Großrinderfeld hat sich auf den Weg gemacht und ein Gemeindeentwicklungskonzept aufgestellt. Das Ziel war neben der Weiterentwicklung der Gemeinde auch die Anerkennung als ELR Schwerpunktgemeinde. Das ist nun gelungen. Vor einigen Tagen war es soweit.

Großrinderfeld: Das Rathaus
Großrinderfeld (hier das Rathaus) ist ab 2023 für fünf Jahre ELR-Schwerpunktgemeinde. (Foto: Rainer Gerhards, 2020)

Eine flächensparende Siedlungsentwicklung, der Umgang mit den Herausforderungen des demographischen Wandels sowie der Schutz von Natur und Landschaft sind nach wie vor zentrale Themen, mit welchen sich unsere Gemeinden im Ländlichen Raum in einem besonderen Maß auseinandersetzen müssen. Haben Gemeinden im Ländlichen Raum eine besonders klare Vorstellung mit welchen konkreten Konzepten und Ideen sie ihre Strukturentwicklung nachhaltig angehen möchten, so können diese als Schwerpunktgemeinde in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufgenommen werden.„, so der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der Anerkennung der Schwerpunktgemeinden des Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für das Jahr 2023 am Mittwoch (24. August).

Neben Großrinderfeld wurden die Gemeinden Billigheim (Neckar-Odenwald-Kreis), Wain (Landkreis Biberach), Seitingen-Oberflacht (Landkreis Tuttlingen) und Durbach (Ortenaukreis) als Schwerpunktgemeinden anerkannt. Minister Hauk dazu: Diese Gemeinden „haben zusammen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern überzeugende und vielversprechende Ideen für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung ihrer Dörfer erarbeitet und zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde werden wir diese fünf Gemeinden in den nächsten fünf Jahren gezielt bei der Realisierung ihrer konkreten Projekte unterstützen.

Wie alle an einer ELR-Förderung interessierten Gemeinden, haben die neuen Schwerpunktgemeinden bis zum 30. September 2022 Zeit, ihre Aufnahmeanträge mit den für das nächste Jahr anstehenden Projekten bei den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden einzureichen. Im Fokus der Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2023 steht wieder die Schaffung von zeitgemäßem bezahlbaren Wohnraum sowie Projekte zur Sicherung der Grundversorgung.

Bei Rückfragen bezüglich eigener Vorhaben in Großrinderfeld kann man sich an das Bürgermeisteramt Großrinderfeld wenden.

Weitere Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sowie den Schwerpunktgemeinden unter www.mlr-bw.de/elr. Detailinformationen finden sich auch bei der L-Bank.

Quelle: Pressemitteilung des Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz