Der Kreiswahlausschuss im Wahlkreis 276 Odenwald-Tauber hat am Freitag, 24. Januar, die Wahlvorschläge für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, geprüft und dann alle einstimmig für die Wahl zugelassen. Insgesamt werden die Wählerinnen und Wähler im Main-Tauber-Kreis und im Neckar-Odenwald-Kreis für ihre Erststimme zwischen acht Wahlvorschlägen wählen können. In der Reihenfolge des Eingangs beim Kreiswahlleiter handelt es sich um diese Wahlvorschläge:

- Freie Wähler, Eberhard Rainer Leutz, Gymnasiallehrer, Neckargerach, geboren 1969 in Eberbach
- FDP, Mirwais Wafa, Masterstudent der Politikwissenschaft und Internationale Beziehungen, Bad Mergentheim, geboren 1996 in Kabul
- SPD, Philipp Hensinger, Regierungsoberinspektoranwärter, Walldürn, geboren 2003 in Künzelsau
- Die Linke, Robert Binder, Bürokraft, Lauda-Königshofen, geboren 1986 in Hermannstadt
- Bündnis 90/Die Grünen, Horst Marco Berger, Diplom-Kirchenmusiker, Buchen (Odenwald), geboren 1971 in Buchen (Odenwald)
- AfD, Johann Martel, Technischer Fachwirt, Walldürn, geboren 1979 in Frunse
- CDU, Nina Ingrid Warken, Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwältin, Tauberbischofsheim, geboren 1979 in Bad Mergentheim
- Die Basis, Elisabeth Margarete Beck, Steuerfachangestellte, Freudenberg am Main, geboren 1963 in Miltenberg
Der Kreiswahlausschuss stellte fest, dass sämtliche Wahlvorschläge fristgerecht mit den vollständigen Unterlagen eingegangen waren und keine Mängel feststellbar waren, die zu einer Zurückweisung von Wahlvorschlägen oder zum Ausschluss von Bewerbern geführt hätten. Da die „Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)“ nicht in einem deutschen Parlament vertreten ist, musste diese 200 Unterstützungsunterschriften einholen und vorlegen. Dieses Erfordernis wurde mit 251 Unterschriften erfüllt.
Aufgrund einer Neuerung im Wahlrecht erfolgte die Zulassung durch den Kreiswahlausschuss unter der Bedingung, dass die Landesliste der einreichenden Partei durch den zeitgleich tagenden Landeswahlausschuss zugelassen wird. Ob diese Bedingung erfüllt ist, wird Erster Landesbeamter Florian Busch in seiner Eigenschaft als Kreiswahlleiter noch feststellen. Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt bis spätestens 3. Februar auf www.main-tauber-kreis.de > „Öffentliche Bekanntmachungen“ sowie unter www.neckar-odenwald-kreis.de > „Kreisrecht / Bekanntmachungen“. Der Link ist jeweils direkt auf der Startseite zu finden. Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge in der öffentlichen Bekanntmachung sowie auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Reihenfolge der Landeslisten gemäß der Zahl der Zweitstimmen der letzten Bundestagswahl.
Den Kreiswahlausschuss bildeten Kreiswahlleiter Busch und die Beisitzer Ute König, Angelika Döhner (beide Tauberbischofsheim), Thomas Kraft (Wertheim), Kurt Breitenstein (Lauda-Königshofen), Simon Eberle (Seckach) sowie Dr. Leonhard Haaf (Tauberbischofsheim). Daneben waren zu der öffentlichen Sitzung die Vertrauensleute der Wahlvorschläge eingeladen, um bei Bedarf Erklärungen zu den Vorschlägen abgeben oder annehmen zu können.
Die nächste Sitzung des Kreiswahlausschusses wird voraussichtlich am Freitag, 28. Februar, wiederum um 10 Uhr im Sitzungssaal Haus I des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim, Gartenstraße 1, stattfinden. Dabei wird das Wahlergebnis im Wahlkreis 276 Odenwald-Tauber festgestellt.