Das Kreisimpfzentrum (KIZ) für den Main-Tauber-Kreis soll in der Sporthalle des Beruflichen Schulzentrums in Bad Mergentheim angesiedelt werden. Der Main-Tauber Kreis erhält, wie die meisten Kreise in Baden-Württemberg, ein Kreisimpfzentrum.

[Update 27.12.2020: Termine für Corona-Impfungen werden ab sofort vergeben (in Bad Mergentheim jedoch voraussichtlich erst Mitte Januar)].

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Die ersten Corona-Impfungen wird es im Main-Tauber Kreis in der Sporthalle des Beruflichen Schulzentrums Bad Mergentheim geben. (Symbolbild: Angelo Esslinger/Pixabay)

Diese Halle wurde in der Vergangenheit bereits als Notfallstation für den Landkreis im Falle eines kerntechnischen Super-GAU beplant und entsprechend ertüchtigt, unter anderem bezüglich der technischen Ausstattung“, erklärt Landrat Reinhard Frank. Diese wesentlichen Vorarbeiten müssten bei jedem anderen Standort noch geleistet werden. „Die Halle verfügt auch über die vom Land geforderte Größe von rund 1200 Quadratmetern auf einer Ebene. Somit wissen wir, dass dieses Gebäude zur Einrichtung eines KIZ absolut geeignet ist. Ferner ist es in unmittelbarer Nähe zur Hauptfeuerwache, der Integrierten Leitstelle und dem Standort des Deutschen Roten Kreuzes gelegen, so dass – sofern erforderlich – kurze Eingriffszeiten möglich sind“, erläutert der Landrat. 

Nach den Planungen des Landes soll in jedem Stadt- und Landkreis nur ein Kreisimpfzentrum eingerichtet werden. Ausnahmen sind lediglich für die sechs bevölkerungsreichsten Kreise vorgesehen; der Main-Tauber-Kreis ist jedoch einer der Landkreise mit den wenigsten Einwohnerinnen und Einwohnern in Baden-Württemberg. „Mit dem Standort in der Bad Mergentheimer Kernstadt ist aber gewährleistet, dass die Einwohnerinnen und Einwohner aus allen Teilen des Landkreises das KIZ sowohl mit dem Auto als auch mit dem ÖPNV, beispielsweise mit der Tauberbahn, gut erreichen können“, sagt Landrat Frank. 

Wie der Landrat erläutert, wird es Impfzentren nur deshalb geben, weil eine Impfung im Rahmen der Regelversorgung in den Arztpraxen zu Beginn der Impfungen noch nicht machbar sein wird. Deshalb plane das Land, zunächst ab Mitte Dezember zwei bis drei zentrale Impfzentren pro Regierungsbezirk einzurichten. Diese sollen ab Mitte Januar 2021 durch die Kreisimpfzentren in allen Stadt- und Landkreisen sowie daran angeschlossene mobile Impfteams ergänzt werden. Letztere sollen Personen beispielsweise in Heimen aufsuchen, die selbst nicht zur Impfung kommen können. Schnellstmöglich sollen die Impfungen dann in den niedergelassenen Arztpraxen stattfinden und die Impfzentren wieder aufgelöst werden. Der Betrieb der Kreisimpfzentren ist vom Land aktuell bis Juni 2021 geplant. Eine Verlängerung ist möglich.

Da die Impfstoffe nur nach und nach zur Verfügung stehen werden, würden die Impfungen mehrere Monate in Anspruch nehmen. Darüber hinaus muss aufgrund des zunächst erwarteten Umfangs an Impfstofflieferungen eine Priorisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen erfolgen. „Es wird also einige Zeit dauern, bis jede und jeder Impfwillige einen Termin bei einem Arzt vereinbaren und dort die Impfung erhalten kann“, verdeutlicht Landrat Frank. Wenn es soweit ist, wird die Anmeldung zur Impfung voraussichtlich über die Telefonnummer 116 117 erfolgen. Das Land plant dafür auch zusätzliche Kapazitäten.

Die Ständige Impfkommission, der Deutsche Ethikrat sowie die Wissenschaftsakademie Leopoldina haben zur Priorisierung von Impfungen ein Positionspapier herausgegeben, an das sich Baden-Württemberg laut Mitteilung der Landesregierung halten wird. Zu der vorrangig zu priorisierenden Personengruppe zählen demnach Personen, die aufgrund ihres Alters oder vorbelasteten Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, insbesondere bei erhöhter Kontaktdichte, etwa in Pflegeheimen und anderen Einrichtungen der Langzeitpflege. 

Die zweite zu priorisierende Gruppe umfasst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von stationären oder ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung – hierzu gehört auch der Rettungsdienst – und der Altenpflege, die aufgrund berufsspezifischer Kontakte ein signifikant erhöhtes Risiko für eine Infektion und gegebenenfalls zusätzlich für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben oder die als Multiplikatoren das Virus in die Einrichtungen hinein- und in andere Bereiche der Gesellschaft hinaustragen können. 

Die darüber hinaus zu schützenden Personen sind laut dem Konzept Personen, die in wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen. Hierzu werden zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter, der Polizei- und Sicherheitsbehörden, der Feuerwehr, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher gezählt.

Weitere Details zu den Impfungen und den geplanten Kreisimpfzentren gibt es direkt beim Land Baden-Württemberg.

Quelle:

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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