Der Koordinierungsausschuss des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) für den Main-Tauber-Kreis hat kürzlich getagt, um die Förderfähigkeit der Anträge für das Programmjahr 2024 zu prüfen und diese zu priorisieren. Mit den Entscheidungen des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg über die Anträge wird im Frühjahr 2024 gerechnet.

Unter der Leitung von Landrat Christoph Schauder (3. von links) und Dezernentin Ursula Mühleck (4. von links) tagte der ELR-Koordinierungsausschuss. Dem Ausschuss gehören Vertreter des Regierungspräsidiums, der Städte und Gemeinden sowie des Landkreises an. (Foto: Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Nadine Hofmann)

Die Sitzung des Koordinierungsausschusses wurde von Landrat Christoph Schauder und Ursula Mühleck, Dezernentin für Kreisentwicklung und Bildung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis, geleitet. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus den Vertretern der Städte und Gemeinden, Bürgermeister Frank Menikheim (Gemeinde Igersheim) und Dieter Friedlein (Stadt Wertheim), den Vertretern und Vertreterinnen des Regierungspräsidiums Stuttgart, Thomas Holy und Elena Kucher, sowie der Vertreterin der Wirtschaftsförderung des Main-Tauber-Kreises, Ann-Kathrin Wörner.

68 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 40,7 Millionen Euro eingereicht

Landrat Christoph Schauder erklärte, dass für das Projektjahr 2024 insgesamt 68 Anträge eingereicht wurden. Dabei gehe es um vier kommunale Vorhaben, 21 privat-gewerbliche und 43 private Vorhaben. Das Investitionsvolumen liege im Programmjahr 2024 bei rund 40,7 Millionen Euro. „Die hohe Anzahl der eingereichten Projektanträge zeigt, dass das Förderprogramm ELR von den Kommunen des Main-Tauber-Kreises sehr gut angenommen wird. Für die stetige Weiterentwicklung unserer Städte und Gemeinden im Landkreis ist das Förderprogramm ein elementarer Eckpfeiler“, sagte Landrat Christoph Schauder.

Effiziente Flächennutzung und Wohnraumentwicklung als Förderschwerpunkte

Schwerpunktmäßig sollen Hilfen angeboten werden, um den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels auf allen Ebenen entgegenzuwirken. Darunter fällt die Umnutzung und Modernisierung von Gebäuden im Ortskern und in den angrenzenden Siedlungsflächen der 60er und 70er Jahre, die Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Erhaltung gemeinschaftlicher Aktivitäten und Einrichtungen wie beispielsweise Dorfgemeinschaftshäuser. Seitens des MLR wird wie bereits in den vergangenen Jahren ein besonderer Schwerpunkt auf die Wohnraumentwicklung gelegt. 50 Prozent der Fördermittel sind für diese Sparte vorgesehen. „In städtischen und in dörflichen Ortskernen geht es darum, alte Bausubstanzen durch Umnutzungen leerstehender Gebäude und Aufstockungen zu beleben oder zu erneuern“, ergänzte Dezernentin Ursula Mühleck. „Das ELR soll auch mit dieser Antragsrunde einen Beitrag leisten, um historische Ortskerne zu erhalten, ihnen neues Leben verleihen und sie auf zukünftige Lebens- und Wohnbedürfnisse auszurichten.

Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gibt es bei der Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1 in Tauberbischofsheim, unter der Telefonnummer 09341/82-5824 und per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de sowie unter www.main-tauber-kreis.de/elr.

Großrinderfeld ist ELR-Schwerpunktgemeinde

Die Gemeinde Großrinderfeld ist bis zum Jahr 2027 als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anerkannt. Im Rahmen der ELR-Schwerpunktgemeinde genießen private und kommunale ELR-Anträge in allen Ortsteilen einen Fördervorrang gegenüber anderen Gemeinden. Im neuen ELR-Jahresprogramm wurden die Fördersummen erhöht. Neben dem Ortskern und den Siedlungsgebieten der 1960er Jahre werden nun auch Wohnprojekte in Siedlungsgebieten der 1970er Jahre gefördert,

Die nächste kostenlose Eigentümerberatung findet am 12. Dezember statt. Bei Interesse setze man sich mit der Bürgermeisteramt Großrinderfeld, Herrn Horn unter Tel.: 09349/9201-20 oder per E-Mail: werner.horn@grossrinderfeld.de in Verbindung.

Quelle: Pressemitteilung des Main-Tauber Kreises (via email), ergänzt um eigene Recherche