Die Regierungskoalition möchte bis 2025 die Ganztagsbetreuung an den Grundschulen flächendeckend ermöglichen. In Baden-Württemberg ist die Ganztags-Grundschule bereits im Gesetz vorgesehen und teilweise realisiert. Auch in Großrinderfeld muss uns diese wichtige Thema beschäftigen.

Grundschule in Großrinderfeld
Die Grundschule in Großrinderfeld. Auch hier soll ab 2025 verpflichtend eine Ganztagesbetreuung möglich sein. (Foto: Rainer Gerhards)

Mit der verlässlichen Grundschule bietet die Gemeinde Großrinderfeld bereits seit längerem ein über die normale Schulzeit hinausgehendes Betreuungsangebot. Das wird auch gut angenommen.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch nach dem Kindergarten zu ermöglichen, ist Ganztagsbetreuung an der Grundschule sehr wichtig. Wie bereits bei der Kita dürfte für Eltern eine hohe Flexibilität der Betreuung wichtig sein – denn die Anforderungen des Berufsalltags erfordern das oft.

Die Grundschule als Ganztagsschule ist in Baden-Württemberg bereits seit 2014 im Schulgesetz (§4a) verankert. Es gibt auch schon eine Reihe im Ländle. Vorgesehen ist demnach eine Ganztagsbetreuung an „drei oder vier Tagen der Woche mit sieben oder acht Zeitstunden„. Die Betreuung während eines Vollzeitjobs kann man damit nicht abdecken.

Es sind verschiedene Modelle möglich, grob gesagt kann die Schule festlegen, ob alle Kinder verpflichtend am Ganztagsmodell teilnehmen müssen – oder eben nicht. So oder so gilt aber: die Kinder, die teilnehmen, unterliegen während des Schulbetriebs der Schulpflicht. Mal einen Nachmittag aussetzen, weil die Oma Geburtstag hat geht eher nicht.

Man muss sich also fragen, ob die Ganztags-Grundschule die einzig mögliche sinnvolle Form der Betreuung während der Grundschulzeit ist. Eine Alternative, die auch der Bund nennt, sind an der Schule angegliederte Horte. Die bieten mehr Flexibilität und können auch längere Betreuungszeiten ermöglichen. Vermutlich, so liest man, werden allerdings beim Hort höhere Elternbeiträge fällig werden.

Das Thema „Ganztagsbetreuung an der Grundschule“ ist auf jeden Fall spannend und drängt auch ziemlich. Bis 2025 ist es gar nicht mehr so weit hin. Von daher werde ich mich dazu auch in nächster Zeit kundiger machen. Prinzipiell bin ich der Meinung, dass wir in Großrinderfeld dieses Thema auch in Verbindung mit den Kitas betrachten sollten. Es liegt nicht fern, hier mögliche positive Effekte bei gemeinsamer Betrachtung finden zu können.

Übrigens sind bis Ende 2021 zusätzliche Fördermittel des Bundes im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets sowohl für Kita als auch Grundschule zu erwarten. Auch da gilt es, rechtzeitig konzeptionell gut aufgestellt zu sein. An dem Thema „Förderung“ bin ich bereits dran. [Update 04.08.2020: erste Details zum Corona-Konjunkturpaket und Kinder Ganztagsbetreuung]

Zu guter Letzt: Im Gesetz ist von der Ganztagsbetreuung in verpflichtender Form bzw. „Wahlform“ zu lesen. Da git es oft Missverständnisse. Daher erkläre ich hier, was „verpflichtende Form“ und „Wahlform“ bei der Ganztagsbetreuung bedeuten.

Ihre Meinung zur Ganztagsbetreuung an der Grundschule würde mich übrigens sehr interessieren! Sprechen Sie mich doch einfach an. Gerne per Telefon, Mail oder auch anonymer Mitteilung. Alle Kontaktinfos finden Sie hier. Natürlich geht auch ein Kommentar hier auf der Seite. Warnung: der ist öffentlich und wird von jedem gesehen!

Weitere Infos zum Thema „Ganztagsbetreuung an der Grundschule“ finden Sie auch auf dem „deutschen Bildungsserver“, einem Gemeinschaftsservice von Bund und Ländern.

Sonstige Quellen

Hier werden weitere Quellen genannt, die im Artikel zwar nicht unmittelbar verwendet wurden, aber dennoch zur vertiefenden Lektüre nützlich sind.