Hinweis: Dieser Kurzbericht der Gemeinderatssitzung Großrinderfeld  ersetzt nicht das amtliche Protokoll und beinhaltet nur die wesentlichen Inhalte der Sitzung.

Hinweis: zu dieser Ratssitzung existiert auch ein redaktioneller Artikel.

TOP 1 Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage

[Hinweis: das Thema wurde nachfolgend auch auf der Sitzung des Gemeinderates am 22.10.2019 behandelt.]

Der Vorsitzende teilte mit, dass die Gemeinde für den Bau einer ca. 200 m hohen Windkraftanlage nach einem Bürgerentscheid im Jahr 2017 das gemeindliche Einvernehmen verweigert hat. Des Weiteren trug er dem Gemeinderat und den
Einwohnern vor, dass das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart zum 28. August 2019 einen Widerspruchsbescheid zu Gunsten einer Antragstellerin erlassen hat, deren Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage zunächst vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis abgelehnt worden war. Das Landratsamt wurde nun vom Regierungspräsidium Stuttgart angewiesen, das durch den Gemeinderat versagte Einvernehmen nach § 54 Abs. 4 LBO zu ersetzen und über die Genehmigung neu zu befinden. Hierzu ist die Gemeinde Großrinderfeld zu hören, was mit Schreiben des Landratsamtes Main-Tauber- Kreis vom 10. September 2019 initiiert wurde.

Die Kernaussagen des Widerspruchbescheids sind:

  1. Der Bebauungsplan „Flachslanden, Heßberg und Werbachhäuser Berg“ wurde vom 22. Juli bis zum 31. Juli ortsüblich bekannt gemacht und am 01. August 2005 vom Bürgermeister der Gemeinde Großrinderfeld ausgefertigt. Daher verlief das Bauplanungsverfahren fehlerhaft, da der Bebauungsplan nicht vom Bürgermeister vor der Bekanntmachung unterschrieben wurde. Eine Heilung habe im Jahr 2019 nicht wirksame stattgefunden.
  2. Die Entscheidung des Landratsamts Main-Tauber-Kreis, die beantragte Genehmigung aus diesem Grunde zu versagen, sei rechtswidrig.
  3. Der Bürgerentscheid vom 24. September 2017 sei unzulässig gewesen.
  4. Das Landratsamt muss versuchen, das Einvernehmen der Gemeinde im Rahmen einer Anhörung nachträglich einzuholen und – im Falle der Beibehaltung der Versagung durch die Gemeinde – dieses ersetzen. Im Anschluss muss das Landratsamt das Verfahren fortsetzen unter der Maßgabe, dass ein gemeindliches Einvernehmen vorliege.

Die Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums Stuttgart wird vom Ersten Bürgersmeister- Stellvertreter nicht in Gänze geteilt:

  • insbesondere steht die Aussage des RP Stuttgart, dass der Bürgerentscheid im Sinne von § 21 Abs. 2 Ziff. 6 GemO unzulässig ist, im Gegensatz zur damals (August 2017) eingeholten Rechtsauffassung der obersten Rechtsaufsichtsbehörde, dem Innenministerium des Landes Baden-Württemberg.
  • Ferner wird die Normverwerfungskompetenz des RP Stuttgart in Frage gestellt, da dieses um eine offensichtliche Rechtsunwirksamkeit festzustellen, in eine materielle Prüfung (Wirtschaftlichkeit) eingestiegen ist. Angesichts der Tatsache,
    dass das rechtliche Schicksal des geltend gemachten höherrangigen Rechts in Form der Regional- und Flächennutzungspläne seinerseits unsicher ist, soll das Verfahren in gerichtlichen Händen durchgeführt werden. Der Vorsitzende hatte anlässlich der Dringlichkeit Kontakt mit einem Fachanwalt aufgenommen und dieser bestätigte seine rechtliche Meinung und Einschätzung auch dagegen gerichtlich vorzugehen

1.2 Einlegung Rechtsmittel

In der Sitzung stellte der Erste Stellvertretende Bürgermeister die rechtlichen Möglichkeiten vor.

Die Gemeinde hat bereits ein Klagerecht gegen den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart, da dieser die Erlassung des eigenen Ortsrechts einschränkt und daher die Gemeinde beschwert ist.

Sollte die Gemeinde in diesem Fall Recht bekommen, könne der Investor vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Verliert die Gemeinde Großrinderfeld ihre Klage gegen den  Widerspruchsbescheid, kann die Gemeinde Großrinderfeld das gemeindliche Einvernehmen erteilen oder ablehnen. Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis wird im zweiten Falle das gemeindliche Einvernehmen ersetzen.

