Es ist soweit: erste Terminvergaben für Covid-19-Impfungen für über 80-Jährige sind ab sofort möglich. Die Verfügbarkeit des Impfstoff zu Beginn ist sehr begrenzt. Die freien Termine sind daher vermutlich schnell vergeben. Aktuell sind die Imfpungen nur in den „großen“ Impfzentren möglich. Es empfiehlt sich die Online-Anmeldung um nicht in überlasteteten Telefon-Hotlines „stecken zu bleiben“.

Symbolbild
Am heutigen Tag geht es mit den Corona-Impfungen los. Im Impfzentrum Stuttgart kann man bereits für morgen Termine vereinbaren. (Symbolbild: Angelo Esslinger/Pixabay)

Derzeit befindet sich die erste Lieferung mit knapp 10.000 Impfdosen des Herstellers Biontech/Pfizer auf dem Weg nach Baden-Württemberg. Gleichzeitig können ab sofort über die Impftermin-Servicehotline des Landes, die über die Rufnummer 116 117 zu erreichen ist, Termine für folgende Zentrale Impfzentren (ZIZ) gebucht werden: Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart, Klinikum Stuttgart (Standort Liederhalle), Rot am See, Heidelberg, Mannheim und Freiburg.

Auch die Vergabe von Terminen in den Impfzentren Tübingen, Ulm, Offenburg und Karlsruhe soll in Kürze möglich sein. Aufgrund der derzeitigen begrenzten Verfügbarkeit von nur einem Impfstoff ist damit zu rechnen, dass die ersten angebotenen Termine schnell vergeben sein werden. Es werden nach und nach mit weiteren Impfstofflieferungen neue Termine angeboten. Zum 15. Januar gehen dann neben den ZIZ auch die Kommunalen Impfzentren (KIZ) in allen Stadt- und Landkreisen in Betrieb (zum Beispiel auch das Kreis-Impfzentrum in Bad Mergentheim). Wer die Fahrt auf sich nimmt, muss nicht auf die Eröffnung der Kreisimpfzentren warten, sondern kann sich auch in einem der zentralen Impfzentren impfen lassen.

Zwei Impf-Termine sind notwendig

Für einen wirksamen Schutz sind zwei Impf-Termine notwendig. Hierbei sollte ein Zeitraum von 21 Tagen zwischen den beiden Impfungen nicht unterschritten, aber auch nicht wesentlich überschritten werden. Es ist daher vorgesehen, bei der Buchung direkt beide benötigten Impftermine zu vereinbaren. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Impflinge den erforderlichen Zweittermin innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters einhalten können. Anspruch auf eine Covid-19-Schutzimpfung haben derzeit nach der entsprechenden Verordnung des Bundes vor allem Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im jeweiligen Impfzentrum statt. Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger am Tag der Impfung ihren Ausweis sowie die elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Die Impfung ist kostenlos.

Terminvergabe

Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen untergebracht sind oder dort arbeiten, bekommen über mobile Impfteams die Möglichkeit einer Impfung und benötigen keinen Termin in einem Impfzentrum.

Zentrale Webplattform zur Terminvereinbarung (Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen)

Mit dem Start der Impfungen am 27. Dezember nehmen in Baden-Württemberg die neun Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Ulm, Tübingen, Heidelberg, Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg und Rot am See sowie das Impfzentrum Mannheim die Arbeit auf. Ab dem 15. Januar 2021 folgen dann auch die insgesamt rund 50 Kreisimpfzentren. Die Kreisimpfzentren befinden sich in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg. Hier geht es zu einer Karte der Impfzentren. Zusätzlich sind mobile Teams unterwegs, um Menschen zu erreichen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Mittelfristig soll dann die Verimpfung in der Regelversorgung (in den niedergelassenen Arztpraxen) stattfinden. 

