In Baden-Württemberg nehmen die wirtschaftlichen Hilfen für unter dem Corona-Virus leidende Unternehmen konkrete Form an: über die L-Bank, in Verbindung mit der Hausbank, können die Programme abgerufen werden.
„Baden-Württemberg: Corona-Förderprogramm verfügbar“ weiterlesenVerschärftes Corona-Gesetz in Baden-Württemberg gilt ab heute
Das Land Baden-Württemberg setzt weiter auf strikte Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus. Am gestrigen Abend hat es die neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg erlassen. Die alte hat damit gerade mal einen Tag „gehalten“.

Baden-Württemberg setzt damit die zwischen Bund und Ländern vereinbarten bundesweiten neuen Schutzmaßnahmen um: viele Geschäfte werden geschlossen, der Betrieb von Gaststätten wird beschränkt, Kultureinrichtungen und Schwimmbäder dürfen nicht mehr betrieben werden und Veranstaltungen sind untersagt. Wichtig: Geschäfte der Grundversorgung, insbesondere für Lebensmittel dürfen weiter geöffnet bleiben und nun sogar auch Sonn- und Feiertags aufmachen.
„Verschärftes Corona-Gesetz in Baden-Württemberg gilt ab heute“ weiterlesenText der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
ACHTUNG: dieser Gesetzestext ist veraltet. Der Text des neuen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 20. März 2020 findet sich hier.
Die „alte“ Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat gerade mal einen Tag gehalten. Gestern Abend (17. März 2020) gab es die neue Version des Gesetz zum Schutz vor Corona.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier auf dieser Seite. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keinerlei Gewähr übernommen. Die Darstellung erfolgt hier nur informationshalber. Für alle rechtlichen Fragen wenden man sich an seinen Rechtsberater.
Verordnung der Landesregierung
über infektionsschützende Maßnahmen
gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO)
Corona: Baden-Württemberg schränkt das öffentliche Leben ein…
Das Alltagsleben in Baden-Württemberg wird reduziert. Damit will das Land die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen.
Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen.

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung am Montag (16. März 2020) eine Rechtsverordnung (Corona-Verordnung) nach dem Infektionsschutzgesetz beschlossen. Diese gilt sofort und wird das öffentliche Leben für die Menschen in Baden-Württemberg in vielen Bereichen stark einschränken.
„Corona: Baden-Württemberg schränkt das öffentliche Leben ein…“ weiterlesenBaden-Württemberg: Schulen zu, wie geht es jetzt weiter?
Baden-Württemberg hat alle Schulen geschlossen. Grund ist das Coronavirus. Vom morgigen Dienstag an findet bis zum 20. April kein Unterricht „vor Ort“ mehr statt. Trotzdem geht für viele Schüler das Lernen weiter – wenn auch zuhause und virtuell.

Baden-Württemberg: Maßnahmen zur Eindämmung Corona-Virus
Die Coronavirus-Pandemie breitet sich auch in Baden Württemberg immer weiter aus. Am heutigen Samstag ist die Fallzahl um 258 auf 827 Erkrankte gestiegen. Das war absehbar, daher hat die Landesregierung am gestrigen Freitag (13.03.) umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung beschlossen.

Ziel ist es, die Ausbreitung de Coronavirus zu verlangsamen. Eine Reduktion oder eine Beibehaltung ist momentan schlichtweg nicht möglich. Die Maßnahmen gelten zunächst bis 19. April 2020.
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