Das Landratsamt in TBB meldet auch heute wieder eine neue bestätigte Coronavirus-Infektion. Aus der Klinik in Bad Mergentheim gibt es aktuell keine neuen Nachrichten. Die Gesamtzahl der Covid-19 Fälle im Main-Tauber Kreis liegt somit heute bei 120.

Das wird teuer in Coronavirus-Zeiten: eine Menschenansammlung (Symbolbild: Bild von Holger Schué auf Pixabay)

Der Wachstumstrend an der Tauber ist nach wie vor unüblich. Das kann durchaus ein gutes Zeichen sein. Der Trend entzieht sich aber nach wie vor ein wenig der Analyse. Wir müssen vermutlich noch zwei bis drei Tage abwarten, um zumindest etwas spekulieren zu können.

Die neu betroffene Person lebt im Gebiet der Stadt Freudenberg. Neue Gemeinden mit Corona-Infektion gibt es somit auch heute nicht. Auch die heute gemeldete Person befindet sich laut Mitteilung des Main-Tauber Kreises bereits in stationärer Behandlung. Ihre Kontaktpersonen werden ermittelt. Für diese wird häusliche Isolation angeordnet.

Die Corona-Abstrichstelle, gewissermassen die „Covid-19 Testzentrale“ des Main-Tauber Kreises zieht von Bad Mergentheim um nach Tauberbischofsheim. Ein wichtiger Grund dafür sind vor allem weit weniger beengte Platzverhältnisse und hinreichend Parkplätze.

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Empfindliche Bußgelder für „Unbelehrbare“

Der Großteil der Bevölkerung ist geht mittlerweile sehr achtsam mit seinen Mitmenschen um und hält die gesetzlichen Regelungen ein. Leider gibt es aber immer noch eine kleine Menge von „Unbelehrbaren“, die unser aller Gesundheit gefährden. So konnte man am Wochenende beispielsweise Grillparties auf Privatgrund mit weit mehr als den erlaubten 5 Personen außerhalb der Familie sehen (ja, auch das ist verboten!).

Diesen „Unbelehrbaren“ drohen empfindliche Bußgelder. Darauf weist der Main-Tauber Kreis hin. Das Land Baden-Württemberg hat am Sonntag, 29. März, einen entsprechenden Bußgeldkatalog veröffentlicht. Bei Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen können die Ortspolizeibehörden ein Bußgeld von 100 bis 1000 Euro pro Person verhängen. Wer eine eigentlich geschlossene Einrichtung wie beispielsweise einen Frisörsalon, eine Bar oder einen Club weiterbetreibt, muss 2500 bis 5000 Euro bezahlen. Personen, die eine für den Besucherverkehr geschlossene Einrichtung wie beispielsweise ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim betreten, riskieren ein Bußgeld von 250 bis 1500 Euro. Bei wiederholten Verstößen stehen Bußgelder bis zu 25.000 Euro im Raum. Die oben zitierte Grillparty kostet 250 bis 1.000 Euro „je Nase“.

Den vollständigen Bußgeldkatalog gibt es beim Main-Tauber Kreis.

Vielleicht hilft das ja, den einen oder anderen „Unbelehrbaren“ doch noch zu bekehren. In dem Zusammenhang sei übrigens an den durch SARS-Cov-2 verursachten Tod einer 16-jährigen in Frankreich hingewiesen – Jugend schützt vor schweren Folgen eben nicht.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamts in Tauberbischofsheim

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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