In Baden-Württemberg kann Ganztagsschule, zumindest an der Grundschule, als „verbindliche Form“ oder „Wahlform“ erfolgen. Nach meinen Artikel zur Ganztagsbetreuung an der Grundschule habe ich dazu Fragen erhalten. Daher hier die Details.
Wahlform hört sich gut an – so, als habe man als Eltern die Wahl, wann und wie man die Ganztagsbetreuung wahrnehmen möchte. Das ist allerdings nicht der Fall.
Die Bundesregierung stellt im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets auch Mittel zum Ausbau der Kinder-Ganztagsbetreuung in Kita und Grundschule bereit. Allerdings fehlen aktuell noch die Gesetze, um das Geld auch wirklich abrufen zu können. Lesen Sie, wie weit wir im Moment wirklich sind.
In vielen Veröffentlichungen wird der Eindruck erweckt, es könne „direkt losgehen“. Ganz so einfach ist es aber nicht. Dann zunächst einmal wurde am 3. Juni 2020 das Konjunkturpaket „nur“ im Koalitionsausschuss beschlossen. Das gibt zwar die Richtung vor. Bis zu konkreten Gesetzen ist es aber noch ein weiter Weg. Und die Gesetze sind Voraussetzung dafür, dass auch wirklich Geld abgerufen werden kann.
Die Regierungskoalition möchte bis 2025 die Ganztagsbetreuung an den Grundschulen flächendeckend ermöglichen. In Baden-Württemberg ist die Ganztags-Grundschule bereits im Gesetz vorgesehen und teilweise realisiert. Auch in Großrinderfeld muss uns diese wichtige Thema beschäftigen.
Mit der verlässlichen Grundschule bietet die Gemeinde Großrinderfeld bereits seit längerem ein über die normale Schulzeit hinausgehendes Betreuungsangebot. Das wird auch gut angenommen.
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