Das Land Baden-Württemberg setzt weiter auf strikte Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus. Am gestrigen Abend hat es die neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg erlassen. Die alte hat damit gerade mal einen Tag „gehalten“.

Baden-Württemberg setzt damit die zwischen Bund und Ländern vereinbarten bundesweiten neuen Schutzmaßnahmen um: viele Geschäfte werden geschlossen, der Betrieb von Gaststätten wird beschränkt, Kultureinrichtungen und Schwimmbäder dürfen nicht mehr betrieben werden und Veranstaltungen sind untersagt. Wichtig: Geschäfte der Grundversorgung, insbesondere für Lebensmittel dürfen weiter geöffnet bleiben und nun sogar auch Sonn- und Feiertags aufmachen.
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