Bei der Ratssitzung am morgigen Dienstag geht es unter anderem um die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Das Thema ist durch das „Heizungsgesetz“ bekannt geworden. Einige beäugen es daher kritisch. Deshalb möchte ich kurz erklären, warum ich dafür bin.

Die kommunale Wärmeplanung kann helfen, Heizkosten zu sparen. Schaden tut sie aber auf keinen Fall. (Symbolfoto: Rainer Gerhards)

Der Grund ist einfach: Ich sehe finanzielle Vorteile für Gemeinde und Bürgerschaft ohne das Nachteile entstehen. Angehen müssen wir die Planung vermutlich ohnehin bald, dann aber zu einem deutlich höheren Preis. Von daher sollten wir das Thema schnellstmöglich in Angriff nehmen.

Die Details in Stichworten

  • Aktuell ist die kommunale Wärmeplanung für uns noch freiwillig.
  • Sie wird aber höchstwahrscheinlich bald verpflichtend werden (durch ein Gesetz des Bundes).
  • Momentan gibt es noch hohe Förderungen des Landes, mindestens 80%, für die anfallenden Kosten.
  • Wird sie verpflichtend werden, entfällt vermutlich auch die Förderung.
  • Es spart der Gemeinde, und damit allen, die hier wohnen, also viel Geld, die Planung mit Förderung anzugehen.
  • Durch die kommunale Wärmeplanung werden Übergangsfristen für Gasheizungen nicht verkürzt – siehe hier. (wurde leider teilweise anders berichtet).
  • Die Wärmeplanung soll realistische Möglichkeiten aufzeigen – also nicht „Unmögliches“ anstoßen.
  • Aus der Planung ergeben sich keine weiteren Verpflichtungen für die Gemeinde.
  • Mit der Wärmeplanung ist aber klar, worauf man sich in Bezug auf Heizung hier bei uns mittelfristig einstellen kann. Das mag gerade für Neubauten hilfreich sein.

Ein paar Vermutungen, wie es voran gehen wird…

Die Planung wird meiner Vermutung nach ohnehin eine ganze Weile dauern. Richtig schnell geht in dem Bereich erfahrungsgemäß nichts. Kostengünstigere Heizsysteme werden sich vermutlich auch nur in den Neubaugebieten finden, wenn denn überhaupt.

In dem Zusammenhang sei angemerkt, dass es durchaus schon heute dauerhaft kostengünstige Heizsysteme gibt. Das ist aber ein anderes Thema, das ich auch immer wieder aufgreife. Wichtig ist, dass man dabei die jeweilige Situation ganz genau anschaut.

Aus der Sitzungsvorlage der Gemeinde

In der Sitzungsvorlage der Gemeinde ist die Situation auch recht neutral und gut erklärt. Die möchte ich daher hier an dieser Stelle umfassend zitieren:

Die Gemeindeverwaltung plant, sich mit den Vertretern der Kommunen Lauda-Königshofen, Boxberg, Grünsfeld, Königheim und Ahorn zusammenzutun, um eine kommunale Wärmeplanung im Rahmen eines Konvois erstellen zu lassen.

Gemäß § 7 c des Klimaschutzgesetzes BW ist die kommunale Wärmeplanung für Gemeinden über 20.000 Einwohnern verpflichtend. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass das vorliegende Planvorhaben des Konvois mit allen genannten Partnerkommunen auf freiwilliger Basis stattfände. Begründet liegt diese Absicht in der allgemeinen Annahme, dass in Hinblick auf die Energiewende in absehbarer Zukunft auch Kommunen unter 20.000 Einwohnern zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet werden. Doch nicht zuletzt wegen dieser Tatsache, sondern auch aufgrund der lukrativen Förderrichtlinien, die sich im Rahmen der Erstellung freiwilliger Wärmepläne ergeben, möchte die Gemeindeverwaltung das betreffende Vorhaben frühzeitig realisiert wissen.

Die grundlegende Aufgabenstellung eines kommunalen Wärmeplans ist die Entwicklung einer Strategie, mithilfe welcher bis zum Jahre 2040 eine CO2-neutrale Wärmeversorgung im Gemeindegebiet erreicht und langfristig aufrechterhalten werden kann. Der kommunale Wärmeplan zeigt dafür den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung sowie verschiedenste Perspektiven der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung auf. Über einen Zwischenstand für das Jahr 2030 ist daraus das klimaneutrale Zielszenario 2040 zu entwickeln.

Bei dem Konvoi wird die Stadt Lauda-Königshofen die Projektleitung als Konvoiführung
übernehmen. Der Untersuchungsumfang kann beliebig erweitert werden, sofern die Inhalte in einem konkreten Zusammenhang mit der Wärmewende stehen.

Im Wesentlichen gliedert sich die Planerstellung in die vier Hauptphasen Bestandsanalyse,
Potentialanalyse, Entwicklung des klimaneutralen Zielszenarios 2040 und die Festlegung der kommunalen Wärmewendestrategie und eines konkreten Maßnahmenkatalogs.

Das betreffende Vorhaben ist bis zu 80 % förderfähig. Die entstehenden Kosten sollen auf die einzelnen Partnerkommunen aufgeteilt werden.

Sitzungsvorlage zur Juli Ratssitzung 2023 der Gemeinde Großrinderfeld