Hinweis: Dieser Kurzbericht der Gemeinderatssitzung Großrinderfeld  ersetzt nicht das amtliche Protokoll und beinhaltet nur die wesentlichen Inhalte der Sitzung.

Hinweis: Texte in eckigen Klammern „[text]“ wurden von mir ergänzt und sind nicht Teil des offiziellen Kurzberichts. Es handelt sich in der Regel um Verlinkungen.

TOP 1: Der Vorsitzende gab aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 03. September 2019 bekannt,

dass der Gemeinderat beschlossen hat, für den verunfallten MTW der Feuerwehr Schönfeld zunächst ein gleichartiges Fahrzeug anzumieten sowie eine Firma mit der Ausschreibung einer Neubeschaffung eines MTW zu beauftragen.

Ferner wurde die Verwaltung mit dem Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks beauftragt. Schließlich wurde ein Weiterbeschäftigungsantrag einer Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung positiv beschieden.

TOP 2: Bürgermeisterwahl

Die Festlegungen zu den Vorstellungsterminen wurden getroffen sowie die Reihenfolge der Kandidaten festgelegt, die über die 4 Vorstellungstermine einmal durchrollieren soll, damit jeder einmal an jeder Position sprechen darf.

16 Ja (einstimmig)

TOP 3: Interkommunale Vereinbarung zum Integrierten Klimaschutzkonzept für den Main-Tauber-Kreis

Der Landkreis will mit den Kommunen des Landkreises ausgehend von den vorgegebenen Klimazielen von Bund, Land und des Landkreises für 2030 dieselben koordiniert erreichen und daher die freiwilligen Anstrengungen aller Beteiligten bündeln. Hierzu könnten die Ressourcen des Landkreises genutzt werden. Der Gemeinderat war sich grundsätzlich einig, dass man zunächst bei sich anfangen müsse und daher eigene Möglichkeiten sei es im Photovoltaik-Bereich, sei es durch Ausbringen von E-Ladestationen in Angriff zu nehmen.

Geteilter Meinung war man allerdings in Bezug auf die Sinnhaftigkeit der gegenständlichen Vereinbarung. Dennoch erfolgte die Zustimmung zum Abschluss der Vereinbarung und zur Unterzeichnung derselben auf der nächsten Bürgermeisterversammlung

15 Ja / 1 Nein

TOP 4: Kindergärten

Hier informierte der Vorsitzende, dass er die Online-Elternbefragung bis zum 06. Oktober 2019 verlängert hat. Gewünschte Abweichungen oder Zusatzfragen/-anregungen sind nicht mehr möglich, sondern müssen anders kommuniziert werden.

Ferner teilt der Träger der Kindergärten mit (das ist für alle Kindergärten die katholische Kirche), dass der Gemeinderat wie auch die Projektbeauftragte die Räumlichkeiten zwecks Weiterentwicklung einer gesamteinheitlichen Zukunftsstrategie betreten dürfen.

Ferner soll seitens des Trägers die Ursachenforschung hinsichtlich der Geruchsbelästigung im Kindergarten Großrinderfeld vorangetrieben werden, wobei die Gemeinde zu den finanziellen Verpflichtungen steht, die sie in ihrer Vertragsbeziehung mit dem Träger hat.

TOP 5: Weihnachtssterne

Bereits seit einem Jahr ist die Verschönerung der Ortsteile in der Weihnachtszeit mit Leuchtsternen geplant, die an Ortslampen angesetzt werden können. Viele Gewerbetreibende/Bürger haben sich bereit erklärt, sich an den Kosten für die Leuchtsterne zu beteiligen. Es wurden daher mit Hilfe der Sponsoren insgesamt 55 Sterne zum Preis von brutto 15.537,83 Euro angeschafft. Die Montage an die Ortslampen sollte durch einen Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde und somit zu überschaubaren Kosten erfolgen.

Nunmehr ergab sich – ohne, dass dies vorher so offenbar geworden war – dass „einige“ technische Vorbereitungen durch den Energieversorger Netze BW erforderlich sind. Dafür lag das Angebot von Netze BW bei 11.404,81 Euro.

Nach intensiver Diskussion stimmte der Gemeinderat mangels großer Alternativen zu.

16 Ja (einstimmig)

TOP 6: Satzungen

Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit:
Diese Satzung aus dem Jahre 1985 – einmalig 2008 geändert – wurde nach intensiven Vorberatungen auf einstimmigen Vorschlag des Verwaltungsausschusses ersetzt und Sätze angepasst sowie einige Bezugnahmen auf Vorschriften aus den 70er Jahren entfernt, da diese nicht mehr existierten.

