Das Land Baden-Württemberg hat heute wegen zunehmend kritischer werdenden Corona-Situation Ausgangssperren im gesamten Land erlassen. Sie gelten bereits ab morgen, Samstag, 12. Dezember – und zwar unabhängig von der Inzidenz im jeweiligen Landkreis. In den Grafiken finden Sie die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg bei Nacht, gültig ab 12. Dezember 2020 (Grafik: Land Baden-Württemberg)
Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg bei Nacht, gültig ab 12. Dezember 2020 (Grafik: Land Baden-Württemberg)

Darüber hinaus wurde auch ein Alkoholverbot in öffentlichen Bereichen verfügt. Laut Ministerpräsident Kretschmann sind die nur „vorgezogene“ Beschränkungen. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Wochenende sollen dann Anfang der kommenden Woche weitere Beschränkungen beschlossen werden.

Alkoholverbot in Baden-Württemberg (Grafik: Land Baden-Württemberg)

Alle Details zu den neuen Regelungen finden Sie direkt beim Land.

Stichworte direkt aus der Pressekonferenz

Hier nur kurz einige Stichworte direkt aus der Pressekonferenz heute Mittag. Sie wurden parallel mitgeschrieben. Die Infos in den Grafiken oben sind insofern korrekter. Die Notizen bieten dennoch ein bisschen den „authentischen Eindruck der Stimmung“ und beeinhalten ein paar wichtige Details, die man ansonsten eher schwer findet. Sie sind allerdings nicht ganz so „geschliffen“.

  • Es kommt eine Ausgangssperre ab 12.12. für ganz Baden-Württemberg
    • Nachts (zwischen) 20 und 5 Uhr
      • Ausgang nur für triftige Gründe
      • private Veranstaltungen sind untersagt, ausser in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember)
      • Berufliche Notwendigkeiten
      • medizinische Leistungen (auch Tierarzt)
      • Begleitung Unterstützungsbedürftige und Minderjährige
      • Begleitung Sterbender
      • Verorgung von Tieren
      • Besuch von Kinderrtagesstätten
      • Studienbetrieb
    • Tagsüber
      • Besuch von Einzelhandel,
      • Private Veranstaltungen des eigenen Haushalt oder maximal 5 Personen aus insgesamt 2 Haushalten, Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit;
      • Veranstaltungen nach §10(4) Corona VO und §8GG(Demonstrationsfreiheit)
      • Sorge- und Umgangsrecht
      • Sport und Bewegung an der frischen Luft (alleine oder mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt oder Personen aus dem eigenen Haushalt)
  • Ausschank und Konsum von Alkohol an öffentlichen Orten mit Publikumnsverkehr wird untersagt

Die Regelung gilt ab morgen und zunächst für 4 Wochen (wegen Bundes Infektionsschutzgesetz); Eine Verlängerung klingt „zwischen den Zeilen“ als fast sicher.

Sonntag ist eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz. Nur um der Konferenz nicht vorzugreifen werden weitere Maßnahmen zurück gestellt. Die heutigen Maßnahmen werden nur vorgezogen. Am Montag gibt es eine Sondersitzung im Landtag, danach werden weitere Maßnahmen verkündet.

Diese werden voraussichtlich umfasse: Schließung Friseur, Sportanlagen, besondere Verkaufsveranstaltungen, von ;ärkten, die nicht der Deckung des täglichen Lebensbedarfs dienen, Pflicht vor einem Besuch in Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung einen negativer Test vorlegen und FFP2 Maske zu tragen. Laut Kretschmann haben sich die Länder „darüber sowieso geeint“. Notfalls werde Baden-Württemberg die Maßnahmen auch eigentständig ergreifen.

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Ein wichtiger Appell von Kretschmann: Die Bevölkerung solle „nicht Lücken in den Regelungen suchen“, sondern versuchen, diese zu schließen.

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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