In Baden-Württemberg kann Ganztagsschule, zumindest an der Grundschule, als „verbindliche Form“ oder „Wahlform“ erfolgen. Nach meinen Artikel zur Ganztagsbetreuung an der Grundschule habe ich dazu Fragen erhalten. Daher hier die Details.

Grundschule in Großrinderfeld
Die Grundschule in Großrinderfeld. Wird sie als Ganztagsschule geführt, dann kann das in „verbindlicher“ oder „Wahlform“ erfolgen. Aber was heißt das eigentlich? (Foto: Rainer Gerhards)

Wahlform hört sich gut an – so, als habe man als Eltern die Wahl, wann und wie man die Ganztagsbetreuung wahrnehmen möchte. Das ist allerdings nicht der Fall.

Denn die „Wahl“ bei der „Wahlform“ wird einmalig vor Beginn des jeweiligen Schuljahres getroffen. Hier muss man sich entscheiden, ob Ganztags- oder Halbtagsschule gewünscht ist. Ein Wechsel im Schuljahr (oder womöglich tageweise) ist dann nicht mehr möglich.

Warum das so ist, ist auch einfach zu erklären: das jeweilige Kind wird dann nämlich einer Ganztagsklasse zugeteilt, der Unterricht kann dann über den gesamten Betreuungszeitraum (7 oder 8 Stunden, je nach Entscheidung der Schule) stattfinden. Daher ist auch Unterricht am Nachmittag möglich. Und der darf natürlich nicht verpasst werden. Auch bei der „Wahlform der Ganztagsschule“ ist also in der Praxis „echte“ Ganztagsschule angesagt, ohne echte Flexibiliät.

Für die „Halbtagskinder“ gibt es dann auch kein zusätzliches Betreuungangebot. Es sei denn, die Gemeinde bietet es zum Beispiel in einem Grundschul-Kinderhort an. Das muss sie aber nicht. Und in Anbetracht der Kosten und der Tatsache, dass mit dem Thema „Ganztagsschule“ der Pflicht genüge getan ist, dürfte die Motivation für die Gemeinde hier auch gering sein. Oder es schlichtweg auch nicht bezahlbar zusätzlich zu den Kosten für die Ganztagsschule.

In den Informationen der Regierungspräsidien Baden-Württemberg heist es dazu konkret bei der Wahlform:Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb erfordert eine Anmeldung. Bei Anmeldung der Schülerin / des Schülers am Ganztagsbetrieb ist die Teilnahme für ein Schuljahr verbindlich. Für Schülerinnen und Schüler, die eine verbindliche Ganztagsschule besuchen oder in der Wahlform am Ganztagsbetrieb angemeldet wurden, unterliegen die Zeiten des Ganztagsbetriebs mit Ausnahme der Mittagspause einschließlich des Mittagessens der Schulpflicht“ (Hervorhebung durch mich).

Bereits heute kann jede Grundschule die Umwandlung in eine Ganztagsschule beantragen. Das legt §4a des Schulgesetzes Baden-Württemberg fest. Es müssen jedoch mindestens 25 Schüler je Jahrgangsstufe auch tatsächlich am Ganztagsbetrieb teilnehmen (siehe Antragsforumlar für Schulen).

Bedeutung für Großrinderfeld

Für eine kleine Grundschule im ländlichen Raum wie hier in Großrinderfeld wird es schwierig werden, die Zahl von 25 Schülern je Klassenstufe zu erreichen. So nahmen zum Beispiel im Schuljahr 2019/2020 nur knapp 60 Kinder an der Betreuung im Rahmen der „verlässlichen Grundschule“ teil. Viele davon übrigens nicht einmal an allen Tagen. Da ist noch „viel Luft“ bis zu den geforderten 100 Kindern.

Unterhält man sich mit Eltern, ist verpflichtender Nachmittagsunterricht nicht wirklich gefragt. Außerdem sei daran erinnert, dass Ganztagsgrundschule nur an drei oder vier Tagen und nur für jeweils 7 oder 8 Stunden stattfindet. Wie genau, ist Entscheidung der Schule. Für viele Eltern dürften diese Betreuungszeiten nicht reichen. Daher ist die Alternative „Hort“ eben sehr interessant. Details hierzu im Artikel „Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder„.

Weitere Informationen

Hier werden weitere Quellen genannt, die im Artikel zwar nicht unmittelbar verwendet wurden, aber dennoch zur vertiefenden Lektüre nützlich sind.