Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis musste den räumlichen Geltungsbereich der Allgemeinverfügung vom 14. Juli ausdehnen, welche die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern einschränkt. Die Regelung gilt ab Donnerstag, 21. August, und bis mindestens Dienstag, 30. September. Nachdem sich die Niedrigwassersituation verschärft hat, gilt die Allgemeinverfügung nun für alle oberirdischen Gewässer im Main-Tauber-Kreis mit Ausnahme des Mains.





