Das Land Baden-Württemberg setzt weiter auf strikte Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus. Am gestrigen Abend hat es die neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg erlassen. Die alte hat damit gerade mal einen Tag „gehalten“.

Grafik Ausbreitung Corona verlangsamen.
Das wichtigste in der aktuellen Corona-Krise: die Ausbreitung des Virus verlangsamen. Dazu dienen auch die einschneidenden Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg. (Grafik: Bundesregierung)

Baden-Württemberg setzt damit die zwischen Bund und Ländern vereinbarten bundesweiten neuen Schutzmaßnahmen um: viele Geschäfte werden geschlossen, der Betrieb von Gaststätten wird beschränkt, Kultureinrichtungen und Schwimmbäder dürfen nicht mehr betrieben werden und Veranstaltungen sind untersagt. Wichtig: Geschäfte der Grundversorgung, insbesondere für Lebensmittel dürfen weiter geöffnet bleiben und nun sogar auch Sonn- und Feiertags aufmachen.

Laut Pressemitteilung des Landes gelten unter anderen folgende Regelungen:

Offen bleiben

  • Einzelhandel für Lebensmittel,
  • Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • Frisöre, Reinigungen, Waschsalons,
  • der Zeitungsverkauf,
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel
  • Hofläden und Raiffeisenmärkte

Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden.

Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.

Gaststätten

  • Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.
  • Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass
    • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
    • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.
  • Die Gaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden.

Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
  • alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnliche Einrichtungen,
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
  • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte
  • Öffentliche Spiel- und Bolzplätze.

Veranstaltungen

  • Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.
  • Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
  • Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.

Maßnahmen sind notwendig

Die Maßnahmen sind sicherlich sehr einschneidend, allerdings auch notwendig. Denn letztlich ist die Reduzierung von neuen Infektionen unsere schärfste Waffe gegen das Corona-Virus. So die übereinstimmende Meinung der Wissenschaft.

Wichtig ist jetzt, dass die Maßnahmen auch wirklich eingehalten werden. Denn ansonsten stehen uns noch schärfere Einschnitte bevor, nämlich eine Ausgangssperre.

Quelle: Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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