Muss ich meine Heizung austauschen, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt? Die Diskussion um das „Heizungsgesetz“ nimmt kein Ende. „Fossile Heizungen kann man in kleinen Kommunen noch bis 2028 einbauen. Diese Frist endet früher, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt„. So liest man es allenthalben. Die Aussage stimmt aber so nicht, und das ist wichtig zu wissen!

Bild der Bundestagsvorlage zum Gebäude-Energie-Gesetz vom 30. Juni 2023

Fangen wir mal vorne an: Austauschen muss funktionierende oder reparierbare Heizungen niemand, Erst bei einem Totalschaden mag das unter bestimmten Umständen nötig sein (habe ich aber noch nicht genauer angeschaut).

Verkürzt eine kommunale Wärmeplanung Übergangsfristen?

Das Gebot, mindestens 65% Erneuerbare Energie in Heizungen zu nutzen besteht in gilt ab 2028 für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern. Es gilt in Neubaugebieten. Die kommunale Wärmeplanung kann in der Tat dazu führen, dass das Gebot früher gilt. Allein das Vorliegen der Wärmeplanung ist dazu aber nicht ausreichend!

Entscheidend ist vielmehr, dass die kommunale Wärmeplanung auch konkretisiert wird, d.h. die Landesregierung muss das Gebiet, vermutlich im Entwicklungsplan, als „Gebiet zum Neu- und Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet“ erklären. Auch nach vorliegenden der Wärmepläne dürfte das gerade im ländlichen Raum noch eine ganze Weile dauern.

Allein durch die Aufstellung und Verabschiedung eines kommunalen Wärmeplans ergibt sich also noch keine Verkürzung der Übergangsfristen!

In der aktuellen Begründung des entsprechenden Bundestags-Drucksache heißt es dazu auf S. 98: „Auf Grund der fehlenden rechtlichen Außenwirkung des Wärmeplans bedarf es in allen Fällen einer zusätzlichen Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder zu Wasserstoffnetzausbaugebieten, die den Wärmeplan und die darin getroffenen Gebietsausweisungen berücksichtigt. In einigen Bundesländern werden aktuell schon Wärmepläne erarbeitet bzw. liegen auch schon vor. Auch in diesen Fällen gilt die Pflicht zur Nutzung von 65 % Erneuerbaren Energien nicht automatisch, d.h. bereits ab Vorliegen des Wärmeplans, früher. Vielmehr ist auch hier eine zusätzliche Entscheidung der nach Landesrecht zuständigen Stelle erforderlich, die die Rechtswirkungen des Absatzes 8 auslöst.

Und, kommt das jetzt wirklich so?

Bleibt die Frage: wird der Gesetzentwurf zum Gesetz? Meine Vermutung: ja, das soll unbedingt zum Sommer fertig sein. Warum das wirklich schlau ist, erschließt sich mir nicht so ganz. Ich würde allerdings nicht gänzlich ausschließen, dass es überraschend in allerletzter Minuten noch zu Änderungen kommt. Ich glaube es aber nicht – und informiere, wenn sich doch noch Entscheidendes ändern sollte.

Update: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz nicht am 7. Juli 2023 beschlossen werden darf, weil die Zeit für das Parlament zu knapp war. Die Ampel hat aber bereits verkündet, dass es nun in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause verabschiedet werden soll. Und zwar unverändert (warten wir es ‚mal ab). Im Endeffekt ändert sich also nicht viel.

In dem Zusammenhang sei gesagt, dass ein Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung im Herbst verabschiedet werden soll. Neuer Ampel-Streit ist dabei sicher vorprogrammiert und wird vermutlich auch wieder für Verzögerungen sorgen. Erst wenn dieses weitere Gesetz fertig ist, weiß man genauer, wie die Situation ist.

Ein Wort zur Wärmepumpe…

Auch wenn das Ampel Chaos kräftig den Ruf der Wärmepumpe beschädigt hat: gerade auf dem Land sind Wärmepumpen eine sehr gute Heiztechnologie. Für Neubauten eigentlich immer, aber auch für viele Bestandsbauten. Gerade mit günstigen Stromtarifen wie dem hier in Großrinderfeld geplanten Bürgerstromtarif heizt man mit Wärmepumpen preiswert und, quasi nebenbei, auch umweltfreundlich. Also bitte vom „Berliner Theater“ nicht irritieren lassen!

[Meinung] Warum ist dieser Artikel für Großrinderfeld interessant?

Ich halte es für wichtig, auch über Bundes- und Landesentwicklungen korrekt zu informieren. Sie betreffen uns hier vor Ort ganz konkret. In der kleinen Kommune sollten wir uns nicht von politischen Strömungen, sondern von praktikablen Lösungen leiten lassen. Dafür muss man aber erst einmal möglichst gute und vor allem korrekte Informationen haben. Das erfordert viel Recherchearbeit. Für eine gute Gemeinderatsarbeit ist die ohnehin nötig. Dann kann man auch den Schritt weiter gehen, und die gesamte Bevölkerung informieren. Deswegen auch hier die Kategorie „Lokalnachrichten“.