Seit dem 18. Dezember ist klar: es hat sich ein tragfähiger Kompromiss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz finden lassen. Der Gesetzentwurf des Volksbegehren Artenschutz wird somit nicht in Kraft treten. An seine Stelle tritt der mit allen Beteiligten ausgearbeitete Kompromiss.

Damit gelingt das, was von Anfang an zu vermuten war: ein Kompromiss tritt an Stelle der Maximalforderungen. Glaubt man den Pressemitteilungen des Volksbegehrens und den Berichten der Agrarpresse, so können die Beteiligten wohl ganz gut damit Leben.

Eine gute Übersicht über den Kompromiss findet sich auf den Seiten des Umweltministeriums. Detaillierte Angaben stehen auf den Seiten des Landwirtschaftsministeriums zur Verfügung. Letztlich wurde auch der geplante Gesetzentwurf veröffentlicht.

Allerdings: erst im kommenden Jahr wird sich zeigen, ob der Gesetzentwurf in seinen Grundgedanken auch tatsächlich Gesetz wird. Hier bleibt nichts anderes übrig als auf die Ehrlichkeit aller Beteiligten zu hoffen. Ein „vollständiges Zurückrudern“ ist meiner Meinung nach aber nur schwer vorstellbar.

Aus juristischen Gründen wird das Volksbegehren weitergeführt – das Gesetz sieht keine Möglichkeit vor, es zu stoppen. Der Trägerkreis wird allerdings nicht mehr zur Unterschrift aufrufen. Auch die angeschlossenen Organisationen werden dies nicht mehr tun. Damit wird das Begehren die erforderliche Stimmenzahl nicht erreichen. In diesem Sinne wird es wohl als „Erfolgreicher Fehlschlag“ in die Geschichte eingehen.

Es ist zu hoffen, dass nun wieder etwas Ruhe einkehrt. Insbesondere sollte nun der Dialog zwischen Naturschutz und Landwirtschaft positiv und zielorientiert weitergeführt werden. Positive Ansätze dazu gibt es ja bereits – auch hier im Kreis.