An diesem Wochenende (26. und 27. Dezember 2020) soll eine erste Tranche von 9.750 Dosen im Südwesten eintreffen. Am 28. Dezember ist dann die nächste Lieferung des Biontech/Pfizer-Impfstoffs für das Land geplant (78.000 Impf-Dosen). Ab Ende Dezember sollen dann zunächst 87.750 Dosen dieses Corona-Impfstoffs pro Woche nach Baden-Württemberg geliefert werden. Die konkreten Liefermengen des vom Bund bestellten Impfstoffs richtet sich nach der Einwohnerzahl des Bundeslandes.

Termine möglichst Online machen

Man hört im Internet, dass Termine über die Telefon-Hotline wohl teilweise noch nicht vergeben werden. Teilweise sei auch die Rede davon, man möge „morgen oder übermorgen“ nochmals anrufen. Ob diese Aussagen wirklich so getroffen wurden, können wir nicht sagen. Sie sind aber definitiv falsch.

Aus eigener Erfahrung kann aber gesagt werden, dass die Online-Anmeldung funktioniert. Der Prozess ist zweistufig, zunächst muss man sich für die Terminvergabe mit email-Adresse und Handy-Nummer registrieren. Ist dies erfolgt, bekommt man die Codes für die Impfberechtigung. Damit kann man dann den eigentlichen Termin vereinbaren. In der ersten Stufe muss man übrigens die Impfberechtigung prüfen. Für Personen ab 80 ist die sonnenklar: sie sind berechtigt. Endgültig wird das vor Ort im Impfzentrum nochmals geprüft, am einfachsten durch Vorlage des Personalausweises.

Viele der Berechtigten ab 80 haben vermutlich Probleme mit dem Online-Verfahren. Ohne Gewähr für die Richtigkeit sei gesagt, dass eine andere Person hier auch helfen kann. Die Hilfsperson kann Schritt 1 mit Prüfung und Regstrierung vornehmen, auch im eigenen Namen. In Schritt zwei werden dann nochmals im Rahmen der Terminvergabe die vollständigen Daten der zu impfenden Person eingetragen. Dort sollte dann die eigentlich zu impfende Person eingetragen werden (und eben nicht mehr die Hilfsperson). Wie gesagt, das dieser Hinweis ohne Gewähr für die Richtigkeit. Es scheint aber logisch, hier Unterstützung durch Familienangehörige zu ermöglichen.

Begleitung hilfsbedürftiger Personen

Gerade die Gruppe der ab-80 jährigen benötigt oft Hilfe beim Besuch der Impfzentren. Daher ist die Begleitung durch eine Hilfsperson gestattet. Beachten Sie aber bitte, dass nur die begleitete Person geimpft wird, nicht die Hilfsperson. Auch im Impfzentrum gelten die AHA-Regeln. Dort gilt Maskenpflicht. Gerade bei der besonders gefährdeten Gruppe ist es empfehlenswert, FFP2 Masken zu verwenden.

Corona-Impfplan 2021 für Deutschland
Geplante Reihenfolge für Corona-Impfungen entsprechend der Risikogruppen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nicht alle Details aufgeführt. Die tatsächliche Vorgehensweise kann von dieser Darstellung abweichen und ist vermutlich auch von der Verfügbarkeit von Impfstoffen abhängig. (Grafik: Deutscher Städte- und Gemeindebund)

Fragen und Antworten zur Impfung und den Impfzentren

Wie viel wurde bisher geimpft?

Aktuell wird noch sehr wenig geimpft. Unserer Grafik zeigt Ihnen, wie viele Impfungen es bisher gab. Die Grafik wird täglich automatisch aktualisiert, normalerweise spätestens im Laufe des Nachmittags.

Corona-Impfungen in Baden-Württemberg. Gezeigt ist der kumulierte Wert, d.h. jeden Tag wird die Gesamtzahl der bisherigen Impfungen angezeigt. Die Grafik steigt somit immer an. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Quellen

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.