TBB, Wü)
Der Main-Tauber Kreis (gelb in der Grafik) verzeichnete erfreulich und unerwartet zunächst kein Wachstum der Coronavirus-Fallzahlen. Alles ließ sich auf eine einzige Ski-Gruppe zurückführen. Das war sehr ungewöhnlich. Es endete am 17. März und seitdem sind wir so halbwegs in der „normalen“ Entwicklung. Durch die zeitliche Verzögerung ist Main-Tauber aber immer noch deutlich besser aufgestellt als viele Andere.
Nun ist es also passiert: in Großrinderfeld gibt es die ersten beiden Corona Erkrankten. Unerwartet ist das nicht. Und Grund zur Panik schon mal gar nicht. Wir sind bestens vorbereitet, und das Ausbreitungspotential liegt bei uns eigentlich besonders niedrig.
Wachstum Choronavirus-Fälle in Deutschland, Baden-Württemberg, Main-Tauber Kreis und Würzburg. Die Grafik ist noch von gestern und enthält nicht die neuen Fälle. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI, BaWü, TBB, Wü)
Schaut man sich die Daten an, so stellt man fest, dass es im Main-Tauber Kreis (gelbe Linie) nur einen sehr schwachen Anstieg von Covid-19 Erkrankungen gibt. Wir sind ca. 10 Tage hinter dem Wachstum bei Bund und Land. Zeitweise gab es sogar kein Wachstum.
Nun ist es da, das neue Corona-„Gesetz“ (CoronaVO) in Baden-Württemberg. In der Version vom 20. März 2020. Innerhalb nur einer Woche in der dritten Auflage, mit immer mehr Beschränkungen. Die waren nötig geworden, weil Uneinsichtige sich nicht an die Maßnahmen gehalten haben.
Diese Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg gelten ab sofort und sind unbedingt einzuhalten! (Grafik: Landesregierung Baden-Württemberg via Twitter)
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