Hiergegen könne die Gemeinde erneut klagen. Sollte dann eine wie auch immer geartete immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Windkraftanlage erteilt werden, könne auch hier die Gemeinde Rechtsmittel einlegen.

Nachdem der Vorsitzende den Vorschlag brachte, Klage gegen diesen Widerspruchsbescheid zu erheben, war die Meinung des Gemeinderates deutlich: Die Gemeinde soll sich nicht der Entscheidung des Regierungspräsidiums fügen.

Der Vorsitzende hörte Vertreter der damaligen Initiative zum Bürgerentscheid an:

Herr Leininger vertrat die Meinung, dass der Bebauungsplan gültig, rechtmäßig und zu erhalten ist. Daher soll die Gemeinde Großrinderfeld gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums vorgehen.

Herr Otremba dankte für die offene und schnelle Kommunikation im Interesse der Bürger und er ist derselben Ansicht wie Herr Leininger. Er wies außerdem darauf hin, dass der Angriff auf den Bebauungsplan eng mit der Wirksamkeit des übergeordneten Flächennutzungsplanes zusammenhängt. Dessen Gültigkeit sei momentan aber auch in einem Gerichtsverfahren umstritten.

Nach reichlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat gegen den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart Klage zu erheben.

13 Ja (einstimmig)

1.3 Erteilung/Nichterteilung gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung & Betrieb einer Windkraftanlage

Die einmonatige Frist der Gemeinde Großrinderfeld zur Abgabe der Stellungnahme wurde vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis um einen weiteren Monat ausgeweitet. Deshalb wurde die Erteilung/Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage von der Tagesordnung genommen.

TOP 2 Anfragen von Einwohnern

Auf die Frage eines Einwohners, wer die 55 Weihnachtssterne für ca. 15.000 Euro bezahlt hat, gibt der Vorsitzende wieder, dass dank der Sponsoren diese Menge zusammenkam. Gemeinderat Lutz gab bekannt, dass der Ortschaftsrat Großrinderfeld vier oder fünf Sterne aus dem örtlichen Budget bezahlt hat. Es wurde klargestellt, dass durch die technischen Vorbereitungen der EnBW weitere Kosten in Höhe von ca. 11.000 Euro anfallen, die vorher nicht mitgeteilt wurden.

Bürgermeisterkandidat Dr. Engstfeld wollte wissen, ob es Bestrebungen gibt, sich mit dem Antragsteller gütlich zu einigen. Der Gemeinderat ist sich dagegen
einig, dass man die Errichtung der beantragten Windkraftanlage so nicht zustimmen könne. Insofern sei eine Einigung nur schwer vorstellbar.

Es wurde von einer Einwohnerin gefragt, ob es in Zukunft eine Sekretärin in der Freiherr-von-Zobel-Grundschule geben wird. Der Vorsitzende gibt diesen Sachverhalt zur Prüfung.

TOP 3 Verschiedenes

Die nächste Gemeinderatssitzung wird am 22. Oktober 2019 stattfinden. Am 21. Oktober tagt voraussichtlich der Gemeindewahlausschuss. Hier wird das Wahlergebnis bestätigt bzw. es wird mitgeteilt, dass ein 2. Wahlgang der Bürgermeisterwahl stattfinden wird.

Gemeinderat Wörner teilte mit, dass bei Regen auf dem Radweg zwischen dem parallel zur Bundesstraße verlaufenden Feldweg Richtung Tauberbischofsheim
eine große Pfütze ist. Der Bauhof soll eine Rinne legen, damit das Wasser ablaufen kann. Der Vorsitzende erwähnt, dass er bei der Radweg-Besprechung des Landratsamt Main-Tauber-Kreises teilnehmen wird und dieser Sachverhalt angesprochen wird.

Die Gemeinde soll der Telekom bzgl. der Bauarbeiten „Am Grünbach“ eine Frist setzen, damit die Teerfläche ausgebessert wird, so die Bitte von Gemeinderat Schieß.

 

Die Kurzfassung wurde dem Mitteilungsblatt entnommen. Damit soll insbesondere erreicht werden, das die Darstellung möglichst genau die offizielle Sicht der Gemeinde wiedergibt. Die Aufnahme hier auf der Webseite dient der besseren und insb. dauerhaften Recherchemöglichkeit. Leider „verschwinden“ durch Webseiten-Restrukturierung immer wieder wichtige Inhalte (auf vielen Seiten, aber eben auch auf der gemeindlichen Webseite von Großrinderfeld).

Alle hier archivierten Kurzberichte können über diesen Link eingesehen werden. Ich bemühe mich darum, auch ältere Berichte noch online stellen zu können.