Kurz zusammengefasst wurde ein einheitlicher Auslagenersatz (früher aus Auslagen & Verdienstausfall bestehend) festgelegt und somit der generelle Auslagenersatz nach § 1 dieser Satzung für alle ehrenamtlich Tätigen (seit 1985 nicht mehr geändert) von 5+15 / 10+30/ 13+38 Euro auf 30 / 50 / 70 Euro erhöht. Die Sitzungsgelder wurden um 2,50 Euro erhöht. Bei der Festsetzung der Aufwandsentschädigung von Ortsvorstehern, die an das  Aufwandsentschädigungsgesetz – AufwEntG BW gekoppelt ist, wurden Erhöhungsmöglichkeiten geschaffen, gleichzeitig aber eine Gesamtdeckelung festgesetzt. Die Aufwandspauschale des Ersten Bürgermeister-Stellvertreters wurde auf 100 Euro erhöht, ferner eine solche für die weiteren Vertreter in Höhe von 50 bzw. 25 Euro / Monat eingeführt. Gleiches gilt für die vom Gemeinderat bestellten Stellvertreter der Ortsvorsteher i.H.v. 15 Euro / Monat. Die Strukturelle Vertretung des hauptamtlichen Bürgermeisters wurde an das AufwEntG BW zum Stand des Inkrafttretens der Satzung angelehnt und festgesetzt. Für das Erstellen der Protokolle der Ortschaftsräte wird eine Pauschale i.H.v. 10 Euro pro Protokoll festgesetzt. Eventuelle Fraktionen werden berücksichtigt (derzeit nicht vorhanden). Schließlich wurde die Möglichkeit einer Berücksichtigung von Betreuungsaufwands für Kinder und Pflegebedürftige i.H.v. 20 Euro pro Sitzung eingefügt.

15 Ja / 1 Nein

Hauptsatzung:
Der Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde hat das Recht die Grundstruktur der Gemeinde in der Hauptsatzung festzulegen – innerhalb des Rahmens, den die Gemeindeordnung vorgibt (zum Beispiel, dass wir eine Ortschaftsverfassung haben). Daher wurde die Reihung redaktionell angepasst, auf die Einführung eines Ältestenrates nach der Gemeindeordnung schließlich verzichtet, ein Ausschuss für Digitalisierung und Kommunikation eingeführt, die Möglichkeit für weitere Ausschüsse implementiert und schließlich eine Anpassung der delegierten Zuständigkeitsbeträge für den Bürgermeister nach oben durchgeführt. Zur Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister sowie der Mitgliederanzahl von Ausschüssen wurde eine Flexibilisierungsmöglichkeit eingeführt, statt eine feste Zahl zu definieren. Die Festlegungen werden jeweils in der Konstituierenden Sitzungen des neuen Gemeinderats nach den Kommunalwahlen getroffen.

16 Ja (einstimmig)

Hinweis:
Diese Satzungen wurden ausgefertigt, werden nunmehr bekannt gemacht und der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung werden sie ins Internet eingestellt.

TOP 7: Geschirrmobil

Hier mussten Nutzungsgebühr (nunmehr 1 Tag 30 Euro / 2 Tage 50 Euro und ab 3 Tagen 60 Euro) sowie aufgrund gestiegener Preise für Ersatzbeschaffung für Verlust oder Beschädigung diese Preise angepasst werden. Die Kaution wurde bei 150 Euro belassen.

16 Ja (einstimmig)

Diese Benutzungsordnung sowie die Preisliste werden zeitnah ins Internet eingestellt.

TOP 8: Baugesuche

Vier Baugesuchen wurde zugestimmt.

Jeweils 16 Ja (einstimmig)

 

 

Die Kurzfassung wurde dem Mitteilungsblatt entnommen. Damit soll insbesondere erreicht werden, das die Darstellung möglichst genau die offizielle Sicht der Gemeinde wiedergibt. Die Aufnahme hier auf der Webseite dient der besseren und insb. dauerhaften Recherchemöglichkeit. Leider „verschwinden“ durch Webseiten-Restrukturierung immer wieder wichtige Inhalte (auf vielen Seiten, aber eben auch auf der gemeindlichen Webseite von Großrinderfeld).

Alle hier archivierten Kurzberichte können über diesen Link eingesehen werden. Ich bemühe mich darum, auch ältere Berichte noch online stellen zu können.

Unter „Gemeinderat Großrinderfeld“ finden sich weitere Informationen, u.a. zu künftigen Sitzungen.