Die eingängigste Antwort: Das Coronavirus heißt „Corona“ wegen der Spitzen auf seiner Oberfläche, die an eine Krone erinnern. In der Medizin werden meist lateinische Namen verwendet und „Corona“ ist lateinisch für „Korone“. Auch im Spanischen heißt „Krone“ übrigens „Corona“.
Schutzmasken sind ein wichtiges Hilfsmittel im Kampf gegen das Coronavirus. Diese Erkenntnis setzt sich immer weiter durch. Auch und Gerade einfache Masken können wichtige Unterstützung bieten.
Das zentrale Abstrichzentrum für den Main-Tauber-Kreis wird von Bad Mergentheim nach Tauberbischofsheim verlegt und dort in der Sporthalle der ehemaligen Kaserne auf dem Laurentiusberg eingerichtet. Künftig sollen hier in begründeten Verdachtsfällen Abstrich-Untersuchungen auf eine Coronavirus-Infektion stattfinden. Darauf haben sich das Landratsamt Main-Tauber-Kreis und die Stadtverwaltung Tauberbischofsheim gemeinsam mit dem Roten Kreuz, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim verständigt.
Coronavirus (Symbolbild)
Abstriche werden auch am neuen Standort Tauberbischofsheim nur bei begründeten Verdachtsfällen vorgenommen, die telefonisch über den Hausarzt angemeldet wurden und mit entsprechender Indikation zur Testung einen Termin zur Untersuchung erhalten haben. Alle Personen, die unangemeldet beim zentralen Abstrichzentrum erscheinen, müssen abgewiesen werden.
Viele Unternehmen haben durch die Corona-Krise große Probleme. Vor allem Kleinunternehmer sind teilweise sehr hart betroffen. Es wäre nun an den Gemeinden, so Rainer Gerhards, bei existenziellen Problemen nun rasch und möglichst unbürokratisch zu helfen. Pleiten müssen vermieden werden.
Laden zu – und nun? Den Lebensmitteleinzelhandel betrifft es zum Glück nicht, aber viele andere sehr wohl. (Symbolbild: Alexas_Fotos auf Pixabay)
Eines sollte klar sein: für die vom Coronavirus ausgelöste Krise kann keiner was (nun ja, vielleicht mit Ausnahme der „Coronavirus-Party Feierer„). In existenzielle Probleme kann man nun, unverschuldet, leicht kommen wenn z.B. der eigene Laden aufgrund der Corona-Verordnung Baden-Württemberg geschlossen bleiben muss. Und damit der komplette Umsatz wegfällt.
Wir hatten heute früh schon darüber berichtet, nun ist die Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg da: es gibt Erleichterungen bei Förderbedingungen für Hilfsprogramm für baden-württembergische Wirtschaft. Hier die Details:
Gerade Soloselbständigen und Kleinunternehmen soll unbürokratisch und schnell geholfen werden. Daher ist nun keine Prüfung des Privatvermögens mehr erforderlich. (Symbolbild: Bild von Capri23auto auf Pixabay)
„Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“, stellt Wirtschaft- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hofmeister-Kraut heute klar. „Erfreulich ist, dass wir jetzt eine bundeseinheitliche Lösung haben. In schwierigen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern wurde der Begriff der existentiellen Notlage neu definiert. Damit ist klar: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren.“
Fast unbemerkt hat die Landesregierung die Corona-Verordnung Baden-Württemberg (CoronaVO) am gestrigen Samstag nochmals geändert. Es handelt sich im wesentlichen um kleine Nacharbeiten und redaktionelle Änderungen.
Tagen oder nicht tagen? Und wenn, dann wie? Gemeinderatsarbeit in Corona-Zeiten ist schwierig. Hier der Versuch eines kleinen Überblicks, wie das Thema in Baden-Württemberg aktuell gehandhabt wird. Dies erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen werden gerne aufgenommen – bitte dazu kurz Bescheid geben.
Durch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg müssen viele Geschäfte schließen. Viele dürfen allerdings öffnen. Um Zweifelsfälle zu klären, veröffentlicht das Land genauere Hinweise. Diese wurden nun aktualisiert.
Paul Brennan auf Pixabay)" class="wp-image-5687 webpexpress-processed" srcset="https://www.rainer-gerhards.de/files/2020/03/Symbolbild-Waschstrasse-Pixabay-2179231-FB-1024x536.jpg 1024w, https://www.rainer-gerhards.de/files/2020/03/Symbolbild-Waschstrasse-Pixabay-2179231-FB-300x157.jpg 300w, https://www.rainer-gerhards.de/files/2020/03/Symbolbild-Waschstrasse-Pixabay-2179231-FB-768x402.jpg 768w, https://www.rainer-gerhards.de/files/2020/03/Symbolbild-Waschstrasse-Pixabay-2179231-FB.jpg 1200w" sizes="(max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px">Baden-Württemberg stellt klar, dass einige weitere Betriebe geöffnet werden dürfen – auch z.B. Waschstrassen. (Symbolbild: Paul Brennan auf Pixabay)
Die sogenannten „Auslegungshinweisen zur Corona-Verordnung“ benennt konkret, welche Geschäfte und Betriebe öffnen dürfen – und welche nicht. Die Liste ist natürlich nie vollständig, zu vielfältig sind die unterschiedlichen Berufe. Das Land aktualisiert sie daher im Bedarfsfall. Das ist am Abend des 26. März geschehen.
Die „Soforthilfe Corona“ das Landes Baden-Württemberg für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeitern ist ein voller Erfolg: Laut Wirtschaftsministerium lagen gestern (28.03.2020) um 11:00 Uhr bereits über 100.000 Anträge vor.
Finanzielle Förderung für Kleinunternehmen wird gut angenommen. Klarstellungen bezüglich „Liquidität“ sind aber erforderlich und sollen laut Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bald kommen. (Symbolbild: Bild von Capri23auto auf Pixabay)
Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut dazu: „Mit unserer Soforthilfe leisten wir einen ganz wesentlichen Beitrag dazu, besonders notleidenden Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen und damit viele vor der Insolvenz zu bewahren.“
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