Enden Übergangsfristen für Gasheizungen bei Kommunaler Wärmeplanung?

Muss ich meine Heizung austauschen, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt? Die Diskussion um das „Heizungsgesetz“ nimmt kein Ende. „Fossile Heizungen kann man in kleinen Kommunen noch bis 2028 einbauen. Diese Frist endet früher, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt„. So liest man es allenthalben. Die Aussage stimmt aber so nicht, und das ist wichtig zu wissen!

Bild der Bundestagsvorlage zum Gebäude-Energie-Gesetz vom 30. Juni 2023
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Viel Interesse an Bürgerinfo zu „Energie Großrinderfeld“

Gut besucht waren die vier Info-Veranstaltungen der Gemeinde. Die Bürgerinnen und Bürger nutzten die Chance, sich über das neue Konzept zu informieren und Fragen stellen zu können. Es herrschte positive Grundstimmung. Die Besucher haben die Chancen des Projekts erkannt.

Die Bürgerinformationen zur „Energie Großrinderfeld“ waren gut besucht. Hier ein Blick in die Turnhalle der Ortschaft Großrinderfeld. (Foto: Rainer Gerhards)
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Energie Großrinderfeld: eine richtig gute Sache! [Fakten und Meinung]

Großrinderfeld wird sich umfangreich im Bereich der erneuerbarern Energie engagieren, und allen Bürgerinnen und Bürgern dabei viele Vorteile bieten (siehe auch Mitteilungsblatt 18/23). Neben der Photovoltaik ist auch „ein gerüttelt Maß Windkraft“ mit dabei. Wer mich kennt, wird jetzt vielleicht ein bisschen die Stirn runzeln. Habe ich nicht bei diversen Gelegenheiten, gegen Windkraft argumentiert? Stimmt, und das war in der damaligen Situation auch richtig. Trotzdem halte ich „Energie Großrinderfeld“ für eine ausgezeichnete Idee. Lesen Sie hier, warum.

Bereits existierende Freiflächen PV-Anlage in Großrinderfeld (Foto: Rainer Gerhards)

Vorab das Wichtigste in Kürze – so müssen Sie nicht unbedingt den ganzen (langen) Text lesen:

  • Die Rahmenbedingungen in Bund und Land haben sich geändert. Nur durch aktives Angehen des Themas haben wir die Möglichkeit, störende und ungünstige Standorte zu vermeiden.
  • Die Planungshoheit bleibt in Hand der Gemeinde. Es wurden Kriterien entwickelt, bei der kaum Beeinträchtigungen für die Bevölkerung entstehen.
  • Am Nutzen der Anlagen hat jeder Teil – groß und klein, arm und reich, Landbesitzer oder nicht – eben wirklich alle Einwohner von Großrinderfeld.
  • Vom 8. bis 11. Mai gibt es Informationsveranstaltungen in allen Ortsteilen. Hier geht es zu den Terminen.

Bürgermeister, Rathausteam und Gemeinderat haben jetzt die Grundlagen für ein wegweisendes Konzept, das „Großrinderfelder Modell„, geschaffen. Das Konzept ist hinreichend gereift, nun geht es in die Bürgerinformation und den Dialog. Meine Bitte: hören Sie sich die Argumente an, versuchen Sie, die schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und begleiten Sie das Projekt positiv. Gemeinsam schaffen wir einen Gewinn für Alle und halten die Nachteile sehr gering. Wir haben heute noch die Chance ungesteuerten Wind-Wildwuchs bei uns zu vermeiden. Lassen Sie uns diese nutzen!

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Neue Karte zu möglichen Windstandorten in BaWü veröffentlicht

Das Land Baden-Württemberg hat gestern Planungskarten dazu veröffentlicht, wo Windkraft und Photovoltaik „schon jetzt errichtet werden können“. Es sind allerdings nur Planungsgrundlagen, und noch bedeuten NICHT, dass an allen Standorten sofort losgelegt werden kann. Fakt ist aber: der Main-Tauber Kreis und auch Großrinderfeld sind wieder „vorne mit dabei“. Ich werde in den nächsten Tagen noch genauere Informationen zusammenfassen. Übrigens: der Raum Stuttgart ist aktuell weitgehend ausgenommen.

