Das „Großrinderfelder Windrad“ sollte eigentlich den Gemeinderat auf seiner Sitzung am 11. November 2019 erneut beschäftigen. Das ist nun nicht mehr nötig, da mit der Klage eine vom Landratsamt gesetzte Frist gehemmt wird.
Erster Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Sven Schultheiß schreibt dazu in seinem Bericht zu KW44 auf der Gemeindehomepage: „Aufgrund der nunmehr anhängigen Klage beim VG Stuttgart (Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen des Widerspruchbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart am 11.10.2019 beim Verwaltungsgericht Stuttgart) ist die Frist für die eventuelle Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch das Landratsamt laut Aussage Landratsamt gehemmt. Folglich muss der Gemeinderat sich auf seiner nächsten Sitzung im November nicht mit diesem Thema befassen.„
Die nächste Gemeinderatssitzung war wegen dieser Frist extra vom üblichen Dienstag-Termin auf den Montag vorgezogen wurden. Um Irritationen zu vermeiden bleibt es aber bei Montag, 11.11.2019.
Die Aussage des Landratsamt ist an sich erfreulich, gibt sie uns doch nach Abschluß des Klageverfahrens nochmals die Möglichkeit eine eigenständige Entscheidung aufgrund der dann neuen Faktenlage zu treffen – sofern dies dann überhaupt noch erforderlich ist.