Das Landratsamt Main Tauber hat heute eine neue Allgemeinverfügung verkündet. Grund dafür ist die Einstufung als Risikogebiet und hohe Sieben-Tage Inzidenz von über 80.

Das Landratsamt in Tauberbischofsheim hat über die Corona-Verordnung des Landes hinaus gehende, strengere, Maßnahmen verordnet. Damit hofft man, die aktuelle „Corona-Welle“ in den Griff zu bekommen. Die sogenannte „Allgemeinverfügung“ gilt ab Mitternacht. (Foto: Rainer Gerhards)

Hier seien nur im Überblick die wichtigsten Regelungen genannt. Für Details sei auf das Landratsamt verwiesen. Die neue Allgemeinverfügung gilt ab morgen, Freitag, 23. Oktober 0 Uhr.

Beschränkungen von Veranstaltungen

  • private Veranstaltungen (Geburtstage, Taufen, Hochzeiten, …) werden auf höchstens als 10 Personen begrenzt (einige Ausnahmen sind vorgesehen)
  • sonstige Veranstaltungen (Vereinstreffen, Firmenveranstaltungen) werden in Innenräumen auf höchsten 50 Personen begrenzt. Im Freien bleibt es bei 100 Personen laut Corona-Verordnung des Landes.
  • Bei Verstößen kann auf den Veranstalter ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro zukommen

Erweiterte Maskenpflicht

  • Im öffentlichen Raum (Straße, Marktplatz, Fußgängerzone, …) muss auch im Freien eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 vermutlich nicht eingehalten werden kann
  • den Städten und Gemeinde wird die Möglichkeit gegeben, bestimmte Bereich selbst zu benennen

Sperrstunde und Alkohol-Verkaufsverbot

  • Für Gaststätten und Bars gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages. Sie müssen dann geschlossen werden. Take-Out ist jedoch auch nach 23 Uhr erlaubt.
  • In der Zeit von 23 bis 6 Uhr des Folgetags dürfen keine alkoholischen Getränke verkauft (oder sonst wie ausgegeben) werden. Auch Take-Out ist NICHT erlaubt.
  • Bei Verstößen droht dem Gastwirt ein Bußgeld von 2.000 Euro

Schutz vulnerabler Personen

  • Für Einrichtungen, die besonders gefährdete Personen betreuen, werden Corona-Tests vor Aufnahme von Personen vorgeschrieben.

Geltungsbereich

  • ALLE Städte und Gemeinden des Main-Tauber Kreises
  • unabhängig davon, wie hoch die Anzahl der Corona-Infektionen in der jeweiligen Kommune ist

Quelle: die Allgemeinverfügung im amtlichen Text (einzig rechtsgültige Version)