Planungskarte mit Möglichkeiten zur Windkraftnutzung in Baden-Württemberg, Stand 12.09.2022 (Grafik: Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg)
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Großrinderfeld als ELR Schwerpunktgemeinde anerkannt

Großrinderfeld hat sich auf den Weg gemacht und ein Gemeindeentwicklungskonzept aufgestellt. Das Ziel war neben der Weiterentwicklung der Gemeinde auch die Anerkennung als ELR Schwerpunktgemeinde. Das ist nun gelungen. Vor einigen Tagen war es soweit.

Großrinderfeld: Das Rathaus
Großrinderfeld (hier das Rathaus) ist ab 2023 für fünf Jahre ELR-Schwerpunktgemeinde. (Foto: Rainer Gerhards, 2020)
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Mit dem Friedwald Großrinderfeld geht es vorwärts

Der Großrinderfelder Friedwald nimmt immer mehr Gestalt an. Um einen ersten Eindruck bezüglich der Gestaltung des geplanten Friedwald in Großrinderfeld zu erhalten, lud Bürgermeister Johannes Leibold den Gemeinderat zu einer Besichtigung des Friedwald Hohenlohe bei Schrozberg gemeinsam mit Herrn von Schultzendorff (Friedwald GmbH) sowie Herrn Göbel (ibu GmbH) ein.

Bürgermeister Johannes Leibold (Mitte, Blick zur Kamera) begrüßt die Teilnehmenden der Friedwald-Besichtigung. (Foto: Rainer Gerhards)
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Sitzungsvorlagen nun Online – weiterer Schritt zur digitalen Gemeinde

Großrinderfeld setzt seinen Weg ins Digitale fort. Auch wenn aktuell noch kein Ratsinformationssystem vorhanden ist, so stellt die Verwaltung nun schon die Sitzungsvorlagen der Gemeinderatssitzung online zur Verfügung. So haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit der Arbeit des Gremiums auseinander zu setzen.

Nicht nur die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung ist nun online, sondern auch die zugehörigen Vorlagen der Tagesordnungspunkte. (Bildschirmfoto: Rainer Gerhards)
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Erste Video-Sitzung nach Gemeindeordnung erfolgreich durchgeführt – Blaupause für die Zukunft?

Bereits seit Ende März sind Sitzungen des Gemeinderats via Videokonferenz in Großrinderfeld ein Thema. Am vergangenen Donnerstag war es dann soweit: eine erste Video-Sitzung fand statt. Und zwar nach den strengen Regularien des im Mai neu geschaffenen §37a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Dabei ging die Öffentlichkeitsbeteiligung über die Vorgaben des Landes hinaus.

Bildschirmfoto der Videokonferenzsitzung in Großrinderfeld.
Die Teilnehmer der Sitzung des Ausschuss für Digitalisierung und Kommunikation in Großrinderfeld am 3. Dezember 2020. Der Teilnehmer „MB“ war ein Rechner, der die Übertragung zu Internet-Zuschauern vornahm. (Bildschirmfoto: Rainer Gerhards)
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Videokonferenz: DSGVO-konform, preiswert – und auch für kommunale Anwendungen

Videokonferenzen boomen seit Corona. Oft sind sie das einzige Mittel, um Infektionen sicher vorzubeugen. Allerdings: beim Datenschutz sieht es bei den meisten Lösungen schlecht aus. Für Konferenzen im Rahmen von Kommunalpolitik und Ehrenamt sind sie daher oft gar nicht (legal) anwendbar. Mit cleveren Konzepten kann man aber auch vollständig DSGVO-konform arbeiten.

Eigentlich braucht es nur Rechner/Tablet und vielleicht ein Headset für Videokonferenzen. Soll die Konferenz aber den Anforderungen der DSGVO genügen, dann wird es schwieriger. Mit cleveren Konzepten aber lösbar. (Foto: Rainer Gerhards)
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