Windrad bei Großrinderfeld

Der Streit ums Windrad geht in die nächste Runde. Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart entschied sich zugunsten des Investors. Damit wäre momentan die Baugenehmigung zu erteilen.Endgültig entschieden ist damit aber noch nichts! Die Gemeinde hat nach wie vor Gestaltungsmöglichkeiten – und wird sie wohl auch nutzen. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Sven Schultheiß beruft hierzu eine Sondersitzung des Gemeinderates voraussichtlich am 2. Oktober 2019 ein.

Zum Sachverhalt findet sich ein ausführlicher Artikel auf der Internetseite der Gemeinde Großrinderfeld. Ebenfalls findet sich dort das Schreiben des Regierungspräsidiums, das ich bei mir auch archivarisch gesichert habe (bei mir als durchsuchbares PDF).

Im Artikel weist Dr. Schultheiß auf zwei Punkte hin, die ihm nicht schlüsig erscheinen (hier von mir zusammengefasst):

  • Das RP Stuttgart sagt, der Bürgerentscheid 2017 sei unzulässig gewesen. Allerdings wurde die rechtliche Zulässigkeit damals durch das Innenministerium BaWü bestätigt. Das Innenministerium ist die oberste Rechtsaufsichtsbehörde. Darf eine untergeordnete Behörde wie das RP dies einfach verwerfen?
  • Die rechtliche Begründung des RP erscheint nicht in allen Punkten unstrittig. Insofern sollte der Fall eher einem Gericht vorgelegt werden. Hier könnte man auch den Gedanken einbringen, ob das durch die in der Verfassung gesichterte Gewaltenteilung nicht sogar erforderlich ist.

Zu den Details der Anmerkungen sei nochmals auf die Internetseite der Gemeinde verwiesen [hier archiviert].

Handlungsmöglichkeiten gibt es also eine ganze Reihe. Der Gemeinderat wird nun diskutieren. Dazu werden auch die damaligen Vertrauensleute des Bürgerbegehrens angehört. Das ist ein wichtiger Schritt: anders als in 2017 darf die BI (hier in Form der Vertrauensleute) nicht nur in der Fragestunde „ihre Meinung vertreten“. Vielmehr wird sie jetzt direkt bei der Beratung im Rat gehört und hat die Möglichkeit ihre Argumente vor der Beschlußfassung des Rates vorzutragen. Damit ist eine wesentlich bessere Beteiligung der Bürger möglich.

Soweit die Fakten. Sind Sie an meiner Meinung zum Thema interessiert? Lesen sie hier weiter!